abgrenzung-konventionelle-software-vs-ki-system

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Grenzfall-Skill zur Abgrenzung konventioneller Software, Automation, Statistik, Expertensystemen, Workflows und KI-Systemen nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO. Problematisiert Automation, Autonomie, Inferenz, gelernte Parameter, LLM/API-Komponenten und menschliche Freigabe. Output: Einordnungsmatrix mit belastbarer Begruendung und Weiterleitung zu liegt-ki-system-vor-art-3-nr-1, GPAI oder Hochrisiko-Pruefung im Ki Vo Ai Act Pruefer: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/6/2026

name: abgrenzung-konventionelle-software-vs-ki-system description: "Grenzfall-Skill zur Abgrenzung konventioneller Software, Automation, Statistik, Expertensystemen, Workflows und KI-Systemen nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO. Problematisiert Automation, Autonomie, Inferenz, gelernte Parameter, LLM/API-Komponenten und menschliche Freigabe. Output: Einordnungsmatrix mit bel"

Abgrenzung: Konventionelle Software versus KI-System

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: KI-VO Art. 5 Verbote ab 02.02.2025, Art. 51-55 GPAI ab 02.08.2025, Hochrisiko Anhang III ab 02.08.2026, Hochrisiko Anhang I ab 02.08.2027, schwerwiegender Vorfall 15 Tage / 2 Tage (Tod).
  • Tragende Normen verifizieren: KI-VO (EU 2024/1689) Art. 3, 5 (Verbote), 6 (Hochrisiko), 8-15 (Anforderungen), 16, 26 (Pflichten Anbieter/Betreiber), 50 (Transparenz), 51-55 (GPAI), 73, 99 (Sanktionen) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Anbieter, Betreiber, Importeur, Händler, Marktüberwachungsbehörde (BNetzA/BMDV), benannte Stelle, EU-AI-Office, AI Board.
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Konformitätserklärung Art. 47, technische Dokumentation Anhang IV, Risikomanagement-System Art. 9, Datengovernance Art. 10, FRIA (Fundamental Rights Impact Assessment) Art. 27, EU-Datenbank-Registrierung Art. 49 — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Leitgedanke

Automation ist ein starkes Warnsignal, aber kein alleiniger Test. Entscheidend ist, ob das System aus Eingaben ableitet, wie Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erzeugt werden. Autonomie muss vorhanden sein, darf aber nicht überhöht werden: Auch ein Mensch-in-der-Schleife-System kann KI sein, wenn die Ausgabe inferenzbasiert entsteht.

Abgrenzungsmatrix

Regelmäßig konventionelle Software

Systemtyp Warum regelmäßig kein KI-System
SQL-Abfrage Suche/Filter nach festen Kriterien, keine inferenzbasierte Ausgabe
Makro/Skript starrer Ablauf, keine Ableitung aus Daten
Fristenrechner mathematische oder juristische Regeln vollständig vorgegeben
Formularvalidierung prüft Pflichtfelder oder Format, bewertet nicht
Dashboard mit Summen/Mittelwerten deskriptive Statistik ohne Vorhersage/Empfehlung
Hartcodierter Entscheidungsbaum Regeln und Schwellen komplett menschlich festgelegt

Grenzfälle

Systemtyp Entscheidend
Expertensystem Nur Wissensbasis oder zusätzlich gelernte/inferenzbasierte Bewertung?
Scoring-Excel Manuelle Gewichtung oder aus Daten gelernte Parameter?
Workflow-Automation Nur Routing nach Regeln oder KI-Komponente mit Bewertung?
Suchmaschine Reine Volltextsuche oder lernbasiertes Ranking/Personalisierung?
Fraud-Detection Feste Schwellen oder Anomalie-/Klassifikationsmodell?
Chatbot Skriptbaum oder generatives/LLM-basiertes System?
Rechts-/HR-Assistent Nur Textentwurf oder Bewertung natürlicher Personen/Rechtsanwendung?

Regelmäßig KI-System oder KI-Komponente

Systemtyp Typisches KI-Merkmal
LLM, Transformer, generativer Chatbot Inhalte/Empfehlungen durch Inferenz
Klassifikator, Random Forest, XGBoost, SVM gelernte Muster und Zuordnung
Regression mit Prognosezweck Vorhersage aus Eingaben
Clustering / Embeddings Musterbildung oder Ähnlichkeit aus Daten
Bild-, Sprach- oder Emotionserkennung inferenzbasierte Erkennung/Kategorisierung
Recommendation Engine Empfehlung aus Nutzungs- oder Kontextdaten
RAG-System mit LLM-Auswertung Retrieval plus generative/inferenzbasierte Antwort

Prüffragen

  1. Werden Trainingsdaten, Modellgewichte, Embeddings, gelernte Parameter oder ein externes Modell genutzt?
  2. Erzeugt das System aus variablen Eingaben eigenständig eine Ausgabe?
  3. Ist die Ausgabe Vorhersage, Inhalt, Empfehlung, Score, Ranking, Klassifikation oder Entscheidung?
  4. Kann ein Mensch die Ausgabe nur noch prüfen, übernehmen oder verwerfen?
  5. Ist die Automation bloß Ablaufsteuerung oder trägt sie die inhaltliche Bewertung?
  6. Ist eine KI-API oder ein GPAI-System eingebunden, auch wenn die eigene Software drumherum konventionell ist?
  7. Wird das System in sensiblen Kontexten wie Beschäftigung, Bildung, Kredit, Justiz oder Verwaltung genutzt?

