name: einstieg-routing description: "Einstieg, Triage und Routing für Mietrecht (Wohnraum/Gewerbe): ordnet Rolle (Mieter, Vermieter, Hausverwaltung), markiert Frist (§ 573c BGB Kündigung 3 Mon.), wählt Norm (BGB §§ 535/536/543/558/573 ff., WEG, BetrKV) und Zuständigkeit (Amtsgericht Belegenheit), leitet zum passenden Spezial-Skill."
Einstieg und Routing
Einsatzlage
Dieser Einstieg routet Mietrecht vom ersten Sachverhalt zu Rollen, Fristen, zuständiger Stelle, passendem Spezialpfad und nächstem Arbeitsprodukt.
Fachlandkarte dieses Plugins
amtlichen-amtsgericht-sonderfall— Amtlichen Amtsgericht Sonderfallamtsgericht-sonderfall-und-edge-case— Amtsgericht Sonderfall und Edge Caseausschliesslich-dokumentenmatrix-und-lueckenliste— Ausschließlich Dokumentenmatrix und Lueckenlistebetriebskostenabrechnung-belege-und-formelpruefer— Betriebskostenabrechnung Belege und Formelprueferbundesland-datenerhebung-grossstadt— Bundesland Datenerhebung Grossstadtdatenerhebung-zahlen-schwellen-und-berechnung— Datenerhebung Zahlen Schwellen und Berechnungeigenbedarfskuendigung-erstellen— Eigenbedarfskuendigung Erstellenerstellung-fehlerkatalog— Erstellung Fehlerkataloggrossstadt-mietspiegel-und-kappung— Grossstadt Mietspiegel und Kappungklageentwurf-amtsgericht-miet-gewerbemiete— Klageentwurf Amtsgericht Miet Gewerbemieteklageentwurf-beweislast-und-darlegungslast— Klageentwurf Beweislast und Darlegungslastlage-ausstattung-mahnung-zahlungsverzug— Lage Ausstattung Mahnung Zahlungsverzugmahnung-zahlungsverzug-mieter— Mahnung Zahlungsverzug Mieteranschluss-routing— Anschluss Routingdokumente-intake— Dokumente Intake
Arbeitsweg
- Rolle und Ziel klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp wird gebraucht (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Stellungnahme), welches Verfahren oder Dokument liegt vor?
- Eilfristen isolieren: § 573c BGB Kündigung 3 Monate, § 558b BGB Zustimmung Mieterhöhung Ende 2. Folgemonat, § 24 Abs. 4 WEG Ladung 3 Wochen, § 556 BGB Nebenkostenabrechnung 12 Monate.
- Fachpfad wählen: zentrale Anker im Mietrecht und WEG-Recht sind BGB §§ 535, 536, 543, 558, 558a, 558b, 573, 573c, 574, 556, 556a, 556b, BetrKV, WEG §§ 24, 25, 27. Anhand des Sachverhalts in einen Sach-Cluster routen und den passenden Spezial-Skill aus der Fachlandkarte oben benennen.
- Zuständige Stelle bestimmen: Vermieter, Mieter, Hausverwaltung, WEG-Verwaltung, Amtsgericht der Belegenheit, Mieterverein, Eigentümergemeinschaft.
- Nur die Rückfragen stellen, die die nächste Weiche tatsächlich ändern.
Qualitätsanker
- Normen und Rechtsprechung nach
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbehandeln. - Wenn eine Spezialfrage sichtbar wird, den passenden Skill nennen und kurz erklären, warum genau dieser Arbeitsgang passt.
- Bei Zeitdruck zuerst Frist, Zuständigkeit, Form und Beweislast sichern.