name: eingangsdaten-idw-s6-liqp description: "Liqui Eingangsdaten IDW S6 Liqp im Plugin Liquiditaetsplanung: prüft konkret Eingangsdaten-Checkliste für Liquiditaetsplanung, Verbindet Liquiditätsvorschau, GuV-Planung und Planbilanz zu einer Sanierungspla, Leitfaden Bankenreporting bei Krise."
Liqui Eingangsdaten IDW S6 Liqp
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: InsO §§ 1, 13-22, 35, 39, 47, 55-56, 60, 80, 87, 129, 133, 174, 175, 270 ff., 286-300, StaRUG §§ 1, 29, 31 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachliche Module
1. liqui-eingangsdaten-checkliste
Fokus: Eingangsdaten-Checkliste für Liquiditaetsplanung: BWA, OPOS Debitoren/Kreditoren, Kontoauszuege, Steuerkonten, SV-Konten, Personalkosten, Investitionsplanung. Prüfliste Quellen und Vollstaendigkeit. Output: standardisiertes Datentemplate.
Liqui: Eingangsdaten-Checkliste
Fachkern: Liqui: Eingangsdaten-Checkliste
- Normen-/Quellenanker: InsO §§ 17, 18, 19, 15a, StaRUG-Früherkennung, IDW-S-6-/Planungslogik, 3-Wochen- und 13-Wochen-Forecast, Zahlungsstatus und Fortbestehensprognose.
- Entscheidende Weiche: Trenne fällige Verbindlichkeiten, liquide Mittel, harte Zahlungszusagen, Planannahmen, Quote/Lücke, Organpflicht und Dokumentationsspur.
Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
- Rolle und Ziel: Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
- Sachverhalt: Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
- Fristen: Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
- Unterlagen: Welche Dokumente, Bescheide, Verträge, Auszuege liegen vor?
- Format: Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
Prüfraster
Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
- Sachverhalt fixieren – streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
- Rechtliche Einordnung - nur einschlaegige Normen, verifizierte Rechtsprechung und frei prüfbare amtliche Quellen; keine Literatur- oder Datenbankfundstellen erfinden.
- Prüfung im Gutachtenstil – Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
- Handlungsempfehlung – konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
Plugin-Kontext
Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.
Output-Module
- Strukturierter Prüfvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
- Tabellen/Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei prüfbarem Link.
Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
2. idw-s6-integrierte-sanierungsplanung
Fokus: Verbindet Liquiditätsvorschau, GuV-Planung und Planbilanz zu einer Sanierungsplanung auf IDW-S-6-Niveau. Prüft Maßnahmenwirkung, Fortbestehensprognose, Sanierungsfähigkeit, Szenarien, Planungsannahmen, Belegregister, kleinere Unternehmen und Übergabe an Bank, Insolvenzverwalter oder Restrukturierungsberater. Output: Planungsanforderung, Annahmenlog, Maßnahmen-Brücke und Sanierungsplanungs-Ampel.
Integrierte Sanierungsplanung
Fachkern: Integrierte Sanierungsplanung
- Normen-/Quellenanker: InsO §§ 17, 18, 19, 15a, StaRUG-Früherkennung, IDW-S-6-/Planungslogik, 3-Wochen- und 13-Wochen-Forecast, Zahlungsstatus und Fortbestehensprognose.
- Entscheidende Weiche: Trenne fällige Verbindlichkeiten, liquide Mittel, harte Zahlungszusagen, Planannahmen, Quote/Lücke, Organpflicht und Dokumentationsspur.
Wann starten?
- 13-Wochen-Plan ist erstellt, aber Bank verlangt Sanierungskonzept.
- Fortbestehensprognose nach § 19 InsO soll dokumentiert werden.
- StaRUG-, Schutzschirm-, Eigenverwaltungs- oder Insolvenzplanroute steht im Raum.
- Maßnahmenliste existiert, aber ihre finanzielle Wirkung ist unklar.
