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Drei-Wochen-Liquiditaetsvorschau nach § 17 InsO mit Wochenraster, Excel-Export, Quote/Luecken-Ampel und Dokumentation. Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/7/2026

name: liquiditaetsvorschau-3wochen description: "Drei-Wochen-Liquiditätsvorschau nach Paragraf 17 InsO mit Wochenraster, Excel-Export, Quote, Lücken-Ampel und Dokumentation. Rechtsprechung nur nach Live-Prüfung."

Drei-Wochen-Liquiditätsvorschau (§ 17 InsO, wochenaktuell)

Fachkern: Drei-Wochen-Liquiditätsvorschau (§ 17 InsO, wochenaktuell)

  • Normen-/Quellenanker: InsO §§ 17, 18, 19, 15a, StaRUG-Früherkennung, IDW-S-6-/Planungslogik, 3-Wochen- und 13-Wochen-Forecast, Zahlungsstatus und Fortbestehensprognose.
  • Entscheidende Weiche: Trenne fällige Verbindlichkeiten, liquide Mittel, harte Zahlungszusagen, Planannahmen, Quote/Lücke, Organpflicht und Dokumentationsspur.

Eingaben — minimaler Datensatz

Der Skill fragt diese Felder strukturiert ab. Fehlt etwas, wird der Worst Case angesetzt und die Annahme im Padlet/Artefakt protokolliert.

  • Unternehmen (Firma, Rechtsform).
  • Stichtag: Montag der laufenden KW; Wochenende der Vorschau ist jeweils Freitag derselben Woche.
  • Aktiva I (zum Stichtag): Bank (verfügbarer Saldo), Kasse, ungenutzter und zugesagter Kontokorrent. Gekündigte Linien zählen nicht, voll ausgeschöpfte Kontokorrents zählen nicht.
  • Aktiva II (KW t bis t+2): erwartete Einzahlungen aus Debitoren, freie Kreditzusagen, schnell verwertbares Umlaufvermögen — je Woche.
  • Passiva I (zum Stichtag): alle am Stichtag fälligen, eingeforderten und nicht echt gestundeten Verbindlichkeiten.
  • Passiva II (KW t bis t+2): binnen drei Wochen fällig werdende Verbindlichkeiten je Woche, sortiert nach Buckets (Lohn/SV/Lohnsteuer/USt-VZ/Miete/Lieferanten kritisch/Zins+Tilgung/Sonstiges).
  • Offene Forderungen gesamt (Nominal, davon binnen 3 Wochen erwartet, davon tituliert, davon zweifelhaft).
  • Streitige Passiva: materieller Bestand, Fälligkeit, Titel, Vollstreckungsstand und etwaige Einstellung der Zwangsvollstreckung getrennt erfassen. Keine pauschale Prozessrisikoquote.
  • Indizien § 17 Abs. 2 S. 2 InsO (Lohnsteuer-Rückstände, SV-Rückstände, Lastschriftrückläufer, Stundungsbitten, eingestellte Zahlungen FA/KK, Pfändungen, Insolvenzanträge, Wechselproteste).

Bezugsquellen der Eingabedaten

Bevor mit Schätzungen gearbeitet wird, dem Nutzer in dieser Reihenfolge konkret folgende Frage stellen:

Wie sollen die Bankdaten und offenen Posten einfließen — manuell, per Datei-Import (CAMT.053, MT940, CSV-Bankexport, DATEV-Export), oder über einen verbundenen Bankzugang (PSD2 / FinTS / vorhandener Connector)?

