gpai-systemisches-risiko-urheberrecht-policy

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Anbieter eines sehr grossen Basismodells fragt: Haben wir die Schwelle für systemisches Risiko ueberschritten und welche Zusatzpflichten gelten dann? Art. 51 und 55 KI-VO GPAI systemisches Risiko. Prüfraster: Schwellenwert 10 hoch 25 FLOP Trainingsrechenleistung Notifikationspflicht Kommission Art. 52 Abs. 1. Zusatzpflichten Art. 55: Modellbewertungen Gegenmassnahmen Vorfallmeldung Cybersicherheit adversarielle Tests. Output: Pflichtenprogramm systemisches-Risiko mit Fristen und Nachweisdokumentation. Abgrenzung zu gpai-modelle-art-51-bis-55 (Basis-GPAI-Pflichten) im Ki Vo Ai Act Pruefer: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/6/2026

name: gpai-systemisches-risiko-urheberrecht-policy description: "Anbieter eines sehr grossen Basismodells fragt: Haben wir die Schwelle für systemisches Risiko ueberschritten und welche Zusatzpflichten gelten dann? Art. 51 und 55 KI-VO GPAI systemisches Risiko. Prüfraster: Schwellenwert 10 hoch 25 FLOP Trainingsrechenleistung Notifikationspflicht Kommission Ar"

GPAI-Modelle mit systemischem Risiko — Art. 51 bis 55 KI-VO

Arbeitsbereich

Anbieter eines sehr großen Basismodells fragt: Haben wir die Schwelle für systemisches Risiko ueberschritten und welche Zusatzpflichten gelten dann? Art. 51 und 55 KI-VO GPAI systemisches Risiko. Prüfraster: Schwellenwert 10 hoch 25 FLOP Trainingsrechenleistung Notifikationspflicht Kommission Art. 52 Abs. 1. Zusatzpflichten Art. 55: Modellbewertungen Gegenmassnahmen Vorfallmeldung Cybersicherheit adversarielle Tests. Output: Pflichtenprogramm systemisches-Risiko mit Fristen und Nachweisdokumentation. Abgrenzung zu gpai-modelle-art-51-bis-55 (Basis-GPAI-Pflichten). Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: KI-VO Art. 5 Verbote ab 02.02.2025, Art. 51-55 GPAI ab 02.08.2025, Hochrisiko Anhang III ab 02.08.2026, Hochrisiko Anhang I ab 02.08.2027, schwerwiegender Vorfall 15 Tage / 2 Tage (Tod).
  • Tragende Normen verifizieren: KI-VO (EU 2024/1689) Art. 3, 5 (Verbote), 6 (Hochrisiko), 8-15 (Anforderungen), 16, 26 (Pflichten Anbieter/Betreiber), 50 (Transparenz), 51-55 (GPAI), 73, 99 (Sanktionen) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Anbieter, Betreiber, Importeur, Händler, Marktüberwachungsbehörde (BNetzA/BMDV), benannte Stelle, EU-AI-Office, AI Board.
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Konformitätserklärung Art. 47, technische Dokumentation Anhang IV, Risikomanagement-System Art. 9, Datengovernance Art. 10, FRIA (Fundamental Rights Impact Assessment) Art. 27, EU-Datenbank-Registrierung Art. 49 — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Schwellenwert — 10e25 FLOP (Art. 51 Abs. 1 lit. a KI-VO)

Ein GPAI-Modell gilt als Modell mit systemischem Risiko, wenn die kumulierte Trainingsrechenleistung 10e25 FLOP (Floating Point Operations) übersteigt.

Was ist FLOP? FLOP ist eine Maßeinheit für Rechenoperationen. 10e25 FLOP entspricht zehn hoch 25 Rechenoperationen — eine sehr hohe Schwelle, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung der KI-VO nur von den größten bekannten Grundmodellen überschritten wurde.

Prüffragen:

  • Kennt Ihr Unternehmen die kumulierte Trainingsrechenleistung des Modells?
  • Überschreitet diese Rechenleistung 10e25 FLOP?

Wenn unklar: Die Berechnung der FLOP-Trainingsrechenleistung hängt von Architektur, Datenmenge und Trainingszeit ab. Im Zweifelsfall sind technische Experten und das Europäische KI-Büro zu konsultieren.

Systemisches Risiko durch Kommissionsbeschluss (Art. 51 Abs. 1 lit. b KI-VO)

Unabhängig von der FLOP-Schwelle kann die Kommission ein GPAI-Modell durch Beschluss als Modell mit systemischem Risiko einstufen, wenn es auf der Grundlage bestimmter Kriterien ein systemisches Risiko darstellt. Solche Beschlüsse können auch für Modelle unterhalb der FLOP-Schwelle gelten.

