name: erstkontakt-offenlegung description: "Formuliert Offenlegung beim erstmaligen Kontakt: Identität, Anliegen, Auftraggeber, Registereintrag und Verhaltenskodizes. Output Kontaktbausteine im Lobbyregister Bundestag."
Erstkontakt Offenlegung
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: § 3 LobbyRG Eintragung vor erster Interessenvertretung, § 5 LobbyRG jährliche Aktualisierung, Berichtspflicht ggf. innerhalb 3 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres.
- Tragende Normen verifizieren: LobbyRG §§ 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8 (i.d.F. Reform 2024), Verhaltenskodex Lobbyregister, GOBT, BGleiG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Interessenvertreter, Bundestagsverwaltung (Lobbyregisterstelle), Geschäftsstelle, registrierte Verbände, Bundesregierung (zweiter Registerteil).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Lobbyregistereintrag, Verhaltenskodex-Bestätigung, Tätigkeitsbericht, Hausausweisantrag, Finanzangaben, Verbandsmitgliederliste — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Gefuehrter Ablauf
- Sachverhalt in einem Satz zusammenfassen: Wer will mit wem worueber sprechen oder hat bereits gehandelt?
- Offizielle Quelle und Rechtsstand nennen: LobbyRG, Lobbyregister-FAQ, Handbuch oder Verhaltenskodex.
- Die folgenden Leitfragen nacheinander stellen und fehlende Angaben als offene Punkte markieren.
- Ergebnis nicht als Rechtsrat ausgeben, sondern als prueffaehige Arbeitsunterlage mit Annahmen, Belegen und naechster Portalaktion.
Leitfragen
- Ist die Organisation eingetragen?
- Wird im eigenen Namen oder für Auftraggeber gehandelt?
- Welcher Satz passt für E-Mail, Telefon, Termin oder Veranstaltung?
Offenlegungspflichten beim Erstkontakt (§ 5 LobbyRG + Verhaltenskodex)
Der Verhaltenskodex (Anlage zu § 5 LobbyRG) verlangt bei Erstkontakt mit Mandatsträgern oder Verwaltungsangehörigen folgende Informationen:
- Identität der vertretenden Person und der Organisation.
- Auftraggeber (falls im fremden Namen tätig).
- Anliegen in Grundzügen (welches Vorhaben, welche Regelung).
- Lobbyregister-Eintrag: Hinweis und ggf. Registernummer.
- Keine Identitätsverschleierung (Verbot der Tarnung als Bürgerinitiative o. Ä.).
Bausteine für verschiedene Kommunikationskanäle
E-Mail (Erstkontakt)
Sehr geehrte/r [Name],
mein Name ist [Vor- und Nachname], ich bin [Funktion] bei [Organisationsname]. Wir sind im Lobbyregister des Deutschen Bundestages mit der Registernummer [R...] eingetragen.
Ich vertrete die Interessen [unseres Unternehmens / Auftraggebers Name] im Hinblick auf [Vorhaben / Regelung]. Ich würde mich freuen, mit Ihnen [Anliegen konkret] zu erörtern.
Über einen kurzen Gesprächstermin freuen wir uns.
Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift]
Telefonnotiz / Vorstellung
"[Vorname Name] von [Organisation]; wir sind im Lobbyregister Nr. [R...] eingetragen. Ich rufe wegen [Vorhaben] an und vertrete [Auftraggeber / eigene Interessen]."
Meeting-Eröffnung (Live)
"Bevor wir inhaltlich beginnen: Mein Name ist [.], ich vertrete [.]. Wir sind im Lobbyregister eingetragen, Nummer [R.]. Heute geht es uns um [Vorhaben]."
Veranstaltung / Empfang
Stehauftritt mit kurzer Selbstvorstellung; Visitenkarte mit Registernummer; bei längeren Gesprächen Anliegen offenlegen.
Verhaltenskodex-Pflichten im Erstkontakt
- Wahrheitsgemäße Identitätsangabe (keine Strohmänner / Fake-Initiativen).
- Keine unzulässige Einflussnahme (Geschenke, Versprechen von Vorteilen).
- Keine Anwendung von Druck oder Drohungen.
- Vertraulichkeit über Inhalte aus internen Beratungen.
- Keine Pflicht zur Offenlegung des Detailauftrags, aber Pflicht zur Identifikation des Auftraggebers.
Praxisfallen
- Identitätsverschleierung (Verein der Bürger gegen X, der tatsächlich Industrie-finanziert ist) — verstößt klar gegen Verhaltenskodex und kann OWi sein (§ 7 I Nr. 3 LobbyRG).
- Keine Registereintragung trotz Pflicht = Erstkontakt rechtswidrig, möglicher Bußgeldgrund.
- Adressaten verlangen Belegt der Registereintragung: stets Nummer parat haben.
- Anwaltliche Mandatsangelegenheit (§ 2 II Nr. 9 LobbyRG): bei reiner Rechtsangelegenheit Ausnahme, aber nicht bei politischer Lobby für den Mandanten.
- Dolmetscher / Mitarbeiter bei Vertretung: zur Identifikation und Funktion benennen.
- Schriftliche Nachfassung: Inhalt der Kontaktaufnahme dokumentieren — bei Anfrage durch Aufsicht Beweis möglich.
Quellenanker
- LobbyRG: https://www.gesetze-im-internet.de/lobbyrg/BJNR081800021.html
- Lobbyregister FAQ: https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/informationen-für-interessenvertreter-863572
- Handbuch: https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/handbuch
- Leitplanken: ../../references/lobbyregister-leitplanken.md
Qualitaetsgate
- Pflichtgrund, Ausnahme und freiwillige Registrierung werden getrennt.
- Jede Frist bekommt Triggerdatum, Verantwortliche und Wiedervorlage.
- Jede Portalangabe bekommt Quelle, Freigabe und offenen Pruefpunkt.
- Unsichere Rechts- oder Tatsachenfragen werden nicht geglaettet, sondern sichtbar markiert.