name: hochrisiko-genauigkeit-konformitaetsbewertung description: "Anbieter von Hochrisiko-KI fragt: Welche Leistungsstandards für Genauigkeit Robustheit und Cybersicherheit muessen wir nachweisen und dokumentieren? Art. 15 KI-VO Mindeststandards. Prüfraster: Genauigkeitsmetriken und Leistungserklärung Fehlertoleranz-Anforderungen Resilienz gegen adversarielle E"
Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit — Art. 15 KI-VO
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: KI-VO Art. 5 Verbote ab 02.02.2025, Art. 51-55 GPAI ab 02.08.2025, Hochrisiko Anhang III ab 02.08.2026, Hochrisiko Anhang I ab 02.08.2027, schwerwiegender Vorfall 15 Tage / 2 Tage (Tod).
- Tragende Normen verifizieren: KI-VO (EU 2024/1689) Art. 3, 5 (Verbote), 6 (Hochrisiko), 8-15 (Anforderungen), 16, 26 (Pflichten Anbieter/Betreiber), 50 (Transparenz), 51-55 (GPAI), 73, 99 (Sanktionen) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Anbieter, Betreiber, Importeur, Händler, Marktüberwachungsbehörde (BNetzA/BMDV), benannte Stelle, EU-AI-Office, AI Board.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Konformitätserklärung Art. 47, technische Dokumentation Anhang IV, Risikomanagement-System Art. 9, Datengovernance Art. 10, FRIA (Fundamental Rights Impact Assessment) Art. 27, EU-Datenbank-Registrierung Art. 49 — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Anforderung 1 — Angemessene Genauigkeit (Art. 15 Abs. 1 KI-VO)
Hochrisiko-KI-Systeme müssen hinsichtlich ihrer Leistung, einschließlich der Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit, auf das Niveau gebracht werden, das im Hinblick auf ihren Verwendungszweck angemessen ist und dem Stand der Technik entspricht.
Prüffragen:
- Wurden Leistungsmetriken definiert und gemessen (Genauigkeit, Präzision, Recall, F1-Score, AUC usw.)?
- Entspricht die erzielte Leistung dem Stand der Technik für den jeweiligen Anwendungsfall?
- Wurden Leistungsniveaus im Vergleich zu Baseline-Systemen oder Industriestandards gemessen?
Hinweis: Die KI-VO schreibt keine konkreten Schwellenwerte vor — dies soll durch harmonisierte Normen und technische Spezifikationen konkretisiert werden. Bis dahin gilt der Stand der Technik als Maßstab.
Anforderung 2 — Robustheit und Fehlertoleranz (Art. 15 Abs. 3 KI-VO)
Das System muss so resilient wie möglich gegen Fehler, Störungen oder Inkonsistenzen sein, die innerhalb des Systems oder in seiner Umgebung auftreten können. Es muss vorhersehbaren Fehlerszenarien standhalten.
Maßnahmen zur Robustheit:
- Redundanz-Mechanismen für kritische Systemfunktionen
- Fallback-Verhalten bei Datenmängeln oder Systemausfällen
- Graceful Degradation: Das System reagiert auf Störungen geordnet, ohne kritische Fehler zu verursachen
- Out-of-Distribution-Erkennung: Das System erkennt Eingaben, die außerhalb seiner Trainingsdaten liegen
Prüffragen:
- Gibt es definierte Fallback-Verhalten für den Fall von Systemausfällen?
- Wird Out-of-Distribution-Input erkannt und entsprechend behandelt?
- Wurden Stress-Tests und Adversarial-Tests durchgeführt?
Anforderung 3 — Cybersicherheit (Art. 15 Abs. 4 und 5 KI-VO)
Hochrisiko-KI-Systeme müssen so konzipiert sein, dass sie widerstandsfähig gegen den unbefugten Zugriff Dritter sind, der die Nutzung, das Verhalten, die Leistung oder die Sicherheit des Systems gefährden könnte.
Spezifische Bedrohungsszenarien, die adressiert werden müssen:
- Datenvergiftung (Data Poisoning): Manipulation von Trainingsdaten, um das Systemverhalten zu beeinflussen
- Modelldiebstahl (Model Extraction): Unbefugtes Auslesen von Modelleigenschaften durch gezielte Anfragen
- Adversarielle Eingaben (Adversarial Attacks): Gezielt veränderte Eingaben, die das System täuschen
- Backdoor-Angriffe: Einschleusung versteckter Verhaltensweisen in das trainierte Modell
- Inferenzangriffe (Membership Inference): Rekonstruktion von Trainingsdaten aus Modellantworten
Prüffragen:
- Gibt es eine dokumentierte Bedrohungsanalyse (Threat Model) für das KI-System?
- Wurden Maßnahmen gegen die oben genannten Angriffsvektoren implementiert?
- Ist das System regelmäßig auf Sicherheitslücken geprüft worden?
- Gibt es ein Incident-Response-Verfahren für Cybersicherheitsvorfälle?
Verhältnis zum Cyber Resilience Act
Wenn das Hochrisiko-KI-System unter den Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) fällt, gelten dessen Anforderungen zusätzlich. Die Anforderungen von Art. 15 KI-VO und des Cyber Resilience Act sind kumulativ zu erfüllen.
Technische Nachweise
Für die Konformitätsbewertung sind folgende Nachweise in der Regel erforderlich:
- Dokumentierte Leistungsmetriken aus Validierungs- und Testverfahren
- Ergebnisse von Robustheits- und Stresstests
- Ergebnisse von Sicherheits-Audits oder Penetrationstests
- Dokumentation der implementierten Cybersicherheitsmaßnahmen
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten.
Aktuelle Rechtsprechung (v14.2)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen (Paragrafenkette)
- Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber-Definition
- Art. 5 KI-VO — verbotene Praktiken (absolut ab 02.02.2025)
- Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation
- Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten
- Art. 99 KI-VO — Bussgelder bis 35 Mio. EUR / 7 % Jahresumsatz
Triage zu Beginn
- Welche Rolle hat das Unternehmen im KI-Lieferkette (Art. 3 KI-VO — Anbieter, Betreiber, Importeur)?
- Liegt ein Hochrisiko-System vor (Art. 6 i.V.m. Anhang III Nr. 1-8 KI-VO)?
- Sind verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO ausgeschlossen?
- Welche konkreten Pflichten aus dem aktuellen Skill-Kontext sind einschlaegig?
- Ist die Maßnahme fristgerecht umgesetzt (KI-VO Stufenplan bis 02.08.2026)?
Output-Template — Prüfergebnis
Adressat: Prüfer / Rechtsberater — Tonfall: strukturiert-rechtlich
PRUEFERGEBNIS — HOCHRISIKO GENAUIGKEIT ROBUSTHEIT CYBERSICHERHEIT ART 15
[DATUM] — System: [SYSTEMNAME] — Mandant: [NAME MANDANT]
[AKTENZEICHEN]
Gepruefte Norm(en): [Art. 15 Rn. 4]
Ergebnis:
[ ] Anforderung erfuellt
[ ] Anforderung nicht erfuellt — Massnahmen erforderlich:
1. [MASSNAHME — Verantwortlicher: NAME — Frist: DATUM]
[ ] Nicht einschlaegig — Begruendung: [BEGRUENDUNG]
Sanktionsrisiko: [NIEDRIG / MITTEL / HOCH — bis [BETRAG] nach Art. 99 KI-VO]
Naechster Skill: [FOLGE-SKILL]
Geprueft: [NAME], [DATUM]
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.