name: hochrisiko-art-6-abs-2-anhang-iii description: "Vertiefter Hochrisiko-Checker für Art. 6 Abs. 2 i.V.m. Anhang III KI-VO. Prüft alle acht Anhang-III-Bereiche mit Untertatbestaenden, Zweckbestimmung, konkretem Einsatzkontext, GPAI/Chatbot-Abgrenzung und Mitarbeitern-Fehlgebrauch. Erklaert, warum ein allgemeiner Chatbot nicht automatisch Hochr"
Hochrisiko-KI nach Art. 6 Abs. 2 i.V.m. Anhang III KI-VO
Vorfragen
Vor der Anhang-III-Prüfung immer erfassen:
- Welches KI-System wird geprüft: Modell, API, Chatbot, Agent, Workflow, Fachmodul, Gesamtprodukt?
- Wer bestimmt den Zweck: Anbieter, Betreiber, Fachabteilung, Kunde, öffentliche Stelle?
- Was steht in Gebrauchsanweisung, Leistungsbeschreibung, Marketing, Prompt-Bibliothek, Systemrollen, Berechtigungskonzept und technischer Dokumentation?
- Welche tatsächlichen Nutzungsszenarien sind erlaubt, geduldet, technisch möglich oder ausdrücklich verboten?
- Betrifft die Ausgabe natürliche Personen oder kritische Infrastrukturen?
- Wird die Ausgabe nur allgemein assistierend genutzt oder beeinflusst sie Entscheidung, Bewertung, Zugang, Priorisierung, Zuweisung oder Rechtsanwendung?
Kernlogik: Zweckbestimmung vor Tool-Label
Prüfe getrennt:
| Ebene | Frage | Bedeutung |
|---|---|---|
| Anbieter-Zweckbestimmung | Für welchen konkreten Kontext wird das System laut Anbieter bestimmt? | Ausgangspunkt der Klassifikation |
| Betreiber-Zweck | Wofür nimmt der Betreiber das System in Betrieb? | Kann eigenen Hochrisiko-Einsatz begründen |
| Tatsächlicher Organisationsgebrauch | Wird ein kritischer Einsatz erlaubt, verlangt, geduldet oder systematisch genutzt? | Kann Zweckbild prägen und Pflichten auslösen |
| Vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlgebrauch | Ist Off-label-Nutzung naheliegend, obwohl nicht intendiert? | Governance, Warnungen, Kontrollen, Re-Evaluation |
| Isolierter Regelverstoß | Nutzt ein Mitarbeiter das Tool entgegen klarer Regeln und Kontrollen? | Vorfall/Compliance-Thema, nicht automatisch neue Anbieter-Zweckbestimmung |
Chatbot-/GPAI-Grundsatz
Ein General-Purpose-AI-Modell oder allgemeiner Chatbot ist typischerweise breit verwendbar. Die Hochrisiko-Einstufung knüpft aber an das KI-System und seine Zweckbestimmung in einem Anhang-III-Kontext an.
Prüfe deshalb:
- Allgemeiner Assistent: Textgenerierung, Recherche, Zusammenfassung, Übersetzung, Entwurfshilfe ohne Einsatz zur Entscheidung über natürliche Personen: regelmäßig nicht allein Hochrisiko; Art. 50 und ggf. GPAI-Pflichten prüfen.
- Fachlich eingebetteter Assistent: LLM wird in Recruiting, Kredit, Bildung, Justiz, Notfalltriage, Migration oder Strafverfolgung integriert: Anhang III konkret prüfen.
- Nur theoretische Möglichkeit: Mitarbeiter könnten ChatGPT missbrauchen, aber Zweck, Richtlinie, technische Sperren und Schulungen schließen dies aus: kein automatisches Hochrisiko, aber dokumentierte Governance nötig.