- Kleine Gesellschaft hat nur BWA, OPOS und Bankauszüge; trotzdem braucht es eine belastbare Planung.
Eingangsrouting
Wenn nur kurzfristige Zahlungsunfähigkeit geprüft wird, zuerst liquiditaetsvorschau-3wochen oder liquiditaetsvorschau-insolvenzrechtlich. Wenn daraus ein Sanierungskonzept, eine Bankunterlage oder eine Fortbestehensprognose werden soll, anschließend diesen Skill nutzen.
Planungsarchitektur
Baue die Planung in vier Ebenen:
- Direkte Liquiditätsplanung: Einzahlungen, Auszahlungen, Linien, freie Liquidität, Engpasswochen.
- GuV-Planung: Umsatz, Rohertrag, Personal, Fixkosten, Zinsen, Steuern, Ergebnis.
- Bilanzplanung: Working Capital, Anlagevermögen, Rückstellungen, Finanzverbindlichkeiten, Eigenkapital.
- Maßnahmen- und Annahmenlog: Jede wesentliche Veränderung mit Quelle, Verantwortlichem, Timing und Risiko.
Alle Ebenen müssen rechnerisch zusammenpassen. Wenn sie nicht passen, ist das Ergebnis eine Lückenliste, nicht eine geschönte Planung.
Mindesttiefe
- Für akute Krisen: wöchentliche Liquidität für 13 Wochen.
- Für Fortbestehensprognose: mindestens 12 Monate mit belastbarer Liquiditätsreichweite.
- Für Sanierungskonzept: laufendes und folgendes Planjahr regelmäßig monatlich; spätere Jahre können verdichtet werden, wenn die Brücken transparent bleiben.
- Für kleinere Unternehmen: weniger Kontenzeilen sind zulässig, aber GuV, Bilanz und Liquidität müssen trotzdem verknüpft sein.
Maßnahmen-Brücke
Lege für jede Maßnahme einen Datensatz an:
massnahme:
titel: "[z. B. Standortkonsolidierung / Bankstundung / Kapitalzufuhr]"
krisenursache: "[welche Ursache wird adressiert?]"
status: "verbindlich | verhandelt | plausibel | ungeklärt | nicht tragfähig"
guv-effekt:
umsatz: "[EUR / Prozent / Monat]"
kosten: "[EUR / Monat]"
zinsen_steuern: "[EUR / Monat]"
liquiditaets-effekt:
einmalig: "[EUR, Datum]"
laufend: "[EUR, ab Datum]"
vorfinanzierungsbedarf: "[EUR]"
bilanz-effekt:
eigenkapital: "[EUR]"
verbindlichkeiten: "[EUR]"
working_capital: "[EUR]"
voraussetzungen:
- "[Beschluss, Vertrag, Finanzierung, Zustimmung]"
nachweise:
- "[Datei / Vertrag / Beschluss / Kontoauszug]"
risiko:
sensitivitaet: "[was passiert bei Verzug oder Teilwirkung?]"
Sanierungsfähigkeits-Ampel
Bewerte am Ende:
| Ampel | Bedeutung | Konsequenz |
|---|---|---|
| Grün | Liquidität, Ertrag, Bilanz und Maßnahmen tragen auch in plausibler Sensitivität. | Planung kann als Arbeitsstand für Konzept, Bank oder Planroute genutzt werden. |
| Gelb | Basisfall trägt, aber eine tragende Annahme oder Maßnahme ist nicht belegt. | Conditional Go; Datenanforderung und Nachweisfrist ausgeben. |
| Rot | Planung kippt bei naheliegender Abweichung oder beseitigt Krisenursachen nicht. | Keine positive Sanierungsfähigkeit ausgeben; Eskalation zu Insolvenz-/Restrukturierungsberatung. |
Annahmenlog
Jede wesentliche Annahme braucht:
- Quelle: historische Daten, Vertrag, Auftrag, Managementangabe, Marktbeleg, Steuerbescheid, Bankzusage.