  • Manuell: Nutzer trägt Werte direkt im Padlet, Markdown-Artefakt oder Chat ein. Stets zulässig.
  • Datei-Import: Akzeptiert werden bankübliche Exporte (CAMT.053, MT940, CSV des Onlinebankings) und DATEV-OPOS-Exporte (Offene Posten Debitoren/Kreditoren). Der Skill liest sie ein und bucht sie in Aktiva I/II bzw. Passiva I/II nach Fälligkeitsdatum.
  • Connector: Vor jedem Versuch list_external_tools mit Suchbegriffen wie banking, psd2, fintap, gocardless aufrufen. Wenn ein Connector verfügbar ist, dem Nutzer die Verbindung und Datenherkunft transparent erläutern und die Aktiva I direkt aus den Salden, Aktiva II aus geplanten Eingängen, Passiva I/II aus offenen Posten ableiten. Wenn kein Connector verfügbar ist, höflich darauf hinweisen, dass der Skill selbst keinen Open-Banking-Zugang aufbaut, und auf die manuelle oder Datei-Import-Variante zurückfallen.

Datenschutz: Bei Mandantendaten auf das Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO) hinweisen. Bei Banking-Daten zusätzlich auf Drittlandtransfer-Risiken (DSGVO Art. 44 ff.) und auf die Notwendigkeit einer eigenen DSFA hinweisen, sofern eine vorliegt.

Ablauf

Schritt 1 — Format und Padlet-Wahl Erst genau eine Rückfrage:

Ergebnisformat: nur Excel-Tabelle (Standard), Excel + interaktives HTML-Padlet zur fortlaufenden Pflege, oder Excel + Markdown-Artefakt? Memo erst auf Anfrage.

Die Antwort merken und nicht erneut nachfragen. Default bei Schweigen ist Excel + HTML-Padlet.

Schritt 2 — Datenquelle Banking-Frage nach Abschnitt Bezugsquellen der Eingabedaten stellen. Erst danach Eingaben einsammeln.

Schritt 3 — Stichtag und Wochenraster

  • Stichtag = Montag der laufenden KW t.
  • Wochenraster: KW t, t+1, t+2 mit Freitag als Wochenstichtag. Die Vorschau zeigt für jede Woche: Liquidität Wochenanfang (Montag), Σ Einnahmen, Σ Ausgaben, Cashflow, Liquidität Wochenende (Freitag).
  • Spaltenformat wie in der Vorlage Liquiditaetsplan-Wochenbasis.xlsx: Kategorien-Zeilen × KW-Spalten, keine andere Anordnung.

Schritt 4 — BGH-Test § 17 InsO (Liquiditätsbilanz)

  • Aktiva I = Bank + Kasse + freier zugesagter Kontokorrent (zum Stichtag).
  • Aktiva II = Σ Einnahmen KW t bis t+2.
  • Passiva I = am Stichtag fällig, eingefordert, nicht echt gestundet (überwiegend in KW t aufgeführt).
  • Passiva II = binnen 3 Wochen fällig werdend (KW t+1 + KW t+2 und gegebenenfalls Resterfüllung der Passiva I).
  • Σ Liquide = Aktiva I + Aktiva II.
  • Σ Fällig = Passiva I + Passiva II.
  • Liquiditätslücke (absolut) = max(0, Σ Fällig − Σ Liquide).
  • Streitig heißt nicht automatisch ausklammern. Besteht die Verbindlichkeit materiell und ist sie fällig, wird sie mit dem Nennwert angesetzt. Besteht sie materiell nicht oder ist sie rechtlich nicht fällig, wird sie nicht passiviert. Liegt ein vorläufig vollstreckbarer Titel vor und hat der Gläubiger die Vollstreckung eingeleitet, ist der Nennwert in die Passiva aufzunehmen. Ein Abschlag nach Prozessrisiko ist kein zulässiger Rechenschritt.
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Schritt 5 — Ampel und 3-Wochen-Schließbarkeit

  • 🟢 Grün: Liquiditätsquote < 10 % und am Ende von t+2 ist die Liquidität nicht negativ und weniger als zwei Indizien gesetzt.
  • 🟡 Gelb: Liquiditätsquote ≥ 10 %, am Ende von t+2 aber Liquidität ≥ 0 (Lücke binnen drei Wochen schließbar) und weniger als zwei Indizien.
  • 🔴 Rot: Liquiditätsquote ≥ 10 % und Liquidität am Ende von t+2 negativ (nicht binnen drei Wochen schließbar) oder zwei und mehr Indizien gesetzt — Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO indiziert.

