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Nutzt obergerichtliche Praxis zu Äußerungen: OLG Frankfurt, OLG München, OLG Köln, OLG Düsseldorf, KG Berlin, Social Media, Unterlassung und Sinnermittlung im Meinungspruefer: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/6/2026

name: olg-kg-rechtsprechungsbank-verifiziert description: "Nutzt obergerichtliche Praxis zu Äußerungen: OLG Frankfurt, OLG München, OLG Köln, OLG Düsseldorf, KG Berlin, Social Media, Unterlassung und Sinnermittlung im Meinungspruefer."

OLG-/KG-Praxis zur Äußerungsprüfung

Arbeitsbereich

Nutzt obergerichtliche Praxis zu Äußerungen: OLG Frankfurt, OLG München, OLG Köln, OLG Düsseldorf, KG Berlin, Social Media, Unterlassung und Sinnermittlung. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; § 188 StGB, Art. 5 GG, Art. 10 EMRK, Art. 11 GRCh, EGMR — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Arbeitsprogramm

  1. Antrag/Tenor zuerst: Was genau soll verboten werden? Ist die Deutungsvariante zu weit?
  2. Sinnermittlung: Durchschnittsverständnis, Kontext, begleitende Indizien, Mehrdeutigkeit.
  3. Tatsachenkern: Gibt es tatsächliche Anknüpfungspunkte oder nur Verdacht/Schluss?
  4. Äußerungsform: Bericht, Gutachten, Post, Kommentar, Label, Suchtreffer, Gegendarstellung.
  5. Prozesslage: Eilverfahren, Wiederholungsgefahr, Glaubhaftmachung, Dringlichkeit, Klarstellung.
  6. Risikoausgabe: Was ist am wahrscheinlichsten: Verbot, Teilverbot, Abweisung, Klarstellung, Vergleich?

Verifizierte Praxisanker

  • OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 30.11.2023 - 16 U 206/21: Gutachterliche Bewertung über einen Schiedsrichter; Werturteil, Sinnermittlung und Schutz fachlicher Kritik.
  • OLG München, Endurteil vom 23.05.2023 - 18 U 3399/22 Pre: Werturteil kann unzulässig werden, wenn die tatsächliche Grundlage für schwerwiegende Schlussfolgerungen fehlt.
  • OLG München, Endurteil vom 05.03.2024 - 18 U 2827/23 Pre: Verdachtsberichterstattung, wahre Tatsachen, Meinungsäußerung und identifizierende Berichterstattung sauber trennen.
  • OLG München, Endurteil vom 09.04.2024 - 18 U 4603/22 Pre: Plattformlabel "Falschinformation" braucht tragfähige vertragliche Grundlage und darf Nutzerrechte nicht verfahrenslos verkürzen.
  • OLG Köln, Urteil vom 13.06.2024 - 15 U 70/23: Bei inneren Tatsachen wie Motiv, Absicht oder Kenntnis genau zwischen beweisbarer Tatsache, Verdachtsäußerung und wertender Schlussfolgerung unterscheiden.
  • OLG Köln, Urteil vom 27.06.2024 - 15 U 221/22: Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit im Einzelfall austarieren; EGMR-Werturteilslinie und deutsche Sinnermittlung zusammendenken.
  • OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.07.2006 - III-5 Ss 101/05 - 53/05 I: Beleidigungsprüfung darf nicht aus dem Kontext gerissene Ausschnitte bewerten; Schmähkritik verlangt Gesamtwürdigung.
  • KG Berlin, Beschluss vom 11.03.2020 - 10 W 13/20: Datenherausgabe wegen beleidigender Onlineäußerungen verlangt Prüfung, ob die Äußerung strafbar und die Herausgabe erforderlich ist.
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