name: output-pruefdokument-ki-vo-mit-warnhinweisen description: "Erzeugt das abschliessende KI-VO-Prüfdokument mit Warnhinweisen, Tatsachenbasis und dokumentierbarer Begruendung. Deckt Art. 3 KI-System-Vermerk, Zweckbestimmung, GPAI/Chatbot-Abgrenzung, Art. 6 Abs. 2/Anhang III, Art. 6 Abs. 3-Rueckausnahme, Betreiber-Off-label-Nutzung, Pflichten, offene Punkte..."
Output: Prüfdokument KI-VO mit Warnhinweisen
Pflicht-Header
MECHANISCHES PRÜFDOKUMENT — KI-VO
Verordnung (EU) 2024/1689
Keine Rechtsberatung. Dieses Dokument beruht auf den angegebenen Tatsachen und ersetzt keine anwaltliche Prüfung. Tatsachen, Zweckbestimmung, technische Eigenschaften und tatsächliche Nutzung können die Einordnung ändern.
Mindeststruktur
1. Prüfauftrag und Quellen
- Mandant / Organisation
- Systemname und Version
- geprüfter Funktionszuschnitt: Modell, API, Chatbot, Fachworkflow, Gesamtprodukt
- Unterlagen: technische Dokumentation, Gebrauchsanweisung, Richtlinie, Logs, Verträge, Screenshots, Policies
- Stand der Prüfung und offene Tatsachen
2. KI-System-Einordnung
Aus liegt-ki-system-vor-art-3-nr-1 übernehmen:
| Element | Ergebnis | Begründung |
|---|---|---|
| maschinenbasiertes System | Ja/Nein/Unklar | |
| Autonomiegrad | Ja/Nein/Unklar | |
| Adaptivität | Ja/Nein/Unklar/Nicht erforderlich | |
| explizite/implizite Ziele | Ja/Nein/Unklar | |
| Inferenz aus Eingaben | Ja/Nein/Unklar | |
| Output-Typ | Vorhersage/Inhalt/Empfehlung/Entscheidung | |
| Einfluss auf Umgebung | Ja/Nein/Unklar |
Pflichttext:
Auf Grundlage der vorliegenden Angaben ist das System [wahrscheinlich / wahrscheinlich nicht / offen] als KI-System im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-VO einzuordnen. Entscheidend ist insbesondere [Inferenz/Automation/Output/Zweck]. Die bloße Automation wurde [nicht allein / zusammen mit Inferenz] bewertet; Autonomie wurde nicht als Vollautonomie verstanden.
3. Zweckbestimmung und tatsächliche Nutzung
Dokumentieren:
- Anbieter-Zweckbestimmung
- Betreiber-Zweck
- tatsächliche Nutzung in der Organisation
- verbotene oder ausgeschlossene Nutzungen
- vorhersehbarer Fehlgebrauch
- bekannte Abweichungen durch Mitarbeiter
- Re-Evaluation-Trigger
4. GPAI/Chatbot-Abgrenzung
Pflichttext bei allgemeinen Chatbots oder GPAI:
Die allgemeine technische Nutzbarkeit eines GPAI-Systems oder Chatbots in Hochrisiko-Bereichen begründet für sich genommen noch keine Hochrisiko-Einstufung. Maßgeblich ist die konkrete Zweckbestimmung und der verantwortete Einsatz. Eine Hochrisiko-Prüfung nach Art. 6 Abs. 2 i.V.m. Anhang III ist erforderlich, wenn das System in einen entsprechenden Fachprozess integriert oder hierfür tatsächlich verwendet wird.
