name: ampelsystem-beweislast-und-darlegungslast description: "Ampelsystem: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung. Liefert ein belastbares Arbeitsprodukt mit Rückfragen, Normencheck und nächstem Schritt."
Ampelsystem: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: StaRUG; § 1 StaRUG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Spezialwissen: Ampelsystem: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung
- Normen-/Quellenanker: StaRUG.
Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Ampelsystem prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
Frühwarn-Ampelsystem (§ 1 StaRUG)
- GRÜN (Normalbetrieb):
- Liquiditätsplan 24 Monate zeigt durchgehend Deckung > 110 Prozent.
- Kovenanten mit > 20-Prozent-Spielraum.
- Cash-Reichweite > 6 Monate.
- GELB (Beobachtungspflicht erhöht):
- Liquiditätsdeckung 100–110 Prozent oder Kovenanten unter 20-Prozent-Spielraum.
- Externer Schock (Großkunde verliert Bonität, Auftragseinbruch > 20 Prozent).
- Reaktion: Maßnahmenplan mit Verantwortlichen und Fristen, Information Gesellschafter und ggf. Aufsichtsrat.
- ROT (drohende ZU § 18 InsO):
- Liquiditätsdeckung in einzelnen Perioden < 100 Prozent im 24-Monats-Horizont.
- Reaktion: StaRUG-Anzeige § 31 StaRUG erwägen, Sanierungskonzept IDW S6 starten, Restrukturierungsbeauftragter § 73 StaRUG.
Beweislast und Darlegungslast
- Im Innenverhältnis (§ 43 GmbHG / § 93 AktG): Geschäftsführer trägt Darlegungs- und Beweislast für Sorgfaltspflicht-Erfüllung (Beweislastumkehr) — d. h. Geschäftsführer muss zeigen, dass er ein Frühwarnsystem eingerichtet, Indikatoren überwacht und angemessen reagiert hat.
- Im Anfechtungsprozess (§§ 129 ff. InsO): Insolvenzverwalter trägt für jeden Anfechtungstatbestand die Beweislast — Indizien-Rechtsprechung des BGH erleichtert dies für § 133 InsO.
- Bei Haftung § 15a Abs. 4 InsO Strafverfahren: Strafverfolgungsbehörde trägt Beweislast — aber Indizwirkung der dokumentierten oder fehlenden Frühwarnung.
Streitige Forderungen in der Ampel
| Lage | Ampel | Darlegungsprogramm |
|---|---|---|
| Nicht titulierte Forderung nur bestritten | Gelb bis Rot | Objektive Rechtslage klären; Bestand, Fälligkeit und Einwendungen belegen; keine pauschale Prozessrisikoquote |
| Forderung besteht objektiv nicht oder ist nicht fällig | Grün nur mit Beleg | Herausnahme dokumentieren, Gegenbeweis ablegen, finales Gutachten und Geschäftsleitervermerk speichern |
| Forderung besteht objektiv und ist fällig | Rot, wenn Liquidität nicht reicht | Nennwert in Liquiditätsstatus einstellen; Frist und Antragspflicht neu rechnen |
| Vorläufig vollstreckbarer Titel plus eingeleitete Vollstreckung | Rot | Nennwert berücksichtigen; Vollstreckungsstand und kurzfristige Mitteldeckung belegen |
| Rechtsirrtum der Geschäftsleitung | Gelb | Nur tragfähig bei ungeklärter, seit langem umstrittener Rechtsfrage; eigene Vertragsauslegung reicht regelmäßig nicht |
Substantiierungspflicht des Geschäftsführers
- Datierte Liquiditätspläne, Sensitivitäten, Maßnahmenprotokolle.
- Beschlussfassung Gesellschafter / Aufsichtsrat zu Sanierungsmaßnahmen.
- Berater-Mandate und Berichte.
- Dokumentation der ex-ante-Sicht: was war im Entscheidungszeitpunkt bekannt, welche Annahmen waren vernünftig?
Trade-off
- Frühwarnsystem kostet Ressourcen — Mindeststandard skaliert mit Unternehmensgröße. Bei kleiner GmbH wird kein vollumfängliches BI-System verlangt, aber zumindest Quartals-Liquidität mit Ausschau.
Normen und Rechtsprechung
Kuratierte Normen-Bibliothek
- § 1 StaRUG
- § 102 StaRUG
- § 93 AktG
- § 43 GmbHG
- § 73 StaRUG
- § 26 StaRUG
- § 29 StaRUG
- § 31 StaRUG
- § 30 StaRUG
- § 49-59 StaRUG
- § 9 StaRUG
- § 76 StaRUG
Leitentscheidungen
- BGH IX ZR 229/22
- BGH IX ZR 285/14
- BGH IX ZR 56/22
- BGH II ZR 206/22
- BGH IV ZR 66/25