name: slot-genehmigung-pruefen description: "Airline braucht Slot-Bestätigung oder neuen Slot und prüft Genehmigungsstand. Prüft VO EWG 95/93 Grandfather Rights Koordinierungsstand FHKV IATA-WSAG Saisonantrag und liefert Slot-Bedarfs-Analyse und Antrags-Checkliste im Luftrecht Flughafenrecht."
Slot – Genehmigung prüfen
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: LuftVG; LuftSiG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Mandantenfall
- Airline will neue Strecke aufnehmen; fragt welche Slots verfügbar sind und wie man sie beantragt.
- Airline hat Grandfather-Right-Slots aber Betrieb ruht; fragt ob Waiver-Antrag nötig ist.
- Neueinsteiger-Airline braucht Slots an Engpassflughafen; Prüfung der Pool-Zuteilungsregeln.
Erste Schritte
- Sachverhalt strukturieren: Parteien betroffene Luftfahrzeuge/Einrichtungen beteiligte Behörden und laufende Fristen.
- Einschlägige Normen identifizieren: VO EWG 95/93 Art. 8 10 12 LuftVG §§ 27a-27d FHKV IATA-WASG.
- Register prüfen: LBA-Luftfahrzeugrolle AG-Braunschweig-Pfandrechtsregister ICAO-Cape-Town-Register je nach Fallrelevanz.
- Zuständigkeit klären: LBA vs. Landesbehörde vs. EASA vs. Verwaltungsgericht.
- Fristen sichern: Widerspruch (1 Monat) Klage (1 Monat) Insolvenzantrag (3/6 Wochen).
- Handlungsbedarf dokumentieren: Ampel-Vermerk mit konkreten nächsten Schritten.
Rechtsrahmen
VO EWG 95/93 Art. 8 10 12 LuftVG §§ 27a-27d FHKV IATA-WASG – die einschlägigen Normen werden je nach Sachverhaltsebene (nationaler Betrieb EU-Recht internationales Recht) herangezogen und zu jedem Normzitat kurz erläutert.
- LuftVG §§ 6 20 29 31 64: Genehmigung Betrieb Register Aufsicht.
- LuftSiG §§ 7-9: Zuverlässigkeitsüberprüfung Sicherheitsprogramme Aufsicht.
- EU-VO 1008/2008 Art. 3-9: Betriebsgenehmigung finanzielle Leistungsfähigkeit Überwachung.
- Cape Town Convention Art. 2-16: Internationale Sicherungsinteressen ICAO-Register.
- LuftFzgG §§ 1-28: Nationales Pfandrecht Vollstreckung AG Braunschweig.
- InsO §§ 15a 17-19 47 50: Insolvenzantragspflicht Gläubigerrechte.
- VwGO §§ 68 74 80: Widerspruch Klage aufschiebende Wirkung.
- LuftVG § 27a: Deutsche Koordinierungsstelle (Fluko); Rechtsstellung und Aufgaben.
- BVerwG Urt. v. 26.01.2012 – 3 C 8.11: Slot-Entzug als Verwaltungsakt; Rechtsweg VG.
Prüfraster
- Ist zuständige Behörde korrekt adressiert?
- Sind alle Register vollständig abgefragt?
- Laufen Fristen – sind alle gesichert?
- Besteht Cape-Town-Registrierung mit IDERA?
- Ist Insolvenzrisiko bewertet?
- Sind Sicherheitsauflagen auf Verhältnismäßigkeit geprüft?
- Ist die 80/20-Nutzungsquote (VO EWG 95/93 Art. 8) im letzten IATA-Season eingehalten?
- Sind Force-Majeure-Ausnahmen (COVID-Pandemie-Sonderregeln) korrekt beantragt?
Typische Fallstricke
- Falsche Behörde adressiert; Frist läuft unbemerkt ab.
- Cape-Town-Register nicht abgefragt; internationale Belastungen unerkannt.
- Insolvenzfrühzeichen ignoriert; Antragspflicht ausgelöst ohne Reaktion.
- Sicherheitsauflage als verhältnismäßig hingenommen ohne eigene Prüfung.
- Slot-Rückgabe zu spät angezeigt; keine Waiver-Ausnahme mehr möglich.
- Slot-Übertragung als privatrechtlich behandelt; VO EWG 95/93 erlaubt keine freie Übertragung.
Vertiefung Genehmigungsrecht
Das luftrechtliche Genehmigungsrecht ist mehrschichtig:
- Betriebsgenehmigung (EU-VO 1008/2008): Konstitutiv für Linienverkehr; Entzug führt zu sofortigem Betriebsverbot.
- AOC (Air Operator Certificate): Technische und betriebliche Voraussetzung; EASA-Zuständigkeit; Nebenbestimmungen beachten.
- Einzelgenehmigungen: Nichtplanmäßige Flüge Überflüge fremden Staatsgebiets Sonderlasten erfordern gesonderte Genehmigung.
- Genehmigungsversagung: Anfechtungsklage vor VG; aufschiebende Wirkung nach § 80 VwGO als Sofortmaßnahme beantragen.
Quellen
- LuftVG: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/BJNR006810922.html
- Cape Town Convention: https://www.unidroit.org/instruments/security-interests/aircraft-protocol/
- LuftFzgG: https://www.gesetze-im-internet.de/luftfzgg/
- InsO: https://www.gesetze-im-internet.de/inso/
- VO EWG 95/93: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A31993R0095
- LBA/Fluko: https://www.lba.de
- BVerwG: https://www.bverwg.de
Hinweise für die Praxis
Dieser Skill deckt den Bereich Slot-Koordination und Flughafenkapazität ab. Folgende praktische Hinweise ergänzen die obigen Ausführungen:
- Genehmigungsversagung immer mit Widerspruch und parallelem Eilantrag anfechten.
- Nebenbestimmungen in Genehmigungen sorgfältig lesen; Auflagen können teurer sein als Versagung.
- Genehmigungsvoraussetzungen laufend überwachen; nachträgliche Änderungen melden.
- EU-Recht hat Vorrang; europarechtswidrige Auflagen können gerügt werden.
Dokumentationspflichten
Für Mandate im Bereich Slot-Koordination und Flughafenkapazität sind folgende Dokumente regelmäßig anzufordern:
- Aktueller LBA-Luftfahrzeugrolle-Auszug mit Eigentumsangaben
- AG-Braunschweig-Registerauszug (Luftfahrzeugpfandrecht)
- Cape-Town-Registerauszug (ICAO International Registry)
- Gültige Betriebsgenehmigung und AOC-Kopie
- Leasingvertrag oder Eigentumsnachweis
- Aktuelle Behördenbescheide und Aufsichtskorrespondenz