name: rollierende-liquiditaetsplanung-24-monate-template description: "Rollierende 24-Monats-Liquiditaetsplanung nach StaRUG erstellen: Sanierungsberater oder GF braucht Liquiditaets-Forecast. Normen: § 1 StaRUG (24-Monats-Horizont), Fortbestehensprognose, Sanierungskonzept. Prüfraster: Woechentliche Granularitaet Wochen 1-13, monatliche Granularitaet Monate 14-24,..."
Rollierende Liquiditätsplanung — 24-Monate-Template
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: StaRUG; § 1 StaRUG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Spezialwissen
Die rollierende Liquiditätsplanung ist das operative Herzstück des § 1 StaRUG-Frühwarnsystems. Sie zeigt nicht nur, wo das Unternehmen heute steht, sondern wo es in zwei Jahren stehen wird — und welche Handlungskorridore noch offen sind. Ohne eine valide 24-Monats-Liquiditätssicht ist die Behauptung, drohende Zahlungsunfähigkeit nicht rechtzeitig erkannt zu haben, im Nachhinein nicht zu entkräften.
Rechtsgrundlagen
- § 1 StaRUG (Krisenfrüherkennungspflicht, 24-Monats-Horizont)
- § 18 InsO (drohende Zahlungsunfähigkeit — Prognosezeitraum)
- § 29 Abs. 2 StaRUG (Zugangsvoraussetzung: drohende ZU muss vorliegen)
- Berufsständische Methodenlogik zu Fortbestehensprognose und Sanierungskonzepten: Liquiditätsplanung ist nur ein Baustein; bei Sanierungsaussagen müssen GuV, Bilanz, Maßnahmen, Leitbild und Dokumentation hinzukommen.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Pflichten
1. Warum zwei Granularitätsstufen?
Die Unterscheidung zwischen wöchentlicher (Wochen 1-13) und monatlicher (Monate 14-24) Granularität ist kein Zufall, sondern Ausdruck der Planungssicherheit:
- Wochen 1-13 (kurzfristig): Fälligkeiten, Überweisungen, Lohnzahlungen, Steuertermine sind konkret und kurzfristig planbar. Wöchentliche Granularität ist hier Standard und von Banken/Gläubigern erwartet.
- Monate 14-24 (mittelfristig): Annahmenbasierte Prognose. Monatsgenauigkeit ausreichend und methodisch vertretbar. Zeigt strukturelle Liquiditätsreserven und Refinanzierungsbedarfe.
2. Mindestinhalt der Planung
Der Liquiditätsplan muss enthalten:
Zuflüsse:
- Umsatzerlöse (nach Debitorenlaufzeiten)
- Anzahlungen, Vorauszahlungen
- Fremdfinanzierungen (Kredit-Ziehungen)
- Subventionen, Förderungen
- Sonstige betriebliche Erträge mit Zahlungswirkung
Abflüsse:
- Material-/Wareneinkauf (nach Kreditorenlaufzeiten)
- Lohn- und Gehaltskosten (inkl. Sozialabgaben)
- Miete, Leasing
- Zinsen und Tilgungen
- Investitionsauszahlungen
- Steuern und Abgaben (Umsatzsteuer-Vorauszahlung, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
- Sonstige Auszahlungen
Saldo und Kassenbestand:
- Wöchentlicher/monatlicher Cash-Flow (netto)
- Kumulierter Kassenbestand
- Verfügbare Kreditlinien
- Gesamtliquidität (Kassenbestand + freie Linien)
Templates
Muster: Excel-Spaltenstruktur (Auszug Wochen 1-4 + Monat 14)
Kategorie | KW01 | KW02 | KW03 | KW04 | ... | M14 | M15
--------------------------|-------|-------|-------|-------|-----|-------|------
ZUFLÜSSE | | | | | | |
Umsatzerlöse (netto) | [tsd] | [tsd] | [tsd] | [tsd] | | [tsd] | [tsd]
Anzahlungen | [tsd] | [tsd] | [tsd] | [tsd] | | [tsd] | [tsd]
Kreditziehung | | | | | | |
= ZUFLÜSSE GESAMT | [Sum] | [Sum] | [Sum] | [Sum] | | [Sum] | [Sum]
