name: registrierungspflicht-schenkungen-sponsoring description: "Prüft § 2 Abs. 1 LobbyRG: regelmäßig, auf Dauer, geschäftsmäßig für Dritte, mehr als 30 Kontakte in drei Monaten, Gegenleistung oder Auftrag. Output Pflichtampel im Lobbyregister Bundestag."
Registrierungspflicht und Schwellen
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: § 3 LobbyRG Eintragung vor erster Interessenvertretung, § 5 LobbyRG jährliche Aktualisierung, Berichtspflicht ggf. innerhalb 3 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres.
- Tragende Normen verifizieren: LobbyRG §§ 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8 (i.d.F. Reform 2024), Verhaltenskodex Lobbyregister, GOBT, BGleiG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Interessenvertreter, Bundestagsverwaltung (Lobbyregisterstelle), Geschäftsstelle, registrierte Verbände, Bundesregierung (zweiter Registerteil).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Lobbyregistereintrag, Verhaltenskodex-Bestätigung, Tätigkeitsbericht, Hausausweisantrag, Finanzangaben, Verbandsmitgliederliste — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Gefuehrter Ablauf
- Sachverhalt in einem Satz zusammenfassen: Wer will mit wem worueber sprechen oder hat bereits gehandelt?
- Offizielle Quelle und Rechtsstand nennen: LobbyRG, Lobbyregister-FAQ, Handbuch oder Verhaltenskodex.
- Die folgenden Leitfragen nacheinander stellen und fehlende Angaben als offene Punkte markieren.
- Ergebnis nicht als Rechtsrat ausgeben, sondern als prueffaehige Arbeitsunterlage mit Annahmen, Belegen und naechster Portalaktion.
Leitfragen
- Wie oft und seit wann wird Interessenvertretung betrieben?
- Wird für Dritte oder gegen Gegenleistung gehandelt?
- Wie viele unterschiedliche Kontakte gab es in den letzten drei Monaten?
Rechtsstand 2026
Reformfassung LobbyRG durch Gesetz zur Aenderung des Lobbyregistergesetzes vom 15.01.2024 (BGBl. I 2024, in Kraft 01.03.2024). Reformiert wurden unter anderem § 2 (Anwendungsbereich, einschliesslich Referatsleiterebene), § 3 (Eintragspflichtige Angaben, jetzt mit konkreten Regelungsvorhaben, betroffenen Bereichen und Upload von Stellungnahmen und Gutachten von grundsaetzlicher Bedeutung) und § 5 (Verhaltenskodex).
Quellenanker
- LobbyRG (konsolidierte Fassung 2024): https://www.bundestag.de/resource/blob/991838/Konsolidierte-Fassung-LobbyRG-2024.pdf
- LobbyRG bei gesetze-im-internet: https://www.gesetze-im-internet.de/lobbyrg/BJNR081800021.html
- Lobbyregister FAQ: https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/informationen-für-interessenvertreter-863572
- Handbuch: https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/handbuch
- Leitplanken: ../../references/lobbyregister-leitplanken.md
Qualitaetsgate
- Pflichtgrund, Ausnahme und freiwillige Registrierung werden getrennt.
- Jede Frist bekommt Triggerdatum, Verantwortliche und Wiedervorlage.
- Jede Portalangabe bekommt Quelle, Freigabe und offenen Pruefpunkt.
- Unsichere Rechts- oder Tatsachenfragen werden nicht geglaettet, sondern sichtbar markiert.