name: khentgg-budgetverhandlung-drg-pepp-abgrenzung description: "Budgetverhandlung nach KHEntgG und BPflV: trennt DRG (Somatik) von PEPP (Psychiatrie/Psychosomatik), strukturiert E1- und L-Datensatz, AEB-Forderungen, Vereinbarung mit Kassen oder Schiedsstelle im Krankenhausrecht."
KHEntgG Budgetverhandlung DRG PEPP Abgrenzung
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachkern: KHEntgG Budgetverhandlung DRG PEPP Abgrenzung
- Normen-/Quellenanker: KHG/KHEntgG, SGB V, Krankenhausplanung der Länder, Qualitätsvorgaben, Vergütung, MD-Prüfung, Haftung, Datenschutz und Arbeits-/Medizinprodukterecht.
- Entscheidende Weiche: Planung/Zulassung, Vergütung, Behandlungspflicht, Organisation, Qualität, Datenschutz, Haftung und Behördenkommunikation trennen.
- Arbeitsprodukt: Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.
Worum geht es konkret
Die jaehrliche Budgetverhandlung legt für jede Klinik den Erloesrahmen fest. DRG (Diagnosis-Related Groups, Somatik) basiert auf KHEntgG, PEPP (Pauschalierendes Entgeltsystem Psychiatrie/Psychosomatik) auf BPflV. Beide Systeme laufen parallel, mit unterschiedlichen Daten, Fristen und Verhandlungspartnern.
Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen
- Steht eine Budgetverhandlung 2026 oder Nachverhandlung 2025 an?
- Welche Datensaetze sind erstellt (AEB, L-Datensatz, E1, Pflegebudget)?
- Bestehen Mehrleistungen, neue Versorgungsformen, Casemix-Veraenderung?
- Schiedsstellenverfahren droht (kein Einvernehmen)?
- Wie verhaelt sich die Vorhaltefinanzierung (Konvergenz 2025-2027)?
Rechtlicher Rahmen
- KHEntgG §§ 4, 5, 6, 11, 14 Erloesbudget, DRG, Vorhaltefinanzierung, Verhandlung, Schiedsstelle.
- BPflV §§ 3, 4, 18 ff. Krankenhausindividuelles Budget Psychiatrie/Psychosomatik.
- KHG § 17b, 17d DRG- und PEPP-System.
- SGB V § 109 Versorgungsauftrag als Grundlage.
- PrEV/Pflegebudget-Vereinbarung zu Pflegepersonalkosten.
- MD-Prüfungen nach § 275c SGB V ergaenzen Abrechnung.
/ Schritt für Schritt
- Abgrenzung prüfen: Welche Bereiche fallen unter DRG (somatisch), welche unter PEPP (Psychiatrie, Psychosomatik)?
- Datensaetze prüfen: AEB (Aufstellung der Entgelte und Budgetberechnung), L-Datensatz (Leistungen), E1/E2/E3 (Erloese), Pflegebudget-Nachweis.
- Mehrleistungen quantifizieren: Casemix-Volumen, neue OPS, Mengenentwicklung, Vorhalte-Anteil.
- Forderungen ableiten: Veraenderungsrate, Erloesausgleich, Vereinbarungstatbestaende.
- Verhandlung fuehren: Termin mit Kassenseite (vdek, GKV-Spitzenverband-Landesvertretung, Ersatzkassen-Verbaende), Protokollfuehrung.
- Schiedsstelle vorbereiten (§ 18a KHG, § 13 KHEntgG) wenn kein Einvernehmen: Frist 6 Wochen nach Antrag.
Trade-off-Matrix
| Strategie | Vorteil | Nachteil | Wann |
|---|---|---|---|
| frueh Einvernehmen | Planbarkeit, kein Schiedsverfahren | ggf. niedrigere Vergütung | Standard, Mengenentwicklung normal |
| Schiedsstelle | objektive Drittentscheidung | Dauer, Verfahrenskosten | bei substanziellem Dissens |
| Nachverhandlung | Korrektur Casemix-Schaetzfehler | nur Anlasstatbestaende | unerwartete Mengen/Strukturen |
| Mehrleistungsabschlag akzeptieren | schneller Konsens | Reduktion 35 % auf Mehrmengen | bei kurzfristigen Mehrleistungen |
Praxistipps
- DRG und PEPP nicht mischen — getrennte Vereinbarungen, getrennte AEB.
- Vorhalteverguetung 2025-2027 in Konvergenzphase; AEB-Schema 2026 hat neue Felder.
- Pflegebudget seit 2020 ausgegliedert (§ 6a KHEntgG a. F. → § 17 KHEntgG), separate Verhandlung.
- Bei Aufnahme/Loeschung von LG: Versorgungsauftrag-Anpassung dokumentieren.
- Schiedsstellenverfahren wirken meist erst im Folgejahr — Liquiditaetsplanung anpassen.
Mustertexte
Antrag auf Budgetverhandlung:
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten um Aufnahme der Budgetverhandlung 2026. Die AEB und der L-Datensatz sind beigefuegt. Mehrforderungen begruenden wir mit … Wir schlagen Verhandlungstermin am [Datum] vor.
Schiedsstellenantrag (Skizze):
An die Schiedsstelle nach § 18a KHG / § 13 KHEntgG. Wir beantragen Festsetzung des Erloesbudgets 2026 und der vereinbarungsfaehigen Entgelte. Strittig sind: 1. Veraenderungsrate, 2. Mehrleistungsabschlag, 3. Vorhalteanteil … Begruendung … Beweismittel: AEB, Protokolle, MD-Berichte.
Typische Fehler
- AEB ohne prüfbare Begruendung (Mehrleistungen ohne Casemix-Nachweis).
- L-Datensatz nicht plausibilisiert mit eigenen 21er-Daten.
- Vorhalteanteil falsch vom DRG-Anteil getrennt (Konvergenzphase).
- Verhandlung mit falschen Kostentraegerverbaenden (Ersatzkassen vs. AOK getrennt).
- Frist zur Schiedsstellenanrufung versaeumt (haeufig 6 Wochen nach erklaertem Scheitern).
Quellen Stand 06/2026
- KHEntgG i. d. F. KHVVG (12/2024).
- BPflV i. d. F. 2025.
- KHG §§ 17b, 17d, 18a (Schiedsstelle).
- InEK G-DRG- und PEPP-Kataloge 2026 (Live-Check: g-drg.de).
- BSG, staend. Rspr. zu Budgetverhandlung und Schiedsstellenentscheidungen.
- BMG-FAQ zur Konvergenzphase (Live-Check: bundesgesundheitsministerium.de).