- Geduldeter oder funktional angelegter Hochrisiko-Einsatz: Tool wird trotz allgemeiner Bezeichnung faktisch für Bewerberranking, Leistungsbewertung, Kreditwürdigkeit, Rechtsanwendung usw. genutzt: Hochrisiko sehr naheliegend.
- Zweckänderung oder wesentliche Änderung: Betreiber, Importeur oder Händler kann nach Art. 25 KI-VO Anbieterpflichten auslösen; zusätzlich
anbieter-werden-art-25.
Anhang III: vollständige Bereichsmatrix
Bereich 1 — Biometrie
Nur soweit der Einsatz nach Unions- oder nationalem Recht überhaupt erlaubt ist.
Hochrisiko-Tatbestände:
- Remote biometric identification, außer reine biometrische Verifikation zur Bestätigung, dass eine bestimmte Person die behauptete Person ist.
- Biometrische Kategorisierung nach sensiblen oder geschützten Attributen oder Merkmalen, soweit diese Attribute oder Merkmale inferiert werden.
- Emotionserkennung.
Prüffragen:
- Wird eine natürliche Person aus der Entfernung identifiziert?
- Geht es nur um 1:1-Authentifizierung oder um Identifikation gegen Referenzdatenbank?
- Werden sensible/protected attributes aus biometrischen Daten abgeleitet?
- Wird Emotion, Absicht oder innerer Zustand aus biometrischen Daten inferiert?
- Greift zusätzlich ein Verbot nach Art. 5, etwa Emotionserkennung am Arbeitsplatz/Bildung oder verbotene biometrische Kategorisierung?
Bereich 2 — Kritische Infrastruktur
Hochrisiko sind KI-Systeme, die als Sicherheitskomponenten in Management und Betrieb folgender Bereiche eingesetzt werden:
- kritische digitale Infrastruktur
- Straßenverkehr
- Versorgung mit Wasser, Gas, Wärme oder Elektrizität
Prüffragen:
- Ist die KI-Komponente sicherheitsrelevant oder nur kaufmännisch/administrativ?
- Kann Fehlfunktion Gesundheit, Sicherheit, Versorgung, Verkehr oder Grundrechte ernsthaft beeinträchtigen?
- Steuert oder priorisiert das System Betrieb, Lasten, Warnungen, Zugriff, Wartung oder Ausfälle?
Bereich 3 — Bildung und berufliche Ausbildung
Hochrisiko-Tatbestände:
- Zugang, Zulassung oder Zuweisung zu Bildungs- oder Ausbildungseinrichtungen
- Bewertung von Lernergebnissen, auch wenn diese den Lernprozess steuern
- Bewertung des angemessenen Bildungsniveaus oder Zugangs
- Überwachung und Erkennung verbotenen Verhaltens bei Prüfungen
Prüffragen:
- Bewertet das System Schüler, Studenten, Prüflinge oder Bewerber?
- Fließt die Ausgabe in Zulassung, Einstufung, Noten, Lernpfad, Prüfungsüberwachung oder Sanktion ein?
- Ist der Output nur redaktionelle Hilfe oder tatsächlicher Bewertungs-/Steuerungsfaktor?
Bereich 4 — Beschäftigung, Arbeitnehmermanagement und Zugang zur Selbständigkeit
Hochrisiko-Tatbestände:
- Rekrutierung oder Auswahl natürlicher Personen, insbesondere gezielte Stellenanzeigen, Analyse/Filterung von Bewerbungen, Bewertung von Kandidaten
- Entscheidungen über Bedingungen arbeitsbezogener Beziehungen
- Beförderung oder Beendigung arbeitsbezogener Vertragsbeziehungen
- Aufgabenverteilung auf Grundlage individuellen Verhaltens oder persönlicher Eigenschaften/Merkmale
- Überwachung und Bewertung von Leistung oder Verhalten
Prüffragen:
- Wird das System für Bewerberfilter, Ranking, Shortlisting, Interviewauswertung oder Eignungsbewertung eingesetzt?
