name: vorschuss-kostenrisiko description: "Vorschuss auf JVEG-Verguetung beantragen: Voraussetzungen, Formerfordernis, Verfahren. Normen: § 3 JVEG. Prüfraster: Vorschusshoehe, Belegpflicht, Auszahlungsverfahren. Output: Vorschussantrag nach JVEG. Abgrenzung: nicht Kostenfestsetzungsantrag (endgueltige Abrechnung) im Jveg Kostenpruefer."
JVEG-Vorschuss
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: JVEG § 2 Antragsfrist 3 Monate nach Beendigung der Tätigkeit, § 4 Erinnerung 2 Wochen, Beschwerde § 4 Abs. 3 unbefristet.
- Tragende Normen verifizieren: JVEG §§ 1, 2, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 19, 22, 23, RVG (Anwalt), ZSEG (alt), KostO/GNotKG, GG Art. 12 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Sachverständiger, Dolmetscher, Übersetzer, Geschäftsstelle, Kostenbeamter, Bezirksrevisor, Festsetzungsrichter, Erinnerung-/Beschwerdesenat.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Vergütungsantrag, Stundennachweis, Reisekostenabrechnung, Festsetzungsbeschluss, Erinnerung, Beschwerde, Sachverständigenrechnung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachkern: JVEG-Vorschuss
- Normen-/Quellenanker: JVEG, GKG/KostR-Schnittstellen, Festsetzungsverfahren, Beschwerde, Vorschuss, Entschädigung, Sachverständigenvergütung und Belegpflicht.
- Entscheidende Weiche: Trenne Rolle Zeuge/Sachverständiger/Dolmetscher, Zeitaufwand, Auslagen, Verdienstausfall, Vorschuss, Frist und Belegwert.
Triage — kläre vor der Prüfung
- Vorschussgrund: Erhebliche Fahrtkosten, Übernachtungsbedarf oder sonstige erhebliche Aufwendungen?
- Zeitpunkt: Wird der Vorschuss vor Leistungserbringung oder nach Teilleistung beantragt?
- Bedürftigkeit: § 3 JVEG knüpft nicht an Bedürftigkeit an — ist das dem Antragsteller bekannt?
- Höhe: Wie hoch soll der Vorschuss sein — plausibel angesichts der zu erwartenden Kosten?
- Anrechnung: Wie wird der Vorschuss auf den späteren Vergütungsanspruch angerechnet?
Speziallogik: Erhebliche Aufwendungen
§ 3 JVEG setzt keine Bedürftigkeit, sondern erhebliche zu erwartende Aufwendungen voraus. Erheblich sind insbesondere:
- Mehrtägige Reisen mit Übernachtung.
- Fahrtkosten ab ca. 50 EUR (Richtwert, einzelfallabhängig).
- Vorausleistungen für Laborkosten oder Materialien.
Zentrale Normen
- § 3 JVEG (Vorschuss — Voraussetzungen und Höhe)
- § 4 JVEG (Festsetzung — Anrechnung des Vorschusses)
- § 8a JVEG (Risiko bei Vorschussüberschreitung)
- §§ 5–12 JVEG (Berechnung der zu erwartenden Kosten)
- § 23 JVEG (Fristen — beginnen trotz Vorschuss mit Leistungserbringung)
Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Startet bei
Sachverständiger, Zeuge oder Dolmetscher beantragt Vorschuss vor oder während der Leistungserbringung.
Output-Template
| Prüfpunkt | Befund |
|---|---|
| Vorschussgrund | [Fahrtkosten / Übernachtung / Vorausleistung] |
| Erheblichkeit der Aufwendungen | Ja / Nein — [Begründung] |
| Voraussichtliche Gesamtkosten (EUR) | 00,00 |
| Beantragte Vorschusshöhe (EUR) | 00,00 |
| Bedürftigkeit erforderlich | Nein (§ 3 JVEG) |
| Anrechnungshinweis | [Vorschuss wird auf Festsetzung angerechnet] |
| Empfehlung | [Antrag stellen / Betrag anpassen] |
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Ausgabe
Vorschussprüfung mit Erheblichkeitsbewertung, Betragsberechnung und Anrechnungshinweis.
Leitplanken
- Keine Bedürftigkeitsprüfung; nur Erheblichkeit der Aufwendungen maßgeblich.
- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Ausgaben dienen der internen Arbeitsvorbereitung.