Schritt 6 — Verhältnis zu offenen Forderungen Aktivseitig dürfen offene Forderungen nur angesetzt werden, wenn ein Zahlungseingang innerhalb des Drei-Wochen-Fensters belastbar zu erwarten ist. Maßgeblich sind nicht Wunsch, Nominalwert oder bloße Fälligkeit, sondern Realisierbarkeit: Zahlungsavis, bestätigte Skonto-Zahlung, belastbare Bankzusage, bereits eingeleitete und aussichtsreiche Vollstreckung oder ein anderer harter Beleg. Bestrittene eigene Forderungen bleiben aus Aktiva II heraus, wenn der Schuldner der Forderung die Zahlung ernsthaft verweigert und kein vollstreckbarer Zugriff im Prognosefenster realistisch ist.

Passivseitig gilt die umgekehrte Kontrollfrage: Muss die Gesellschaft zahlen, wenn die Rechtslage zutrifft oder der Titel vollstreckt wird? Dann ist der Nennwert einzustellen. Nur wenn die Forderung materiell nicht besteht, nicht fällig ist, wirksam gestundet wurde oder die Vollstreckungsbeweiswirkung durch gerichtliche Einstellung erschüttert ist, darf sie herausgenommen oder als gesondertes Stress-Szenario geführt werden. Jede Abweichung vom Nennwert braucht eine Belegzeile.

Darlegungstiefe: Der Drei-Wochen-Plan ist erst gerichtsfähig, wenn die Passivseite nicht nur als Gesamtsumme erscheint. Für jede streitige oder titulierte Verbindlichkeit werden Gläubiger, Rechtsgrund, Fälligkeit, Titelstand, Vollstreckungsstand, Einwendung und Beleg in einer eigenen Zeile geführt. Fehlt diese Einzelpostenebene, wird vor Ergebnisbildung eine Belegnachforderung ausgegeben.

Herausnahmeentscheidung: Bei nicht titulierten streitigen Verbindlichkeiten zählt nach BGH IX ZR 229/22 die objektive Rechtslage. Wird eine Forderung nicht passiviert, wird nicht mit "bestritten" begründet, sondern mit einem konkreten Gegenbeleg. Liegt nur ein internes Bauchgefühl vor, bleibt die Position im Risikoblock; liegt ein finales Rechtsgutachten vor, wird der Geschäftsleiterstandpunkt dokumentiert, aber als unsicherer Verteidigungsbaustein markiert.

Schritt 7 — Ergebnis ausliefern

  • Immer: Excel-Datei Liquiditaetsplan-<Firma>-KW<t>.xlsx aus der Vorlage befüllen. Sheet Liquiditätsplan (Werte und Wochenraster) und Sheet BGH-Schema (Erläuterungs-Sheet) unverändert lassen.
  • Wenn HTML-Padlet gewählt: zusätzlich liquiditaets-padlet-<Firma>-KW<t>.html aus assets/padlet/liquiditaets-padlet.html ableiten, in localStorage werden die Eingaben gespeichert und die Datei kann offline genutzt werden.
  • Wenn Markdown-Artefakt gewählt: liquiditaets-artefakt-<Firma>-KW<t>.md auf Basis von assets/markdown/liquiditaets-artefakt-vorlage.md ausfüllen.
  • Bei jeder Folgemeldung des Nutzers (weitere Belege, Beträge, Korrekturen, neue Indizien) das gewählte Artefakt-Format aktualisieren und die neue Version unter demselben Asset-Namen liefern.