- Betrifft es Zielgruppensteuerung von Jobanzeigen?
- Beeinflusst es Einsatzplanung, Schicht, Aufgaben, Beförderung, Kündigung, Vergütung oder Performance-Management?
- Nutzt die Organisation einen allgemeinen Chatbot, um HR-Entscheidungen faktisch vorzubereiten? Dann Zweck und Governance streng prüfen.
Bereich 5 — Zugang zu wesentlichen privaten und öffentlichen Dienstleistungen und Leistungen
Hochrisiko-Tatbestände:
- Öffentliche Stellen oder deren Beauftragte bewerten Anspruch/Berechtigung natürlicher Personen auf wesentliche öffentliche Unterstützungsleistungen und Dienste, einschließlich Gesundheitsdienste, oder gewähren, reduzieren, widerrufen oder fordern solche Leistungen zurück.
- Bewertung der Kreditwürdigkeit natürlicher Personen oder Erstellung eines Credit Score, ausgenommen Betrugsaufdeckung.
- Risikoabschätzung und Preisgestaltung gegenüber natürlichen Personen bei Lebens- und Krankenversicherung.
- Bewertung/Klassifizierung von Notrufen natürlicher Personen, Disposition oder Priorisierung von Notfalleinsätzen, einschließlich Polizei, Feuerwehr, medizinischer Hilfe und Notfall-Gesundheitstriage.
Prüffragen:
- Geht es um natürliche Personen, nicht nur Unternehmen?
- Ist der Output entscheidungsnah für Zugang, Preis, Leistung, Priorität oder Rückforderung?
- Ist Fraud Detection tatsächlich der Zweck oder nur Vorwand für Bonitätsbewertung?
- Bei Versicherungen: betrifft es Leben/Kranken und natürliche Personen?
Bereich 6 — Strafverfolgung
Nur soweit der Einsatz nach Unions- oder nationalem Recht erlaubt ist.
Hochrisiko-Tatbestände:
- Risiko, Opfer einer Straftat zu werden
- Polygraphen oder ähnliche Werkzeuge
- Bewertung der Zuverlässigkeit von Beweismitteln in Ermittlung oder Strafverfolgung
- Risiko, dass eine natürliche Person Straftaten begeht oder erneut begeht, sofern nicht ausschließlich auf Profiling nach Richtlinie (EU) 2016/680 gestützt, oder Bewertung von Persönlichkeitsmerkmalen, Eigenschaften oder früherem strafrechtlichem Verhalten natürlicher Personen oder Gruppen
- Profiling natürlicher Personen im Zuge der Aufdeckung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten
Prüffragen:
- Nutzt eine Strafverfolgungsbehörde oder jemand in ihrem Auftrag das System?
- Geht es um Personenrisiken, Beweisbewertung, Profiling oder kriminalitätsbezogene Einschätzung?
- Ist ein scheinbar allgemeines Analyse-/Chat-System in polizeiliche Fallbearbeitung integriert?
Bereich 7 — Migration, Asyl und Grenzkontrolle
Nur soweit der Einsatz nach Unions- oder nationalem Recht erlaubt ist.
Hochrisiko-Tatbestände:
- Polygraphen oder ähnliche Werkzeuge
- Risikobewertung natürlicher Personen, die in das Gebiet eines Mitgliedstaats einreisen wollen oder eingereist sind, einschließlich Sicherheits-, irreguläre Migrations- oder Gesundheitsrisiken
- Unterstützung bei Prüfung von Asyl-, Visa- oder Aufenthaltstitelanträgen und zugehörigen Beschwerden hinsichtlich Anspruch/Berechtigung, einschließlich Bewertung der Zuverlässigkeit von Beweismitteln
- Erkennung, Wiedererkennung oder Identifizierung natürlicher Personen im Kontext von Migration, Asyl oder Grenzkontrolle, ausgenommen Überprüfung von Reisedokumenten
Prüffragen:
- Unterstützt das System die Entscheidung über Status, Einreise, Aufenthalt, Beschwerde oder Risiko?