| | | | | | |
ABFLÜSSE | | | | | | |
Material | [tsd] | [tsd] | [tsd] | [tsd] | | [tsd] | [tsd]
Personal | [tsd] | | | [tsd] | | [tsd] | [tsd]
Miete / Leasing | [tsd] | | | | | [tsd] | [tsd]
Zinsen | | | | | | [tsd] | [tsd]
Tilgung | | | | | | [tsd] | [tsd]
USt-Voranmeldung | [tsd] | | | | | [tsd] | [tsd]
Sonstiges | [tsd] | [tsd] | [tsd] | [tsd] | | [tsd] | [tsd]
= ABFLÜSSE GESAMT | [Sum] | [Sum] | [Sum] | [Sum] | | [Sum] | [Sum]
| | | | | | |
NETTO-CASHFLOW | [Net] | [Net] | [Net] | [Net] | | [Net] | [Net]
KASSENBESTAND (Anfang) | [K] | [K] | [K] | [K] | | [K] | [K]
KASSENBESTAND (Ende) | [K] | [K] | [K] | [K] | | [K] | [K]
FREIE KREDITLINIE | [L] | [L] | [L] | [L] | | [L] | [L]
GESAMTLIQUIDITÄT | [G] | [G] | [G] | [G] | | [G] | [G]
Muster: Planprämissen-Dokumentation
Planprämissen — 24-Monats-Liquiditätsplanung
Gesellschaft: [Firma GmbH]
Erstellt: [Datum]
Freigegeben: [GF-Name], [Datum]
UMSATZ
Basis: [EUR Vorjahresumsatz]
Annahme Base Case: [+/- x% p.a.]
Annahme Bear Case: [+/- x% p.a.]
Begründung: [___]
DEBITORENLAUFZEIT (DSO)
Historisch (Ø letzte 12 Monate): [x] Tage
Annahme Planung: [x] Tage
Begründung: [___]
KREDITORENLAUFZEIT (DPO)
Historisch: [x] Tage
Annahme: [x] Tage
KREDITLINIEN
Hausbankkredit: EUR [Betrag], läuft bis [Datum]
Kontokorrentlinie: EUR [Betrag]
Verlängerungsannahme: [ja/nein/in Verhandlung]
INVESTITIONEN
Geplante Investitionen: EUR [Betrag] in [Zeitraum]
Finanzierung: [Eigenmittel / Fremdfinanzierung]
Fallstricke
Plan ohne Planprämissen ist wertlos — Richter und Insolvenzverwalter fragen als erstes: Auf welchen Annahmen beruht dieser Plan? Fehlende Prämissendokumentation ist ein Warnzeichen.
Statischer Plan statt rollierender — ein einmal erstellter 24-Monats-Plan, der nie aktualisiert wird, zeigt nicht den aktuellen Stand. Rollen bedeutet: monatliche Aktualisierung mit Ist-Werten und Neuvorschau.
Nur Ergebnis-Plan ohne Cashflow — viele Unternehmen haben GuV-Planungen, aber keinen Cashflow-Plan. Für § 1 StaRUG und § 18 InsO ist der Cashflow entscheidend, nicht das bilanzielle Ergebnis.
Zu optimistische Planprämissen sind keine "konservative Schätzung" — Gerichte prüfen ex post, ob die Annahmen zum Zeitpunkt der Planung plausibel waren. Überhöhte Umsatzerwartungen ohne Begründung sind Haftungsrisiko.
Kreditlinie als Puffer einplanen, ohne Verlängerungsrisiko zu beachten — ausgelaufene Kreditlinien, die stillschweigend als verlängert angenommen werden, verfälschen die Liquiditätssicht erheblich.
Liquiditätsplan als Sanierungskonzept behandeln — eine positive Liquiditätskurve belegt nicht automatisch nachhaltige Sanierungsfähigkeit. Ertragskraft, Bilanz, Krisenursachen, Leitbild und Maßnahmen müssen separat plausibilisiert werden.
Weitere Leitentscheidungen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Triage — Erste Einordnung
Bevor losgelegt wird, klaere:
- Krisenstadium? Ertragskrise (EBIT negativ), Liquiditaetskrise (Cashflow negativ) oder akute Insolvenznaehe (ZU/Ueberschuldung)?
- Insolvenzgrund? § 17 InsO (ZU), § 18 InsO (drohende ZU), § 19 InsO (Ueberschuldung)?
- Fristen? Antragspflicht § 15a InsO: 3 Wochen (ZU), 6 Wochen (Ueberschuldung).
- Sanierungs-Pfad? StaRUG (drohende ZU), Schutzschirm, Eigenverwaltung oder Regelverfahren?