- Plausibilisierung: Vergangenheit, Branchenlogik, Kapazität, Preis-/Mengenbrücke, Gegenparteirisiko.
- Sensitivität: Best/Base/Worst oder mindestens Base/Downside.
- Verantwortlicher: wer aktualisiert und wer entscheidet?
- Wiedervorlage: wann wird die Annahme neu geprüft?
Spezielle Prüfbereiche
- Working Capital: Zahlungsziele, Forderungsausfall, Vorratsaufbau, Lieferantenkredite.
- Finanzierung: Linienverfügbarkeit, Kündigungsrechte, Covenants, Tilgungsprofil, Sicherheiten.
- Steuern und Sozialversicherung: Fälligkeiten, Rückstände, Stundung, Nebenforderungen.
- Personal: Abbaukosten, Kündigungsfristen, Betriebsrat, Insolvenzgeldzeitraum.
- Investitionen: Erhaltungs-CapEx nicht mit Null ansetzen, wenn Betrieb sonst ausfällt.
- Cyber/IT/ESG: nur dort vertiefen, wo sie für Betrieb, Markt, Finanzierung oder Haftung wesentlich sind.
Ausgabe
Liefer standardmäßig:
- Planungsanforderung mit Datenliste und Priorität.
- Annahmenlog als Tabelle.
- Maßnahmen-Brücke zwischen Maßnahme, GuV, Bilanz und Liquidität.
- Sanierungsplanungs-Ampel mit Gründen und Stoppern.
- Nächster Arbeitsschritt: Liquiditätsplan aktualisieren, Planbilanz bauen, Maßnahmen belegen, oder insolvenzrechtlich eskalieren.
Typische Fehler
- Liquiditätsvorschau wird als vollständige Sanierungsplanung verkauft.
- Maßnahmen werden doppelt gezählt: einmal in GuV, einmal im Cashflow.
- Steuern aus Sanierungsmaßnahmen fehlen.
- Working-Capital-Effekt des Wachstums wird ignoriert.
- Planjahr schließt liquiditätsseitig, aber Bilanz stimmt nicht.
- Gesellschafter- oder Bankbeitrag ist nicht verbindlich.
- Kleine Unternehmen werden zu grob geplant, obwohl einzelne Großkunden oder Schlüsselpersonen das Risiko treiben.
3. liqp-bankenreporting-leitfaden
Fokus: Leitfaden Bankenreporting bei Krise: Anforderungen Hausbank, Konsortium, KfW, Reportingfrequenz, Covenant-Reporting. Prüfraster für CFO und Berater.
LiqP: Bankenreporting
Fachkern: LiqP: Bankenreporting
- Normen-/Quellenanker: InsO §§ 17, 18, 19, 15a, StaRUG-Früherkennung, IDW-S-6-/Planungslogik, 3-Wochen- und 13-Wochen-Forecast, Zahlungsstatus und Fortbestehensprognose.
- Entscheidende Weiche: Trenne fällige Verbindlichkeiten, liquide Mittel, harte Zahlungszusagen, Planannahmen, Quote/Lücke, Organpflicht und Dokumentationsspur.
Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
- Rolle und Ziel: Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
- Sachverhalt: Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
- Fristen: Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
- Unterlagen: Welche Dokumente, Bescheide, Verträge, Auszuege liegen vor?
- Format: Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
Prüfraster
Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
- Sachverhalt fixieren - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
- Rechtliche Einordnung - einschlaegige Normen, Rechtsprechung BGH/BVerfG/EuGH, Literatur.
- Prüfung im Gutachtenstil - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
- Handlungsempfehlung - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
Plugin-Kontext
Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.
Output-Module
- Strukturierter Prüfvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
- Tabellen und Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei prüfbarem Link.
Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.