- Bewertet es Glaubhaftigkeit, Dokumente, Beweise oder persönliche Risiken?
- Geht es nur um technische Dokumentenprüfung oder um Personenidentifikation/Bewertung?
Bereich 8 — Rechtspflege und demokratische Prozesse
Hochrisiko-Tatbestände:
- Nutzung durch oder im Auftrag einer Justizbehörde zur Unterstützung bei Recherche und Auslegung von Tatsachen und Recht und bei Anwendung des Rechts auf einen konkreten Sachverhalt; ähnlich auch in alternativer Streitbeilegung.
- Beeinflussung des Ergebnisses einer Wahl oder eines Referendums oder des Wahlverhaltens natürlicher Personen. Nicht erfasst sind rein administrative/logistische Kampagnentools, deren Output natürlichen Personen nicht direkt ausgesetzt wird.
Prüffragen:
- Nutzt Gericht, Spruchkörper, Behörde mit Rechtsprechungsnähe oder ADR-Stelle das System?
- Unterstützt das System konkrete Rechtsanwendung, Tatsachenwürdigung oder Entscheidungsvorschlag?
- Ist der Output nur allgemeine Recherche für Anwälte/Parteien oder justizielle Entscheidungsassistenz?
- Wird politisches Verhalten direkt beeinflusst oder nur Kampagnenlogistik intern optimiert?
Zweckbestimmung und Fehlgebrauch in der Organisation
Fallgruppe A — Hochrisiko ausdrücklich intendiert
Beispiel: Anbieter bewirbt "KI für Bewerberranking" oder "KI für richterliche Entscheidungsunterstützung".
Ergebnis: Anhang-III-Prüfung regelmäßig positiv; Art. 6 Abs. 3 nur gesondert und eng prüfen.
Fallgruppe B — Allgemeines Tool, Betreiber setzt es bewusst hochriskant ein
Beispiel: Unternehmen nutzt ChatGPT-ähnliches System systematisch zur Bewertung von Bewerbern oder Beschäftigten.
Ergebnis: Der konkrete Einsatz kann Hochrisiko sein, auch wenn das Basismodell/allgemeine System nicht als Hochrisiko vermarktet wird. Betreiberpflichten und ggf. Anbieterwerden nach Art. 25 prüfen.
Fallgruppe C — Mitarbeiter handeln entgegen Zweckbestimmung
Prüfe:
- Gibt es klare KI-Richtlinie, Schulung nach Art. 4, Sperren, Rollenrechte, Logging und Kontrollen?
- Ist der Fehlgebrauch technisch möglich, naheliegend und bekannt?
- Wird er geduldet oder nur isoliert sanktioniert?
Bewertung:
- Isolierter Verstoß trotz klarer Governance: dokumentierter Compliance-Vorfall, Nachschulung, Sperre, Logging, Löschung/Separierung fehlerhafter Outputs; nicht automatisch Hochrisiko-Klassifikation des Systems.
- Duldung oder systematische Praxis: faktische Zweckbestimmung des Betreibers kann kippen; Hochrisiko neu prüfen.
- Technisch angelegte Nutzung ohne Kontrollen: vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlgebrauch; Warnhinweise, Gebrauchsanweisung, Zugriffsbeschränkung und Re-Evaluation erforderlich.
Fallgruppe D — Wesentliche Änderung oder Zweckänderung
Wenn ein Betreiber das System so verändert oder zweckentfremdet, dass eine neue Hochrisiko-Zweckbestimmung entsteht, zusätzlich prüfen:
anbieter-werden-art-25betreiber-deployer-pflichten-art-26hochrisiko-bestaetigt-end-to-end-roadmap
Art. 6 Abs. 3 nicht vergessen
Wenn ein Anhang-III-Tatbestand passt, ist die Prüfung noch nicht fertig:
- Profiling natürlicher Personen? Wenn ja, keine Rückausnahme.