Schritt 8 — Memo (nur auf Anfrage) Erst nach Auslieferung der Vorschau anbieten:

Soll ich zusätzlich ein Kurz-Memo im Gutachtenstil mit Subsumtion nach § 17 InsO erstellen?

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Schritt 9 — Eskalation Bei 🔴: ausdrücklich auf die Skills zahlungsunfaehigkeit-pruefung-17-inso und antragspflicht-15a-inso aus dem Plugin insolvenzrecht hinweisen und — falls Steuerberatermandat — den Hinweis nach § 102 StaRUG textbausteinartig formulieren. Die 3-Wochen-Frist § 15a InsO läuft ab tatsächlichem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, nicht ab Erstellung des Plans.

Rechtlicher Rahmen

Primärnormen

  • § 17 InsO Zahlungsunfähigkeit.
  • § 18 InsO drohende Zahlungsunfähigkeit (24-Monats-Prognose, Hinweisfunktion).
  • § 15a InsO Antragspflicht (3 Wochen).
  • § 1 StaRUG Krisenfrüherkennungspflicht der Geschäftsleitung.
  • § 102 StaRUG Hinweispflicht beratender Berufe.

Leitentscheidungen (Volltexte im Plugin: references/rechtsprechung/)

  1. BGH II ZR 139/23 vom 11.03.2025 — Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit allein anhand objektiver Umstände; auf den materiellen Bestand der Verbindlichkeit kommt es an. Volltext lokal als PDF in references/rechtsprechung/BGH_II_ZR_139-23_vom_2025-03-11.pdf; online über die BGH-Rechtsprechungsdatenbank (Aktenzeichensuche II ZR 139/23) verifizieren.
  2. BGH IX ZR 229/22 vom 23.01.2025 (DB 2025, 381) — Objektive Zahlungsunfähigkeit; objektive Rechtslage bei nicht titulierten streitigen Verbindlichkeiten; titulierte streitige Forderung in Höhe des Nennwerts in der Liquiditätsbilanz, wenn Vollstreckung eingeleitet wurde. Volltext lokal als PDF in references/rechtsprechung/BGH_IX_ZR_229-22_vom_2025-01-23.pdf.
  3. BGH IX ZB 38/24 vom 22.05.2025 — Beweiswirkung eines vollstreckbaren Endurteils für einen Gläubigerantrag entfällt, wenn der Schuldner die Einstellung der Zwangsvollstreckung erreicht und die Voraussetzungen erfüllt.
  4. BGH IX ZR 129/22 vom 18.04.2024 (ZIP 2024 S. 1407) — Liquiditätsstatus gegenüber außenstehenden Dritten einzelpostenfähig darlegen; ohne Einzelheiten und Belege kann einfaches Bestreiten genügen. Volltext lokal als PDF in references/rechtsprechung/BGH_IX_ZR_129-22_vom_2024-04-18.pdf.
  5. BGH II ZR 112/21 vom 28.06.2022 (ZIP 2022 S. 1606; NZI 2022 S. 787; GmbHR 2022 S. 1036) — Darlegung auch durch Aneinanderreihung tagesgenauer Liquiditätsstatus (Bugwellenrechtsprechung); Liquiditätsbilanz nicht zwingend. Volltext lokal als PDF in references/rechtsprechung/BGH_II_ZR_112-21_vom_2022-06-28.pdf.
  6. BGH IX ZR 48/21 vom 28.04.2022 (ZIP 2022 S. 1341; GmbHR 2022 S. 908) — Bestätigung der 10-%-Schwelle; geordnete Gegenüberstellung erforderlich (Liquiditätsbilanz oder Finanzplan). Volltext lokal als PDF in references/rechtsprechung/BGH_IX_ZR_48-21_vom_2022-04-28.pdf.
  7. BGH II ZR 88/16 vom 19.12.2017 (BGHZ 217 S. 129; ZIP 2018 S. 283; NJW 2018 S. 1089) — Passiva II zwingend einzubeziehen; Absage an die Bugwellentheorie; Symmetrie- und Gläubigerschutzargument; Substantiierung beim Bestreiten durch den Geschäftsführer. Volltext lokal als PDF in references/rechtsprechung/BGH_II_ZR_88-16_vom_2017-12-19.pdf.
  8. BGH II ZR 296/05 vom 24.05.2005 — Klassisches Prüfraster für Liquiditätsstockung versus Zahlungsunfähigkeit; Drei-Wochen-Schließbarkeit der Lücke. Vor Übernahme über die BGH-Datenbank verifizieren (Aktenzeichensuche II ZR 296/05).