Typische Fehlannahmen

"Es lernt nicht im Betrieb, also keine KI." Falsch. Adaptivität nach Deployment ist optional; ein eingefrorenes trainiertes Modell kann KI-System sein.

"Der Mensch entscheidet am Ende, also keine KI." Falsch. Menschliche Freigabe beseitigt die KI-Eigenschaft nicht, wenn die inhaltliche Ausgabe inferenzbasiert generiert wird.

"Es ist nur eine API." Die API kann KI-System oder Bestandteil eines KI-Systems sein. Für den Betreiber zählt der konkrete Einsatz.

"Es ist nur ein Chatbot." Ein skriptbasierter FAQ-Bot kann konventionell sein. Ein LLM-basierter Chatbot ist regelmäßig KI-System; Hochrisiko hängt aber erst vom Zweck ab.

"Es ist nur Statistik." Deskriptive Statistik bleibt häufig draußen. Prognose, Klassifikation, Ranking oder individuelle Bewertung sprechen deutlich für KI.

Ergebnislogik

  • KI-System wahrscheinlich: liegt-ki-system-vor-art-3-nr-1 dokumentierend abschließen, danach Risikoklasse prüfen.
  • Konventionelle Software wahrscheinlich: Negativvermerk erstellen; Re-Evaluation bei neuer KI-Komponente oder Zweckänderung.
  • KI-Komponente in konventionellem System: Gesamtarchitektur trennen und KI-Komponente separat durch die KI-VO-Prüfung führen.
  • GPAI/Chatbot betroffen: gpai-vorliegen-art-3-nr-63 und begrenztes-risiko-art-50-transparenzpflichten.
  • Sensible Zwecknähe: zusätzlich hochrisiko-art-6-abs-2-anhang-iii.

Output-Template — Abgrenzungsmatrix

ABGRENZUNG KONVENTIONELLE SOFTWARE / KI-SYSTEM
Datum: [DATUM]
System / Komponente: [NAME]

1. Technischer Befund
[Regelwerk / / Statistik / ML-Modell / LLM / API / RAG / Hybrid]

2. Automation und Autonomie
[Was läuft automatisch? Wo greift ein Mensch ein? Ist die Ausgabe menschlich vorbestimmt?]

3. Inferenz
[Keine / möglich / wahrscheinlich / bestätigt]
[Begründung: Trainingsdaten, Modell, Gewichtung, Ranking, Generierung]

4. Output
[Vorhersage / Inhalt / Empfehlung / Entscheidung / nur Datenweitergabe]

5. Ergebnis
[konventionelle Software / KI-System / KI-Komponente im Gesamtsystem / Grenzfall]

6. Folgeprüfung
[liegt-ki-system-vor-art-3-nr-1 / gpai-vorliegen-art-3-nr-63 / hochrisiko-art-6-abs-2-anhang-iii / keine KI-VO]

Quellen- und Aktualitätshinweis

Stand: 05/2026. Maßgeblich sind Art. 3 Nr. 1 KI-VO, Erwägungsgrund 12 und die Kommissionsleitlinien zur Definition des KI-Systems. Keine Rechtsberatung.

Normen und Rechtsprechung

Kuratierte Normen-Bibliothek

  • Art. 5 KI-VO (verbotene Praktiken)
  • Art. 6, 7 KI-VO (Hochrisiko-KI-Systeme)
  • Art. 9, 10, 11 KI-VO (Risikomanagement, Daten, Technische Dokumentation)
  • Art. 13, 14 KI-VO (Transparenz, menschliche Aufsicht)
  • Art. 16 KI-VO (Pflichten Anbieter)
  • Art. 26, 27 KI-VO (Pflichten Betreiber)
  • Art. 50 KI-VO (Transparenz GPAI/Deepfakes)
  • Art. 53-55 KI-VO (Pflichten GPAI-Anbieter)
  • Art. 99-101 KI-VO (Sanktionen)
  • VO 2024/1689 (KI-VO, Inkrafttreten)

Leitentscheidungen

  • EuGH C-634/21 (automatisierte Entscheidung Art. 22 DSGVO)
  • EuGH C-203/22 (Profiling, Auskunftsrechte)
  • BVerfG 1 BvR 2017/21 (automatisierte Datenverarbeitung Polizei)
  • OLG Köln 6 U 32/24 (Deepfake-Werbung)
  • OLG Stuttgart 2 U 63/22 (Mängel KI-System B2B)

Anwendung im Skill

  • KI-System-Klassifikation Art. 6 KI-VO: Risikoeinstufung vor Compliance-Pflichten prüfen.
  • Transparenz Art. 50 KI-VO erfasst auch Deepfakes; OLG Koeln 6 U 32/24 als Praxisbeispiel.
  • GPAI-Pflichten Art. 53-55 KI-VO ab August 2025; technische Dokumentation Annex XI vorhalten.
Install via CLI
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