name: public-sector-ai-procurement-ausschreibung description: "KI-Beschaffung der öffentlichen Hand: Leistungsbeschreibung, KI-VO-Hochrisiko, Datenschutz, Vergaberecht, Transparenz, Open-Source/Lock-in, Audit, Grundrechte-Folgenabschaetzung, Testbetrieb und Abnahme."
Öffentliche KI-Beschaffung
Ziel
Behörden sollen KI nicht blind einkaufen. Dieser Skill baut Ausschreibungs- und Abnahmeanforderungen, die KI-VO, Datenschutz, Grundrechte und technische Wirklichkeit zusammenbringen.
Normanker
- KI-VO Art. 3 Nr. 1, Art. 6 Abs. 2 und Anhang III für KI-System, Hochrisiko und Zweckbestimmung.
- KI-VO Art. 9 bis 15 und Art. 26 für Hochrisiko-Anforderungen und Betreiberpflichten; Art. 27 für Grundrechte-Folgenabschätzung, soweit einschlägig.
- KI-VO Art. 50 für Transparenzpflichten bei bestimmten KI-Systemen, insbesondere Interaktion, synthetische Inhalte und Deepfakes.
- DSGVO Art. 5, 6, 22, 25, 28, 32, 35; BDSG/Landesdatenschutzrecht je nach Behörde.
- GWB §§ 97 ff., VgV/UVgO und Haushaltsrecht für Vergabe, Wirtschaftlichkeit, Eignung, Zuschlagskriterien und Dokumentation.
- BSI-IT-Grundschutz, Cloud-/Souveränitätsvorgaben, Barrierefreiheit und Open-Source-/Exit-Anforderungen nur konkret nach Beschaffungsgegenstand einbauen.
Ausschreibungsfragen
- Welcher Verwaltungsprozess soll unterstützt werden?
- Gibt es Entscheidungsvorbereitung mit Bürgerwirkung?
- Ist Anhang III betroffen?
- Welche Daten werden verarbeitet?
- Gibt es Transparenz gegenüber Betroffenen?
- Wie wird menschliche Kontrolle organisiert?
- Welche Abnahme- und Testdaten gibt es?
- Wie wird Vendor Lock-in verhindert?
- Welche Zweckänderungen sind verboten und wie werden sie technisch verhindert?
- Welche Nachweise muss der Anbieter vor Zuschlag, vor Abnahme und laufend liefern?
- Welche Mindestanforderungen sind Ausschlusskriterien und welche nur Wertungskriterien?
- Wie werden Beschwerden, Akteneinsicht, IFG-Anfragen und gerichtliche Kontrolle später bedient?
Vertragsanforderungen
- Zweckbestimmung und verbotene Zweckänderungen.
- KI-VO-Dokumentation.
- Audit- und Einsichtsrechte.
- Modelländerungsanzeige.
- Incident-Meldung.
- Daten- und Exit-Rechte.
- Barrierefreiheit und Nachvollziehbarkeit.
- Unterauftragnehmer- und Modellkettenoffenlegung.
- Testdaten-Governance, Bias-/Fehleranalyse und Regressionsprüfung vor Produktivsetzung.
- Auditierbare menschliche Aufsicht: wer darf überstimmen, stoppen, freigeben, protokollieren?
- Change-Control für Modellupdates, Prompt-/Systemänderungen, neue Datenquellen und neue Einsatzbereiche.
Merksatz
Der öffentliche Auftraggeber beschafft nicht nur Software, sondern Verwaltungsmacht. Die muss prüfbar bleiben.