Zitierweise: Pinpoint mit Randnummer; Reihenfolge BGH-Datum (jüngere zuerst), keine US-stare-decisis-Logik, keine pretrial discovery.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Berufsständischer Hintergrund (nicht im Vordergrund zitieren)

  • IDW S 11 (Stand 12.08.2021), Tz. 16 f., 31–37 — Beurteilung des Eröffnungsgrundes der Zahlungsunfähigkeit.
  • IDW S 6 — Anforderungen an Sanierungskonzepte und integrierte Planung (hier nur Hintergrundmaßstab).

Ausgabeformat

  1. Excel auf Basis der Vorlage assets/excel/Liquiditaetsplan-Wochenbasis.xlsx: Wochenraster KW tt+15 in Spalten (Vorgabe beibehalten), BGH-Block ab Zeile 42 mit Aktiva I/II, Passiva I/II, Lücke abs., Lücke %, Ampel; Block "Offene Forderungen" und Hinweise zur BGH-Rechtsprechung. Datei wird unter dem Namen Liquiditaetsplan-<Firma>-KW<t>.xlsx zurückgegeben.
  2. HTML-Padlet (auf Wunsch): autarke single-file HTML aus assets/padlet/liquiditaets-padlet.html, das im Browser lebt, im localStorage speichert und auf JSON exportiert/importiert werden kann. Editierbare Felder rechnen die Ampel live nach BGH-Schema. KW-Header werden aus der eingegebenen KW abgeleitet.
  3. Markdown-Artefakt (auf Wunsch): Vorlage assets/markdown/liquiditaets-artefakt-vorlage.md, mit Tabellen, Indizienliste und Kurzfazit, das bei jeder Folgemeldung neu geschrieben wird.
  4. Memo (nur auf Anfrage): Kurz-Gutachten im Gutachtenstil, höchstens zwei Seiten, DOCX oder Markdown nach Wahl.

Beispiel

Sachverhalt: Edelholz Manufaktur Berlin GmbH, Stichtag Mo 18.05.2026, Bank 18.500 €, Kasse 0 €, Kontokorrent 150.000 € zu 92 % ausgeschöpft (12.000 € frei). Fällig KW 21: Lohn + AG-SV 42.000 €, Lieferant kritisch 19.500 €. KW 22: SV-Beitrag 14.800 €, Miete 7.200 €. KW 23: USt-VZ 14.200 €, Leasing 3.400 €. Erwartete Eingänge: KW 22 18.000 € (Skonto-Sicherheit 80 % = 14.400 €), KW 23 9.500 €.

Auswertung:

  • Aktiva I = 30.500 €. Aktiva II = 23.900 €. Σ Liquide = 54.400 €.
  • Passiva I (KW 21) = 61.500 €. Passiva II (KW 22 + KW 23) = 39.600 €. Σ Fällig = 101.100 €.
  • Liquiditätslücke absolut = 46.700 €. Quote = 46,2 %.
  • Liquidität Wochenende KW 23: Start 30.500 € − Σ CF (− 61.500 + 14.400 − 21.500 + 9.500 − 17.600) = −46.200 €.
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Handlung: Übergabe an antragspflicht-15a-inso und zahlungsunfaehigkeit-pruefung-17-inso. Bei Steuerberatermandat Hinweis nach § 102 StaRUG dokumentieren. Die 3-Wochen-Frist § 15a InsO läuft ab tatsächlichem Eintritt.

