verfassungsmaessigkeit-quercheck

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Querschnittsprüfung Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzesentwurfs oder einer Verordnung. Anwendungsfall Entwurf soll vor Ressortabstimmung oder NKR-Vorlage verfassungsrechtlich abgesichert werden oder Verband prüft eingegangenen Entwurf. Grundrechte Schutzbereich Eingriff Rechtfertigung Verhältnismäßigkeit. Gleichbehandlung Art. 3 GG Berufsfreiheit Art. 12 GG Drei-Stufen-Theorie Eigentum Art. 14 GG Bestimmtheitsgebot Art. 20 Abs. 3 GG bei Strafnormen Art. 103 Abs. 2 GG. Wesentlichkeitstheorie BVerfG Selbstverwaltungsgarantie Art. 28 Abs. 2 GG. Output Querprotokoll konkrete Aenderungsempfehlungen. Abgrenzung zu europarechtskonformität EU-Recht.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/7/2026

name: verfassungsmaessigkeit-quercheck description: "Querschnittsprüfung Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzesentwurfs oder einer Verordnung. Anwendungsfall Entwurf soll vor Ressortabstimmung oder NKR-Vorlage verfassungsrechtlich abgesichert werden oder Verband prüft eingegangenen Entwurf. Grundrechte Schutzbereich Eingriff Rechtfertigung Verhältnism..."

Verfassungsmaessigkeit-Quercheck

Nicht jeder Entwurf ist verfassungsgemäß, weil er gut gemeint ist.

Prüfstation 1 - Welche Grundrechte sind betroffen?

Prüfen pro Adressat:

  • Art. 1 GG Menschenwürde
  • Art. 2 GG allgemeine Handlungsfreiheit, Recht auf koerperliche Unversehrtheit
  • Art. 3 GG Gleichheit
  • Art. 4 GG Religionsfreiheit
  • Art. 5 GG Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Rundfunk
  • Art. 6 GG Ehe und Familie
  • Art. 8 GG Versammlung
  • Art. 9 GG Vereinigung
  • Art. 10 GG Brief- Post- und Fernmeldegeheimnis
  • Art. 12 GG Berufsfreiheit
  • Art. 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung
  • Art. 14 GG Eigentum
  • Art. 16 GG Auslieferung
  • Art. 17 GG Petitionsrecht

Prüfstation 2 - Prüfraster pro Grundrecht

  1. Schutzbereich (persönlich und sachlich)
  2. Eingriff
  3. Rechtfertigung
  • verfassungsmäßige Schranke
  • Schranken-Schranken (insbesondere Verhältnismaessigkeit)
  • legitimer Zweck
  • geeignet
  • erforderlich (mildestes Mittel)
  • angemessen

Prüfstation 3 - Art. 3 GG Gleichbehandlung

Bei Ungleichbehandlung: ist sie sachlich gerechtfertigt? Wenn personenbezogen: strenge Prüfung (neue Formel BVerfG E 88 / 87).

Prüfstation 4 - Art. 12 GG Berufsfreiheit

Drei-Stufen-Theorie (BVerfGE 7 / 377 Apotheker):

  • Berufsausübung: leichter zu rechtfertigen
  • Subjektive Zulassung: sachliche Gründe, Verhältnismaessigkeit
  • Objektive Zulassung: überwiegende Interessen der Allgemeinheit

Prüfstation 5 - Art. 14 GG Eigentum

  • Inhalts- und Schrankenbestimmung (regelmäßiger Eingriff)
  • Enteignung (zugriff auf Eigentum gegen Entschädigung)
  • ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung (BVerfG)

Prüfstation 6 - Art. 20 Abs. 3 GG Rechtsstaat

  • Vorrang des Gesetzes
  • Vorbehalt des Gesetzes
  • Bestimmtheitsgebot (besonders streng bei Eingriffsverwaltung)

Prüfstation 7 - Art. 103 Abs. 2 GG bei Strafnormen

Bestimmtheitsgebot bei Strafnormen. Der Bürger muss erkennen, was strafbar ist.

Prüfstation 8 - Wesentlichkeitstheorie

Wesentliche Entscheidungen muss der Gesetzgeber selbst treffen, nicht der Verordnungsgeber.

Prüfstation 9 - Art. 28 Abs. 2 GG Selbstverwaltungsgarantie

Wenn der Entwurf in kommunale Angelegenheiten eingreift: Eingriff in Selbstverwaltungsgarantie? Erforderlich? Verhältnismaessig?

Prüfstation 10 - Demokratieprinzip Art. 20 Abs. 2 GG

Bei dynamischen Verweisungen auf EU-Recht oder andere externe Stellen: ist die demokratische Legitimation gewahrt?

Aktuelle Rechtsprechung & Leitsätze

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Zentrale Normen (Paragrafenkette)

Art. 1 Abs. 3 GG (Grundrechtsbindung) — Art. 3 GG (Gleichheitsgebot) — Art. 12 GG (Berufsfreiheit, Drei-Stufen-Theorie) — Art. 14 GG (Eigentum) — Art. 20 Abs. 3 GG (Wesentlichkeitstheorie, Bestimmtheit) — Art. 28 Abs. 2 GG (kommunale Selbstverwaltung)

Ausgabe

Tabellarisches Querprotokoll mit allen einschlaegigen Grundrechten plus Prüfergebnis plus Empfehlung.

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

Anschluss

folgenabschaetzung-erfuellungsaufwand.

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