meinung-tatsache-abgrenzung

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Prüft, ob eine Äußerung Meinung, Tatsachenbehauptung, gemischte Äußerung, Verdachtsäußerung, Frage oder Satire ist. Schützt die Meinungsfreiheit vor falscher Tatsachenschublade und verlangt Belege nur dort, wo Tatsachen behauptet werden im Meinungspruefer: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/6/2026

name: meinung-tatsache-abgrenzung description: "Prüft, ob eine Äußerung Meinung, Tatsachenbehauptung, gemischte Äußerung, Verdachtsäußerung, Frage oder Satire ist. Schützt die Meinungsfreiheit vor falscher Tatsachenschublade und verlangt Belege nur dort, wo Tatsachen behauptet werden im Meinungspruefer."

Meinung oder Tatsachenbehauptung

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; § 188 StGB, Art. 5 GG, Art. 10 EMRK, Art. 11 GRCh, EGMR — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Grundidee

Meinungen sind durch Stellungnahme, Wertung und Dafürhalten geprägt. Tatsachen sind dem Beweis zugänglich. Viele gefährliche Fälle sind gemischt: Der Satz klingt wertend, trägt aber einen tatsächlichen Vorwurf; oder er klingt tatsächlich, ist im Kontext aber erkennbar rhetorisch, satirisch oder wertend.

Prüfraster

  1. Beweiszugänglichkeit: Kann der Kern mit Beweismitteln als wahr oder falsch festgestellt werden?
  2. Wertungsschwerpunkt: Geht es vor allem um Bewertung, Schlussfolgerung, Empörung oder Meinung?
  3. Tatsachensubstrat: Auf welche konkreten Vorgänge stützt sich die Wertung?
  4. Gesamtsinn: Würde eine Trennung von Tatsache und Wertung den Sinn verfälschen?
  5. Publikum: Versteht das Publikum den Begriff fachlich oder umgangssprachlich?
  6. Mehrdeutigkeit: Gibt es eine nicht ehrverletzende oder weniger belastende Deutung?

Typische Grenzfälle

  • "Lügner" kann Tatsachenvorwurf, moralische Bewertung oder politische/soziale Zuspitzung sein.
  • "Pinocchio" kann ironischer Hinweis auf gebrochene Zusagen sein; der Tatsachenkern sind dann konkrete Zusagen und Abweichungen.
  • "Korrupt" kann strafrechtlicher Bestechungsvorwurf oder harte Bewertung eines intransparenten Vorgangs sein.
  • "Betrug" kann juristisch-technisch gemeint sein, im Alltag aber auch "ich fühle mich übers Ohr gehauen" bedeuten.

Weiterleitung

Bei Tatsachenkern: beleglage-tatsachenbehauptung.

Bei Werturteil mit Herabsetzung: strafrecht-185-beleidigung und abwaegung-art-5-gg.

Install via CLI
npx skills add https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill meinung-tatsache-abgrenzung
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