Typische Fehler

  • Voll ausgeschöpften Kontokorrent als Liquidität ansetzen: Nur ungenutzter, zugesagter und ziehungsfähiger Teil zählt.
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Großeingänge zu 100 % ansetzen: Realistische Ausfall- und Skontoquote, im Zweifel Worst Case.
  • 3-Wochen-Frist statisch ab Planerstellung rechnen: Sie läuft ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit.
  • SV- und Lohnsteuer-Rückstände kleinreden: Starke Indizien und persönlich haftungsauslösend.
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Vorlage verändern: Die Excel-Vorlage hat eine vorgegebene Form (Kategorien-Zeilen × KW-Spalten). Nicht in ein anderes Layout umbauen.

Quellenpflicht

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Übergabe

Bei 🔴 sofort:

  • zahlungsunfaehigkeit-pruefung-17-inso (Plugin insolvenzrecht) — formales Prüfgutachten und gerichtsfester Liquiditätsstatus.
  • antragspflicht-15a-inso (Plugin insolvenzrecht) — Fristenlauf, Haftung Geschäftsleiter, § 15b InsO Zahlungsverbote.
  • liquiditaetsvorschau-insolvenzrechtlich (dieses Plugin) — Liquiditätsbilanz als Beweismittel mit IDW-S-11-Würdigung.

Für die mittel- und langfristige Sicht: Schwester-Skill liquiditaetsvorschau-3-6-12-monate (dieses Plugin).

Triage — Liquiditaetsvorschau Einordnung

Bevor losgelegt wird, klaere:

  1. Zweck der Vorschau? ZU-Prüfung § 17 InsO (3-Wochen-Fenster) → insolvenzrechtliche Vorschau; Fortbestehensprognose § 19 InsO (12 Monate); Gläubigernachweis (13-Wochen-Vorschau); Bankverhandlung (24 Monate)?
  2. Methode? Direkte Methode (Cash-In / Cash-Out) für insolvenzrechtliche Zwecke; indirekte Methode (EBIT-Ableitung) für langfristige Unternehmensplanung.
  3. Datenbasis? OPOS (offene Posten), Kontoauszuege, Steuer- und SV-Verbindlichkeiten — alle aktuell?
  4. Stichtag? Für InsO-Beurteilung tag-genau festlegen; für Prognose ab aktuellem Tag.
  5. Sanierungsmassnahmen einbeziehen? Stundungen, Zuschuss, neue Kreditlinie — nur wenn verbindlich zugesagt.

Output-Template 13-Wochen-Liquiditaetsvorschau

Adressat: Insolvenzgericht / Gläubigerausschuss / Bank — Tonfall: sachlich-betriebswirtschaftlich

13-WOCHEN-LIQUIDITAETSVORSCHAU (direkte Methode)
Gesellschaft: [FIRMA] Erstellt: [DATUM] Ersteller: [NAME]

Woche | Anfangsbestand | Einzahlungen | Auszahlungen | Endbestand | Kreditlinie | Freie Liqui
 1 | EUR [XXX] | EUR [YYY] | EUR [ZZZ] | EUR [AAA] | EUR [BBB] | EUR [CCC]
 2 | ... | ... | ... | ... | ... | ...
 13 | ... | ... | ... | ... | ... | ...

AMPEL-STATUS:
Wochen 1-4 (kurzfristig): [GRUEN / GELB / ROT]
Wochen 5-9 (mittelfristig): [...]
Wochen 10-13 (langfristig): [...]

ENGPAESSE: [Beschreibung kritischer Wochen und Gegenmassnahmen]
ANNAHMEN: [Auflistung der Schluesselannahmen]
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