Kriterien für einen Kommissionsbeschluss:

  • Anzahl der Nutzer (Erreichung kritischer Masse)
  • Einsatz in Hochrisikobereichen
  • Marktmacht des Anbieters
  • Potenzielle Auswirkungen auf demokratische Prozesse

Notifikationspflicht (Art. 52 Abs. 1 KI-VO)

Anbieter von GPAI-Modellen, die die FLOP-Schwelle überschreiten, müssen dies der Kommission vor dem Inverkehrbringen des Modells mitteilen.

Inhalt der Notifikation:

  • Identität des Anbieters
  • Trainingsrechenleistung
  • Datum des Inverkehrbringens oder der Bereitstellung

Anbieter können auch freiwillig eine Selbsteinstufung vornehmen, wenn sie meinen, dass ihr Modell systemisches Risiko aufweist.

Zusätzliche Pflichten für Modelle mit systemischem Risiko (Art. 55 KI-VO)

Pflicht 1 — Modellbewertung (Art. 55 Abs. 1 lit. a KI-VO)

Anbieter müssen:

  • Das Modell auf der Grundlage standardisierter Protokolle und Tools evaluieren
  • Systemische Risiken identifizieren und bewerten
  • Red-Teaming-Übungen durchführen, um Adversarial-Risiken zu erkennen

Pflicht 2 — Gegenmaßnahmen (Art. 55 Abs. 1 lit. b KI-VO)

Anbieter müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um festgestellte systemische Risiken zu mindern:

  • Technische Schutzmaßnahmen
  • Informations- und Sicherheitsrichtlinien
  • Kooperation mit anderen Anbietern (gemeinsame Risikobewertung)

Pflicht 3 — Vorfallmeldung (Art. 55 Abs. 1 lit. c KI-VO)

Anbieter von Modellen mit systemischem Risiko müssen schwerwiegende Vorfälle und mögliche Korrektivmaßnahmen unverzüglich der Kommission und der nationalen Behörde melden. Fristen werden durch Durchführungsrechtsakte konkretisiert.

Pflicht 4 — Cybersicherheit (Art. 55 Abs. 1 lit. d KI-VO)

Anbieter müssen ein angemessenes Niveau an Cybersicherheitsschutz sicherstellen — sowohl für das Modell selbst als auch für die physische Infrastruktur.

Verhältnis zu Codes of Practice (Art. 56 KI-VO)

Anbieter von GPAI-Modellen (mit und ohne systemisches Risiko) sollen an der Ausarbeitung von Verhaltenskodizes mitwirken. Für Modelle mit systemischem Risiko können Verhaltenskodizes als Konkretisierung der Pflichten aus Art. 55 KI-VO dienen. → code-of-practice-und-harmonisierte-normen


Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten.

Aktuelle Rechtsprechung (v14.2)

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Zentrale Normen (Paragrafenkette)

  • Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber-Definition
  • Art. 5 KI-VO — verbotene Praktiken (absolut ab 02.02.2025)
  • Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation
  • Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten
  • Art. 99 KI-VO — Bussgelder bis 35 Mio. EUR / 7 % Jahresumsatz

Triage zu Beginn

  1. Welche Rolle hat das Unternehmen im KI-Lieferkette (Art. 3 KI-VO — Anbieter, Betreiber, Importeur)?
  2. Liegt ein Hochrisiko-System vor (Art. 6 i.V.m. Anhang III Nr. 1-8 KI-VO)?
  3. Sind verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO ausgeschlossen?
  4. Welche konkreten Pflichten aus dem aktuellen Skill-Kontext sind einschlaegig?
  5. Ist die Maßnahme fristgerecht umgesetzt (KI-VO Stufenplan bis 02.08.2026)?

Output-Template — Prüfergebnis

Adressat: Prüfer / Rechtsberater — Tonfall: strukturiert-rechtlich

PRUEFERGEBNIS — GPAI SYSTEMISCHES RISIKO SCHWELLE 10E25 FLOP
[DATUM] — System: [SYSTEMNAME] — Mandant: [NAME MANDANT]
[AKTENZEICHEN]

Gepruefte Norm(en): [Art. 51 Abs. 1 lit. b Rn. 8]

Ergebnis:
[ ] Anforderung erfuellt
[ ] Anforderung nicht erfuellt — Massnahmen erforderlich:
 1. [MASSNAHME — Verantwortlicher: NAME — Frist: DATUM]
[ ] Nicht einschlaegig — Begruendung: [BEGRUENDUNG]

Sanktionsrisiko: [NIEDRIG / MITTEL / HOCH — bis [BETRAG] nach Art. 99 KI-VO]
Naechster Skill: [FOLGE-SKILL]
Geprueft: [NAME], [DATUM]
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