name: nutzung-mandatsdaten description: "Nutzungsrichtlinie: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg. Liefert ein belastbares Arbeitsprodukt mit Rückfragen, Normencheck und nächstem Schritt."
Nutzungsrichtlinie: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: BRAO, BORA, FAO, BNotO, StBerG, WPO, PAO; DSGVO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Spezialwissen: Nutzungsrichtlinie: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg
- Normen-/Quellenanker: KI, BRAO, BORA, DSGVO, BRAK, DAV.
Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Nutzungsrichtlinie prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
Bestandteile der KI-Nutzungsrichtlinie (Mindestumfang)
- Geltungsbereich: Anwälte, Syndizi, Referendare, Mitarbeiter; alle Kanzlei-IT.
- Zweck: Verschwiegenheit § 43a BRAO, § 203 StGB; DSGVO; KI-VO; Mandatssorgfalt.
- Tool-Klassifizierung: Tool-Liste mit Freigabestatus (freigegeben / mit Auflagen / verboten).
- Datenklassifizierung: öffentlich / intern / vertraulich / hochsensibel (Mandantengeheimnis, besondere Kategorien).
- Trainingsausschluss: vertraglich und in den Einstellungen; Beweis der Konfiguration.
- Verifikationspflicht: KI-Output muss vom Berufsträger geprüft werden (Halluzinationskontrolle, Quellenverifikation).
- Mandantenaufklärung: wann und wie; ggf. Einwilligung.
- Vorfallmeldung: Pflicht zur Meldung von Datenpannen, Halluzinationen mit Mandantenwirkung.
- Schulungen: Onboarding, jährliche Auffrischung.
- Reviews: jährliche Überprüfung der Richtlinie; Anlassbezogen bei neuen Tools.
Form und Zuständigkeit
- Erlass: Sozietätsleitung / Geschäftsführung; Mitbestimmung durch Betriebsrat (§ 87 Abs. 1 Nr. 6, Nr. 7 BetrVG bei technischer Überwachung / Verhaltensregeln).
- Form: Textform genügt formell; signierte Empfangsbestätigung der Mitarbeiter empfehlenswert.
- Verbindlichkeit: arbeitsrechtliche Weisungsgrundlage; Zuwiderhandlung als Pflichtverletzung abmahnfähig.
Fristen
- Erstellung: vor Einführung von KI-Tools verbindlich vorhalten; spätestens vor erstem produktivem Einsatz mit Mandantendaten.
- Review-Zyklus: Jährlich; ad-hoc bei wesentlichen Änderungen (neue KI-VO-Stufen 02.02.2025 für Art. 5 Verbote, 02.08.2026 für Art. 6 Hochrisiko).
- Aufbewahrung: Versionsstände mindestens 6 Jahre (§ 50 BRAO-Analogie für mandatsbezogene Dokumentation).
Rechtsweg bei Streit
- Intern: Disziplinarverfahren, Abmahnung, Kündigung (arbeitsrechtlich).
- Anwaltsgericht: bei berufsrechtlich relevanten Verstößen (§§ 113 ff. BRAO) — über RAK.
- Datenschutzaufsicht: bei DSGVO-Verstößen; LDA/BfDI.
- Marktüberwachungsbehörde KI-VO: ab Geltung Art. 6 ff. (02.08.2026); Bundesnetzagentur als Marktüberwachung in Deutschland vorgesehen.
Trade-off
Verbotsorientierte Richtlinie ("Keine ChatGPT-Nutzung") ist klar, wird aber umgangen ("Schatten-IT"). Erlaubnisorientierte Richtlinie mit gestuften Freigaben und Schulungen erzeugt Akzeptanz und reduziert tatsächlich Risiko — verlangt aber laufende Pflege der Tool-Liste.