name: rechnungserstellung-rvg description: "Erstellt Honorarrechnungen nach RVG (Anlage 1 VV RVG Anlage 2 RVG Gebührentabelle) oder nach Honorarvereinbarung mit Stundensatz. Pflichtangaben § 10 RVG (Aktenzeichen Mandant Gegenstand der Tätigkeit Verguetungstatbestaende Stundensaetze Auslagen Umsatzsteuer Gesamtbetrag Zahlungsweg Belehrung)...."
Rechnungserstellung Honorar (RVG oder Vereinbarung)
Triage zu Beginn
- Welche Gebührentatbestaende sind angefallen: Geschäftsgebuehr (Nr. 2300 VV RVG), Verfahrensgebuehr (Nr. 3100 VV RVG), Terminsgebuehr (Nr. 3104 VV RVG)?
- Wie hoch ist der Gegenstandswert und nach welchem Gesetz bestimmt er sich (ZPO, GKG, FamGKG, RVG Anlage 2)?
- Gibt es eine schriftliche Honorarvereinbarung (§ 3a RVG) die die RVG-Gebühren ersetzt?
- Sind alle Auslagen (Porto, Kopien, Fahrtkosten, Nr. 7001, 7002 VV RVG) vollstaendig erfasst?
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen
- § 10 RVG — Pflichtangaben auf der Honorarrechnung
- § 3a RVG — Honorarvereinbarung: Schriftform, Mindestbetrag, Bedurftigkeit
- Nr. 2300, 3100, 3104 VV RVG — Geschäfts-, Verfahrens- und Terminsgebuehr
- Nr. 7001, 7002 VV RVG — Auslagenpauschale Kopien und Entgelte für Post-/Telefonkommunikation
Rechtsgrundlagen
- RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz — § 10 Berechnung der Vergütung; Anlage 1 (RVG-VV) Vergütungstabelle.
- Anlage 2 RVG Gebührentabelle (Streitwert).
- Honorarvereinbarung § 3a RVG — schriftlich Mindestbetraege Bedürftigkeitsprüfung.
Pflichtangaben § 10 RVG
- Rechnungssteller (Anwalt mit Anschrift Steuernummer USt-IDNr).
- Empfänger (Mandant Anschrift).
- Rechnungsdatum und Rechnungsnummer (laufend einmalig).
- Aktenzeichen der Kanzlei.
- Gegenstand der Tätigkeit kurz beschrieben.
- Vergütungstatbestände mit RVG-VV-Nummer und Gebührensatz.
- Streitwert / Gegenstandswert (bei RVG-Abrechnung).
- Stundensätze und Stundenzahl (bei Honorarvereinbarung).
- Auslagen (Telekommunikationspauschale Nr. 7002 VV RVG; Kopier- und Versandkosten Nr. 7000 7001; Reisekosten Tagegeld Abwesenheitsgeld Nr. 7003 ff.).
- Umsatzsteuer (regelmäßig 19 %).
- Gesamtbetrag und Zahlungsweg.
- Belehrung auf Akteneinsichtsrecht des Mandanten (§ 50 BRAO).
RVG-Abrechnung (Gebühren)
Typische Gebühren
| Gebuehr | RVG-VV-Nr. | Anlass |
|---|---|---|
| Geschäftsgebuehr | 2300 | Außergerichtliche Vertretung |
| Anrechnung 0,65 | Vorbem. 3 Abs. 4 | Anrechnung auf Verfahrensgebuehr |
| Verfahrensgebuehr | 3100 | Klage Klageerwiderung 1. Instanz |
| Terminsgebuehr | 3104 | Gerichtstermin |
| Einigungsgebuehr | 1000 | Vergleich |
| Beratungsgebuehr | 2100 (Vereinbarung) | nur Beratung |
Streitwert
- Berechnung nach § 23 RVG iVm § 3 ZPO.
- Streitwertfestsetzung des Gerichts bindend (§ 32 RVG).
Gebührentabelle
Anlage 2 RVG — Tabelle nach Streitwerten. Bei Streitwerterhöhung während Verfahrens Nachforderung möglich.
Honorarvereinbarung (§ 3a RVG)
- Schriftform zwingend.
- Höhere Vergütung als RVG zulässig wenn Vereinbarung wirksam.
- Niedrigere Vergütung als RVG nicht zulässig (§ 4 RVG) außer bei außergerichtlicher Beratung.
- Stundensatz und Schaetzgesamtbetrag empfehlenswert.
- Pflicht zur Information über Belegung der Stunden gegenüber Mandant.
Auslagen
- Nr. 7000 VV RVG Schreibauslagen und Kopien (1 EUR pro Seite Kopie bis 50 Seiten dann reduziert).
- Nr. 7001 VV RVG Telekommunikationsentgelt-Pauschale.
- Nr. 7002 VV RVG Telekommunikationspauschale 20 EUR pro Sache.
- Nr. 7003 VV RVG Reisekosten (Kilometerpauschale 0,42 EUR pro km PKW).
- Nr. 7005 VV RVG Tage- und Abwesenheitsgeld.
- Belege beifügen wo erforderlich.
Umsatzsteuer
- Regelfall 19 %.
- Anwalt Kleinunternehmer § 19 UStG: ggf. ohne USt-Ausweis und Hinweis auf § 19 UStG.
Rechnungsformat
Kanzlei XYZ
Anschrift Steuernummer USt-IDNr
Rechnung Nr. 2026/00123
Rechnungsdatum: 20.05.2026
Empfänger: Mueller GmbH ...
Aktenzeichen: 2026/0042
Gegenstand: Zivilrechtliche Vertretung im Verfahren gegen ABC GmbH
Streitwert: 25.000 EUR
Position Betrag
--------------------------------------------------------------
Verfahrensgebuehr 1,3 Nr. 3100 VV RVG 1.235 EUR
Terminsgebuehr 1,2 Nr. 3104 VV RVG 1.140 EUR
Telekommunikationspauschale Nr. 7002 VV RVG 20 EUR
Reisekosten Nr. 7003 VV RVG 168 EUR
--------------------------------------------------------------
Zwischensumme netto 2.563 EUR
Umsatzsteuer 19 % 487 EUR
--------------------------------------------------------------
Gesamtbetrag brutto 3.050 EUR
Zahlungsweg: Überweisung auf das Konto IBAN DE...
Fällig binnen vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum.
Hinweis nach § 50 BRAO: Sie können Akteneinsicht verlangen.
Ausgabe
rechnung-<nr>.pdfundrechnung-<nr>.docxund Markdown-Spiegel.- Eintrag im Honorar-Tracker (Skill
mahnwesen-honorar). - Verbuchung im Buchhaltungssystem (DATEV Lexware sevDesk RA-MICRO).
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Werkzeug: werkzeuge/rvg_gebuehrenrechner.py
Konsolen-Rechner für RVG-Gebühren nach Anlage 2 (Stand 01.01.2021):
- einfache Gebühr (1,0) je Streitwertstufe (bis 500.000 €, danach Fortschreibung +150 € je 50.000 €),
- gewichtete Gebühr (z. B. Faktor 1,3 für Nr. 2300 VV RVG),
- Post- und Telekommunikationspauschale Nr. 7002 VV RVG (20 %, max. 20 €),
- Umsatzsteuer (Default 19 %).
Aufruf: python3 werkzeuge/rvg_gebuehrenrechner.py --wert 25000 --faktor 1.3. Liefert Netto, USt., Brutto in deutscher Zahlenschreibweise. Ersetzt nicht die RVG-Abrechnung im Kanzleisystem, sondern hilft beim schnellen Plausibilisieren.