ampelsystem-beweislast-und-darlegungslast

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Ampelsystem: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung im Plugin krisenfrueherkennung starug; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im Krisenfrueherkennung Starug: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/6/2026

name: ampelsystem-beweislast-und-darlegungslast description: "Ampelsystem: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung. Liefert ein belastbares Arbeitsprodukt mit Rückfragen, Normencheck und nächstem Schritt."

Ampelsystem: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: StaRUG; § 1 StaRUG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Spezialwissen: Ampelsystem: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung

  • Normen-/Quellenanker: StaRUG.

Fallweichen

Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

  1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
  2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
  3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
  4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
  5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

Arbeitsworkflow

  1. Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
  2. Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Ampelsystem prüfen.
  3. Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
  4. Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
  5. Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

Frühwarn-Ampelsystem (§ 1 StaRUG)

  • GRÜN (Normalbetrieb):
  • Liquiditätsplan 24 Monate zeigt durchgehend Deckung > 110 Prozent.
  • Kovenanten mit > 20-Prozent-Spielraum.
  • Cash-Reichweite > 6 Monate.
  • GELB (Beobachtungspflicht erhöht):
  • Liquiditätsdeckung 100–110 Prozent oder Kovenanten unter 20-Prozent-Spielraum.
  • Externer Schock (Großkunde verliert Bonität, Auftragseinbruch > 20 Prozent).
  • Reaktion: Maßnahmenplan mit Verantwortlichen und Fristen, Information Gesellschafter und ggf. Aufsichtsrat.
  • ROT (drohende ZU § 18 InsO):
  • Liquiditätsdeckung in einzelnen Perioden < 100 Prozent im 24-Monats-Horizont.
  • Reaktion: StaRUG-Anzeige § 31 StaRUG erwägen, Sanierungskonzept IDW S6 starten, Restrukturierungsbeauftragter § 73 StaRUG.

Beweislast und Darlegungslast

  • Im Innenverhältnis (§ 43 GmbHG / § 93 AktG): Geschäftsführer trägt Darlegungs- und Beweislast für Sorgfaltspflicht-Erfüllung (Beweislastumkehr) — d. h. Geschäftsführer muss zeigen, dass er ein Frühwarnsystem eingerichtet, Indikatoren überwacht und angemessen reagiert hat.
  • Im Anfechtungsprozess (§§ 129 ff. InsO): Insolvenzverwalter trägt für jeden Anfechtungstatbestand die Beweislast — Indizien-Rechtsprechung des BGH erleichtert dies für § 133 InsO.
  • Bei Haftung § 15a Abs. 4 InsO Strafverfahren: Strafverfolgungsbehörde trägt Beweislast — aber Indizwirkung der dokumentierten oder fehlenden Frühwarnung.

Streitige Forderungen in der Ampel

Lage Ampel Darlegungsprogramm
Nicht titulierte Forderung nur bestritten Gelb bis Rot Objektive Rechtslage klären; Bestand, Fälligkeit und Einwendungen belegen; keine pauschale Prozessrisikoquote
Forderung besteht objektiv nicht oder ist nicht fällig Grün nur mit Beleg Herausnahme dokumentieren, Gegenbeweis ablegen, finales Gutachten und Geschäftsleitervermerk speichern
Forderung besteht objektiv und ist fällig Rot, wenn Liquidität nicht reicht Nennwert in Liquiditätsstatus einstellen; Frist und Antragspflicht neu rechnen
Vorläufig vollstreckbarer Titel plus eingeleitete Vollstreckung Rot Nennwert berücksichtigen; Vollstreckungsstand und kurzfristige Mitteldeckung belegen
Rechtsirrtum der Geschäftsleitung Gelb Nur tragfähig bei ungeklärter, seit langem umstrittener Rechtsfrage; eigene Vertragsauslegung reicht regelmäßig nicht

Substantiierungspflicht des Geschäftsführers

  • Datierte Liquiditätspläne, Sensitivitäten, Maßnahmenprotokolle.
  • Beschlussfassung Gesellschafter / Aufsichtsrat zu Sanierungsmaßnahmen.
  • Berater-Mandate und Berichte.
  • Dokumentation der ex-ante-Sicht: was war im Entscheidungszeitpunkt bekannt, welche Annahmen waren vernünftig?

Trade-off

  • Frühwarnsystem kostet Ressourcen — Mindeststandard skaliert mit Unternehmensgröße. Bei kleiner GmbH wird kein vollumfängliches BI-System verlangt, aber zumindest Quartals-Liquidität mit Ausschau.

Normen und Rechtsprechung

Kuratierte Normen-Bibliothek

  • § 1 StaRUG
  • § 102 StaRUG
  • § 93 AktG
  • § 43 GmbHG
  • § 73 StaRUG
  • § 26 StaRUG
  • § 29 StaRUG
  • § 31 StaRUG
  • § 30 StaRUG
  • § 49-59 StaRUG
  • § 9 StaRUG
  • § 76 StaRUG

Leitentscheidungen

  • BGH IX ZR 229/22
  • BGH IX ZR 285/14
  • BGH IX ZR 56/22
  • BGH II ZR 206/22
  • BGH IV ZR 66/25
Install via CLI
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