- Kein erhebliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte?
- Eine der vier Fallgruppen: enge Verfahrensaufgabe, Verbesserung bereits abgeschlossener menschlicher Tätigkeit, Mustererkennung ohne Ersatz/Einfluss auf frühere menschliche Bewertung, vorbereitende Aufgabe?
- Dokumentationspflicht und Registrierung nach Art. 6 Abs. 4 beachten, wenn Anbieter das System trotz Anhang III als nicht Hochrisiko einstuft.
Weiter: rueckausnahme-art-6-abs-3.
Output-Template — Anhang-III-Zuordnungsvermerk
ANHANG-III-ZUORDNUNGSVERMERK — ART. 6 ABS. 2 KI-VO
Datum: [DATUM]
System: [NAME]
Geprüfter Einsatz: [KONKRETER USE CASE]
Rolle des Mandanten: [ANBIETER / BETREIBER / IMPORTER / HAENDLER / UNKLAR]
1. Zweckbestimmung und Nutzung
- Anbieter-Zweckbestimmung: [...]
- Betreiber-Zweck / tatsächliche Nutzung: [...]
- Gebrauchsanweisung / Marketing / technische Dokumentation: [...]
- Erlaubte, geduldete und verbotene Nutzungen: [...]
- Vorhersehbarer Fehlgebrauch: [...]
2. GPAI/Chatbot-Abgrenzung
[Allgemeiner Assistent / eingebettetes Fachsystem / hochriskanter Zweck / nur theoretische Möglichkeit]
3. Anhang-III-Matrix
Nr. 1 Biometrie: [JA/NEIN/UNKLAR] — [Begründung]
Nr. 2 Kritische Infrastruktur: [JA/NEIN/UNKLAR] — [Begründung]
Nr. 3 Bildung: [JA/NEIN/UNKLAR] — [Begründung]
Nr. 4 Beschäftigung: [JA/NEIN/UNKLAR] — [Begründung]
Nr. 5 Wesentliche Dienste/Leistungen: [JA/NEIN/UNKLAR] — [Begründung]
Nr. 6 Strafverfolgung: [JA/NEIN/UNKLAR] — [Begründung]
Nr. 7 Migration/Asyl/Grenze: [JA/NEIN/UNKLAR] — [Begründung]
Nr. 8 Rechtspflege/demokratische Prozesse: [JA/NEIN/UNKLAR] — [Begründung]
4. Ergebnis Art. 6 Abs. 2
[Hochrisiko nach Anhang III wahrscheinlich / nicht ersichtlich / offen]
5. Art. 6 Abs. 3
[Rückausnahme zu prüfen / Profiling sperrt Rückausnahme / Rückausnahme offensichtlich fernliegend]
6. Governance bei Off-label-Nutzung
[Richtlinie, Sperren, Logging, Schulung, Freigabeprozess, Re-Evaluation, Incident Handling]
7. Nächste Skills
[rueckausnahme-art-6-abs-3 / betreiber-deployer-pflichten-art-26 / anbieter-werden-art-25 / begrenztes-risiko-art-50-transparenzpflichten / gpai-vorliegen-art-3-nr-63 / output-pruefdokument-ki-vo-mit-warnhinweisen]
Quellen- und Aktualitätshinweis
Stand: 05/2026. Maßgeblich sind Art. 3 Nr. 12, Nr. 13 und Nr. 23, Art. 6 Abs. 2 bis 5 und Anhang III KI-VO sowie die Kommissionsmaterialien zur Hochrisiko-Klassifikation. Die im Mai 2026 veröffentlichten Hochrisiko-Leitlinien waren zum Stand dieses Skills als Entwurf/Konsultationsmaterial zu behandeln, bis sie formal angenommen sind. Keine Rechtsberatung.