name: drehtuer-angaben description: "Führt durch Angaben zu Mandat, Amt oder Funktion in Bundestag, Bundesregierung oder Bundesverwaltung aktuell oder in den letzten fuenf Jahren. Output Drehtuer-Prüfprotokoll im Lobbyregister Bundestag."
Drehtuer-Angaben
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: § 3 LobbyRG Eintragung vor erster Interessenvertretung, § 5 LobbyRG jährliche Aktualisierung, Berichtspflicht ggf. innerhalb 3 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres.
- Tragende Normen verifizieren: LobbyRG §§ 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8 (i.d.F. Reform 2024), Verhaltenskodex Lobbyregister, GOBT, BGleiG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Interessenvertreter, Bundestagsverwaltung (Lobbyregisterstelle), Geschäftsstelle, registrierte Verbände, Bundesregierung (zweiter Registerteil).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Lobbyregistereintrag, Verhaltenskodex-Bestätigung, Tätigkeitsbericht, Hausausweisantrag, Finanzangaben, Verbandsmitgliederliste — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Gefuehrter Ablauf
- Sachverhalt in einem Satz zusammenfassen: Wer will mit wem worueber sprechen oder hat bereits gehandelt?
- Offizielle Quelle und Rechtsstand nennen: LobbyRG, Lobbyregister-FAQ, Handbuch oder Verhaltenskodex.
- Die folgenden Leitfragen nacheinander stellen und fehlende Angaben als offene Punkte markieren.
- Ergebnis nicht als Rechtsrat ausgeben, sondern als prueffaehige Arbeitsunterlage mit Annahmen, Belegen und naechster Portalaktion.
Leitfragen
- Welche aktuellen oder frueheren Aemter liegen vor?
- Betreffen sie Bundestag, Bundesregierung oder Bundesverwaltung?
- Seit wann und bis wann bestand die Funktion?
Drehtür-Pflicht § 3 I Nr. 4 LobbyRG (Pflichtangabe)
Anzugebende Personen (für jede namentlich genannte natürliche Person):
- aktuelles Mandat im Deutschen Bundestag oder im Europäischen Parlament,
- aktuelles Amt als Bundesminister oder Parlamentarischer Staatssekretär oder Staatsminister,
- in den letzten 5 Jahren bestehende Tätigkeit als Mitglied
- der Bundesregierung,
- des Deutschen Bundestages,
- als Parlamentarischer Staatssekretär,
- als Beamter/Soldat ab Besoldungsgruppe B 3 bzw. äquivalenter Funktion
- Für Beschäftigte und Beauftragte (§ 1 III LobbyRG): die zur Interessenvertretung tätigen Personen (auch bei mittelbarer Beauftragung).
Pflicht-Datensatz im Portal
- Vor- und Nachname der Person.
- Funktion / Amt der vergangenen Tätigkeit (z. B. „Staatssekretär im BMI", „MdB").
- Zeitraum der Tätigkeit (Beginn und Ende, ggf. „bis dato").
- Ggf. Aktualität (laufend / abgeschlossen).
Rechtsfolgen / Sanktionen
- Verstoß = OWi § 7 I Nr. 1, 2 LobbyRG (bis 50.000 Euro Bußgeld).
- Eintragung im Register als „nicht vollständig" / "nicht aktuell" möglich (Reputationsrisiko).
Karenzpflichten / Cooling-Off-Period
- Ehemalige Bundesregierungsmitglieder § 6b BMinG / KarenzG: Karenzzeit von bis zu 18 Monaten für Tätigkeiten, bei denen öffentliche Interessen betroffen sein können; Entscheidung Bundesregierung nach Anhörung beratenden Gremiums.
- Ehemalige Beamte § 105 BBG / § 41 BeamtStG: Anzeigepflicht bei beruflicher Tätigkeit im Anschluss an aktive Tätigkeit, soweit Bezug zu früherer Amtsführung.
- LobbyRG-Pflicht und Karenzpflichten sind unabhängig — beide können nebeneinander treten.
Praxisfallen
- Privatperson, die im Auftrag interessenvertretung macht, ist „Beschäftigte" oder „Beauftragte" — Drehtür-Angaben fließen in das Profil der Organisation.
- Bundestagspraktika, Wahlkreismitarbeit unter Besoldungsgruppe sind grundsätzlich nicht meldepflichtig; aber Vorsicht bei Stellung als Geschäftsführer einer politischen Stiftung etc.
- Beratungsverhältnis durch Berufsexpertin (z. B. ehemalige Staatssekretärin als externe Beraterin): Drehtür-Angabe der Beraterin ist Pflicht, wenn sie als Beauftragte für die Lobbyorganisation tätig wird.
- Aktualisierung § 3 Abs. 3 LobbyRG: Änderungen innerhalb von 30 Tagen.
- EU-Ebene: Tätigkeit als ehemaliges Mitglied EP / Kommission separat zu vermelden.
Quellenanker
- LobbyRG: https://www.gesetze-im-internet.de/lobbyrg/BJNR081800021.html
- Lobbyregister FAQ: https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/informationen-für-interessenvertreter-863572
- Handbuch: https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/handbuch
- Leitplanken: ../../references/lobbyregister-leitplanken.md
Qualitaetsgate
- Pflichtgrund, Ausnahme und freiwillige Registrierung werden getrennt.
- Jede Frist bekommt Triggerdatum, Verantwortliche und Wiedervorlage.
- Jede Portalangabe bekommt Quelle, Freigabe und offenen Pruefpunkt.
- Unsichere Rechts- oder Tatsachenfragen werden nicht geglaettet, sondern sichtbar markiert.