eugh-grch-art-11-rechtsprechung

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Prüft EuGH- und Art 11 GRCh-Bezüge bei Äußerungen: Plattformen, Suchmaschinen, Datenschutz, Uploadfilter, De-Referenzierung, journalistische Zwecke und Informationsfreiheit im Meinungspruefer: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/6/2026

name: eugh-grch-art-11-rechtsprechung description: "Prüft EuGH- und Art 11 GRCh-Bezüge bei Äußerungen: Plattformen, Suchmaschinen, Datenschutz, Uploadfilter, De-Referenzierung, journalistische Zwecke und Informationsfreiheit im Meinungspruefer."

EuGH und Art. 11 GRCh

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; § 188 StGB, Art. 5 GG, Art. 10 EMRK, Art. 11 GRCh, EGMR — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Wann einsetzen?

  • Plattform soll löschen, wiederherstellen, sperren, labeln oder de-referenzieren.
  • Suchmaschine zeigt angeblich falsche Inhalte.
  • Datenschutzrecht wird gegen Veröffentlichung, Video, Screenshot oder Namensnennung eingesetzt.
  • Uploadfilter, urheberrechtliche Sperre oder Zitat/Satire im Netz.
  • Grenzüberschreitender Dienst, irischer Plattformanbieter oder unionsrechtliche Verordnung/Richtlinie.

Prüfprogramm

  1. Unionsanker: DSGVO, DSA, e-Commerce-Altregime, Urheberrecht, Plattformvertrag, Suchmaschinenlistung.
  2. Grundrechtekollision: Art. 7 und 8 GRCh gegen Art. 11 GRCh und ggf. Art. 16 GRCh.
  3. Aussageart: Tatsachenbehauptung, Werturteil, journalistische Verarbeitung, Nutzerkommentar, Hyperlink, Suchtreffer.
  4. Technische Maßnahme: Löschung, Sperre, Label, De-Referenzierung, Uploadfilter, Wiederherstellung.
  5. Schutzvorkehrungen: Beschwerdeweg, Anhörung, gerichtliche Kontrolle, keine überbreite Filterung, keine allgemeine Überwachung.
  6. Dokumentation: Welche Norm, welcher Dienst, welcher konkrete Inhalt, welche Entscheidung des Anbieters?

Leitentscheidungen für die Arbeit

  • EuGH, Urteil vom 16.12.2008 - C-73/07, Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia: Journalistische Zwecke sind funktional zu verstehen; Datenschutz darf öffentliche Information nicht pauschal ersticken.
  • EuGH, Urteil vom 14.02.2019 - C-345/17, Buivids: Auch Einzelpersonen können journalistische Zwecke verfolgen; Veröffentlichung von Polizeivideo braucht Abwägung mit Datenschutz.
  • EuGH, Urteil vom 24.09.2019 - C-507/17, Google/CNIL: De-Referenzierung muss räumlich und grundrechtlich austariert werden; kein Automatismus weltweiter Löschung.
  • EuGH, Urteil vom 03.10.2019 - C-18/18, Glawischnig-Piesczek/Facebook Ireland: Gerichte können Plattformen zur Entfernung identischer und unter Umständen gleichwertiger rechtswidriger Inhalte verpflichten; keine allgemeine Überwachung.
  • EuGH, Urteil vom 26.04.2022 - C-401/19, Polen/Parlament und Rat: Uploadfilter-Regime brauchen wirksame Schutzvorkehrungen für rechtmäßige Kommunikation, einschließlich Zitat, Kritik, Rezension, Karikatur, Parodie und Pastiche.
  • EuGH, Urteil vom 08.12.2022 - C-460/20, Google: Bei De-Referenzierung angeblich unrichtiger Inhalte kommt es auf hinreichenden Nachweis offensichtlicher Unrichtigkeit und die Grundrechtsbalance an.

Warnhinweise

  • Art. 11 GRCh ersetzt Art. 5 GG nicht, sondern wirkt im Anwendungsbereich des Unionsrechts.
  • Plattformlöschung ist nicht automatisch staatlicher Grundrechtseingriff, kann aber über DSA, Vertrag, AGB-Kontrolle, mittelbare Drittwirkung und Verfahrensschutz relevant werden.
  • De-Referenzierung ist nicht dasselbe wie Löschung der Originalquelle.
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npx skills add https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill eugh-grch-art-11-rechtsprechung
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