5. Risikoklassen-Ergebnis
| Prüfpunkt | Ergebnis | Fundstelle | Folge |
|---|---|---|---|
| Verbotene Praktik | Ja/Nein/Unklar | Art. 5 | |
| Hochrisiko Sicherheitsbauteil | Ja/Nein/Unklar | Art. 6 Abs. 1, Anhang I | |
| Hochrisiko Anhang III | Ja/Nein/Unklar | Art. 6 Abs. 2, Anhang III | |
| Rückausnahme | Greift/Greift nicht/Unklar | Art. 6 Abs. 3/4 | |
| Begrenztes Risiko | Ja/Nein/Unklar | Art. 50 | |
| GPAI-Modell/System | Ja/Nein/Unklar | Art. 3 Nr. 63/66, Art. 51 ff. |
6. Anhang-III-Matrix
Auch bei negativem Ergebnis kurz dokumentieren:
| Nr. | Bereich | Ergebnis | Kurze Begründung |
|---|---|---|---|
| 1 | Biometrie | Ja/Nein/Unklar | |
| 2 | Kritische Infrastruktur | Ja/Nein/Unklar | |
| 3 | Bildung/Berufsausbildung | Ja/Nein/Unklar | |
| 4 | Beschäftigung/Arbeit | Ja/Nein/Unklar | |
| 5 | Wesentliche private/öffentliche Dienste | Ja/Nein/Unklar | |
| 6 | Strafverfolgung | Ja/Nein/Unklar | |
| 7 | Migration/Asyl/Grenze | Ja/Nein/Unklar | |
| 8 | Rechtspflege/demokratische Prozesse | Ja/Nein/Unklar |
7. Betreiber- und Governance-Vermerk
Bei allgemeinem Chatbot/GPAI oder offener Zweckverwendung:
- Gibt es KI-Richtlinie?
- Schulung nach Art. 4?
- Rollenrechte und technische Sperren?
- Logging/Audit?
- Freigabeprozess für sensible Use Cases?
- Umgang mit isoliertem Fehlgebrauch?
- Anbieterwerden nach Art. 25 ausgeschlossen?
8. Pflichtenprogramm
Nach Ergebnis differenzieren:
Hochrisiko-Anbieter: Art. 9 bis 15, Art. 17, Art. 43 bis 49, EU-Datenbank, Post-Market-Monitoring.
Hochrisiko-Betreiber: Art. 26, ggf. Art. 27, menschliche Aufsicht, Logs, Eingabedaten, Informationspflichten, Vorfallprozesse.
Nicht-Hochrisiko: Art. 50, GPAI, Art. 4 KI-Kompetenz, interne Governance, Datenschutz, Berufsrecht, Re-Evaluation.
GPAI: Art. 51 bis 55, Code of Practice, Systemrisiko, technische Dokumentation, Copyright-Policy, Trainingsdaten-Zusammenfassung.
9. Normen und Standards
Kurz aufnehmen:
- Gibt es harmonisierte Normen mit Amtsblatt-Fundstelle?
- Werden ISO/IEC 42001, 23894, 22989, 23053 oder Sicherheitsstandards als Orientierung genutzt?
- Welche Standards begründen keine Vermutungswirkung?
10. Ergebnisformel
Ergebnis:
Nach den vorliegenden Angaben handelt es sich bei [System] [wahrscheinlich / wahrscheinlich nicht / offen] um ein KI-System nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO. [Begründung in 3-5 Sätzen.]
Die Hochrisiko-Einstufung nach Art. 6 Abs. 2 i.V.m. Anhang III ist [wahrscheinlich / nicht ersichtlich / offen], weil [konkreter Zweck und Bereich]. Ein allgemeiner Chatbot/GPAI-Einsatz allein genügt hierfür nicht; entscheidend ist [konkrete Zweckbestimmung/tatsächliche Nutzung].
Die Rückausnahme nach Art. 6 Abs. 3 ist [zu prüfen / greift wahrscheinlich / greift nicht], weil [Profiling/Risiko/Fallgruppe].
Empfohlene nächste Schritte:
1. [Maßnahme]
2. [Maßnahme]
3. [Maßnahme]
Quellen- und Aktualitätshinweis
Stand: 05/2026. Quellenstand und Leitlinienlage sind vor Außenverwendung zu aktualisieren. Keine Rechtsberatung.