name: rmap-tatbestand-und-rechtsfolge description: "Knotenmodellierung in der Rulemap: jeden Tatbestand als prüfbare Bedingung; jede Rechtsfolge als Aktionsknoten. Konjunktion; Disjunktion; Negation; Schwellenwerte sauber abbilden. Output Tatbestands-Rechtsfolge-Liste mit Knoten-IDs; Datentypen und Prüfnotizen. Anschluss legw-rmap-verweisungen-u..."
Tatbestand und Rechtsfolge als Knoten modellieren
Skill aus der Rulemap-Subkette der Legistik-Werkstatt. Schliesst die Normsetzung an die Rulemapping-Methode an (Rulemapping-Group; Prof. Breidenbach; SPRIN-D).
Eingaben
- Konkrete Normfassung
- Ergebnis aus legw-rmap-norm-zu-rulemap (Capture)
Kern der Methode
Jeder Tatbestand wird zum prüfbaren Bedingungsknoten mit klarem Datentyp (boolean; Schwellenwert; Datum; Aufzaehlung). Jede Rechtsfolge wird zum Aktionsknoten mit eindeutigem Effekt (Bewilligung; Versagung; Auflage; Frist setzen). Konjunktion (und); Disjunktion (oder); Negation; Vergleichsoperator werden explizit gemacht; nicht durch Sprache verschleiert.
Prüfpunkte
Prüfen: ist jede Voraussetzung als eigener Knoten modelliert? Sind unbestimmte Rechtsbegriffe (zumutbar; angemessen; ueberwiegendes Interesse) entweder konkretisiert oder als gesonderter Beurteilungsknoten markiert?
Normenanker
Arbeitsfokus: Tatbestand und Rechtsfolge als Knoten modellieren. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
Art. 20 Abs. 3 GG— Gesetzesbindung.Art. 76 Abs. 1 GG— Gesetzesinitiative.Art. 77 Abs. 1 GG— Gesetzesbeschluss.Art. 80 Abs. 1 GG— Verordnungsermächtigung.Art. 84 Abs. 1 GG— Verwaltungsvollzug.§ 42 Abs. 1 GGO— Gesetzgebungsvorhaben.§ 43 Abs. 1 GGO— Ressortabstimmung.§ 44 Abs. 1 GGO— Gesetzesfolgen.§ 45 GGO— Beteiligung.§ 46 GGO— Rechtsförmlichkeit.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Abgrenzung
Abgrenzung zur klassischen Legistik-Kette: Die legw-rmap-Skills schliessen die Normsetzung an die Rulemap-Methode an. Sie ersetzen nicht die normhierarchische Prüfung, die verfassungs- oder europarechtliche Quercheckung oder die Begruendung; sie liefern die Bruecke von der Norm zur maschinenlesbaren Entscheidungslogik.
Quellen Stand 06/2026
Quellen Stand 06/2026: Rulemapping-Group (Berlin; gegruendet von Prof. Dr. Stephan Breidenbach; Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIN-D als Investor; Equity-Runde April 2025; eingesetzt im BMJ). Methodenbeschreibung unter rulemapping.com und rulemapping.org; Builder kostenlos verfuegbar. Begleitend: Bundesregierung-Modernisierungsagenda Oktober 2025; SPRIND-Projektseite. Plus Bestandsquellen: gesetze-im-internet.de; bundestag.de; bundesregierung.de; bmj.de; normenkontrollrat.bund.de; bundesverfassungsgericht.de; bundesgerichtshof.de; eur-lex.europa.eu.