name: schulung-legistik description: "Trainerleitfaden für Legistik-Schulung mit der Arbeitsakte elektronisches Pflichtpostfach. Anwendungsfall Referenten oder Mitarbeiter von Verbanden sollen legistische Kernkompetenz in zwei Tagen Inhouse-Schulung oder einer Woche Fortbildung erwerben. Lernziele Auftragsaufnahme Normebenen-Routing"
Trainerleitfaden Schulung Legistik
Arbeitsakte "Elektronisches Pflichtpostfach". Zwei Tage Inhouse-Schulung oder Aufteilung auf eine Fortbildungswoche.
Lernziele
Nach Abschluss der Schulung können die Teilnehmenden:
- Auftragsaufnahme - eine politische Vorgabe in operationalisierbare Regelungsziele übersetzen
- Norm-Routing - die richtige Norm-Ebene wählen
- Verfassung quer prüfen - Grundrechte, Kompetenzen, Wesentlichkeit
- Europarecht quer prüfen - Primärrecht, Sekundärrecht, Notifizierung
- Referentenentwurf bauen - Format, Änderungsbefehle, Inkrafttreten
- Begründung schreiben - allgemeiner und besonderer Teil
- Synopse erstellen - dreispaltig
- Folgenabschätzung - Erfüllungsaufwand und Nachhaltigkeit
- NKR-Vorlage - Erstellung
- Goldplating erkennen und vermeiden
Arbeitsakte
Politische Vorgabe: "Jede im Handelsregister eingetragene Gesellschaft sowie alle nach DSA als VLOP oder VLOSE eingestuften Unternehmen müssen ein elektronisches Pflichtpostfach vorhalten."
Akte enthält:
- Auftragsblatt aus Koalitionsvertrag-Auszug
- Bestehende Normen-Sammlung (HGB, ZPO, FamFG, DSA, eIDAS)
- Synopsen-Vorlage
- Begründungs-Vorlage
- XML-Beispiel
- NKR-Vorlage
Stationen
Station 1 - Auftragsaufnahme (60 Min)
Skill legistik-auftragsaufnahme. Teilnehmende fuellen Auftragsblatt aus.
Station 2 - Norm-Routing (45 Min)
Skill normhierarchie-routing. Entscheidung: HGB-Änderung als Hauptort, plus FamFG und ZPO als Folge.
Station 3 - Kompetenz / Verordnung (45 Min)
Skill gesetzgebungskompetenz-pruefen. Art. 74 Nr. 11 GG (Recht der Wirtschaft) plus Nr. 1 (Bürgerliches Recht).
Station 4 - Verfassung-Quercheck (60 Min)
Skill verfassungsmaessigkeit-quercheck. Grundrechte: Art. 12 Berufsfreiheit (Unternehmen), Art. 14 Eigentum (Investitionsschutz), Art. 3 Gleichbehandlung (warum nur diese Unternehmen?).
Station 5 - Europarecht-Quercheck (90 Min)
Skill europarechtskonformitaet. DSA, eIDAS 2.0, Notifizierung 2015/1535. Goldplating-Prüfung Skill goldplating-vermeiden.
Station 6 - Entwurf und Begründung (120 Min)
Skills referentenentwurf-bauen und begruendung-allgemein-und-besonders. Teilnehmende formulieren Paragraf 33a HGB neu.
Station 7 - Synopse und Lesefassung (45 Min)
Skills synopse-erstellen und lesefassung-konsolidiert.
Station 8 - XML (30 Min)
Skill xml-paralleldarstellung. Optional - nur wenn Zielgruppe IT-affin.
Station 9 - Folgenabschätzung (60 Min)
Skills folgenabschaetzung-erfuellungsaufwand und folgenabschaetzung-nachhaltigkeit.
Station 10 - NKR und KMU (45 Min)
Skill normenkontrollrat-kmu-check.
Station 11 - Goldplating-Sondersession (30 Min)
Diskussion: wann ist strenger als EU OK? Wann nicht?
Station 12 - Plenum Abschluss (45 Min)
Skill schulung-legistik. Was würden Sie anders machen?
Erwartungshorizonte
Siehe Arbeitsakte legistik-pflichtpostfach.
Stolperfallen-Sammlung
- Norm-Ebene falsch gewählt (Wesentlichkeit übersehen)
- Notifizierung 2015/1535 übersehen
- Goldplating begangen ohne Bewusstsein
- Erfüllungsaufwand zu niedrig geschätzt
- Bestimmtheitsgebot bei Schwellenwerten verletzt ("ab einer gewissen Größe")
- Verweis-Schleifen erst spaet entdeckt
Materialliste
- Drucker für Entwürfe
- Whiteboard / Flipchart
- ggf. Excel-Schulung für Synopsen-Tabellen
- HdR-PDF, GGO-PDF, NKRG-PDF
- Smartphone für Online-Recherche in BGBl und Bundesanzeiger
Aktuelle Rechtsprechung & Leitsätze
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen (Paragrafenkette)
§§ 38-42 GGO (Legistik-Grundregeln, Schulungspflicht für Referenten) — §§ 1-5 HdR (Handbuch der Rechtsförmlichkeit, Ausbildungsgrundlage) — Art. 20 Abs. 3 GG (Rechtsstaat: hinreichende Normenqualität) — § 33 BBG (Fortbildungspflicht Bundesbeamte)