sachverstaendigenrechnung

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Sachverständigenrechnung nach JVEG prüfen oder erstellen: Stundenverguetung, Nebenkosten, Festbetrag. Normen: §§ 8 9 JVEG, Anlage 1 JVEG. Prüfraster: Verguetungshoehe, Berichtumfang, Auslagen. Output: Geprufte Sachverständigenrechnung. Abgrenzung: nicht Zeugenentschaedigung im Jveg Kostenpruefer: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/7/2026

name: sachverstaendigenrechnung description: "Sachverständigenrechnung nach JVEG prüfen oder erstellen: Stundenverguetung, Nebenkosten, Festbetrag. Normen: §§ 8 9 JVEG, Anlage 1 JVEG. Prüfraster: Verguetungshoehe, Berichtumfang, Auslagen. Output: Geprufte Sachverständigenrechnung. Abgrenzung: nicht Zeugenentschaedigung im Jveg Kostenpruefer."

JVEG-Sachverstaendigenrechnung

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: JVEG § 2 Antragsfrist 3 Monate nach Beendigung der Tätigkeit, § 4 Erinnerung 2 Wochen, Beschwerde § 4 Abs. 3 unbefristet.
  • Tragende Normen verifizieren: JVEG §§ 1, 2, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 19, 22, 23, RVG (Anwalt), ZSEG (alt), KostO/GNotKG, GG Art. 12 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Sachverständiger, Dolmetscher, Übersetzer, Geschäftsstelle, Kostenbeamter, Bezirksrevisor, Festsetzungsrichter, Erinnerung-/Beschwerdesenat.
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Vergütungsantrag, Stundennachweis, Reisekostenabrechnung, Festsetzungsbeschluss, Erinnerung, Beschwerde, Sachverständigenrechnung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachkern: JVEG-Sachverstaendigenrechnung

  • Normen-/Quellenanker: JVEG, GKG/KostR-Schnittstellen, Festsetzungsverfahren, Beschwerde, Vorschuss, Entschädigung, Sachverständigenvergütung und Belegpflicht.
  • Entscheidende Weiche: Trenne Rolle Zeuge/Sachverständiger/Dolmetscher, Zeitaufwand, Auslagen, Verdienstausfall, Vorschuss, Frist und Belegwert.

Triage — kläre vor der Prüfung

  1. Honorargruppe: Welcher Honorargruppe nach § 9 JVEG ist der Sachverständige zugeordnet?
  2. Erforderliche Zeit: Wie viele Stunden werden abgerechnet — sind diese als erforderlich belegt?
  3. Reisezeit: Werden Reisezeiten nach § 10 JVEG getrennt abgerechnet?
  4. § 8a-Risiken: Gibt es Anhaltspunkte für Gutachtenmängel, fehlende Hinweise oder Vorschussüberschreitung?
  5. Nebenkosten: Werden Schreibauslagen, Kopien, Literatur oder sonstige Kosten geltend gemacht?

Zentrale Normen

  • § 8 JVEG (Sachverständigenvergütung — Stundensatz)
  • § 8a JVEG (Kürzung/Wegfall)
  • § 9 JVEG (Honorargruppen, Anlage 1)
  • § 10 JVEG (Reisezeit)
  • § 12 JVEG (Nebenkosten)
  • § 3 JVEG (Vorschuss)

Rechtsstand 2025/2026 — KostRAeG 2025

Mit dem KostRAeG 2025 wurden die Saetze des § 9 JVEG in Anlage 1 zum 01.06.2025 pauschal um 9 Prozent erhoeht. Anwendbar nur auf Auftraege ab 01.06.2025; in Altverfahren bleiben die Stundensaetze nach JVEG 2021 unveraendert.

Rechtsprechung

  • Rechtsprechung zu §§ 8, 9, 12 JVEG (Erforderlichkeit, Plausibilitaetspruefung, Schwierigkeitsbewertung) über https://dejure.org und https://openjur.de verifizieren.
  • BGH-Linie zu § 8a JVEG (Kuerzung wegen Pflichtverletzung) vor Ausgabe prüfen; Aktenzeichen und Datum nicht aus Modellwissen einsetzen.

Startet bei

Eingang einer Sachverständigenrechnung zur Festsetzung nach § 4 JVEG.

Output-Template

Position Geltend (EUR) Norm Befund Anerkannt (EUR)
Honorar [X Std. × Y EUR, Gr. Z] 00,00 § 8 i.V.m. § 9 JVEG [Befund] 00,00
Reisezeit [X Std. × Y EUR] 00,00 § 10 JVEG [Befund] 00,00
Nebenkosten 00,00 § 12 JVEG [Befund] 00,00
Brutto 00,00 00,00
./. Vorschuss § 3 JVEG -00,00
Restforderung 00,00 00,00

§ 8a-Risikoeinschätzung: [Keine / Teilkürzung / Vollkürzung]

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

Ausgabe

Positionsgenaues Prüfergebnis mit § 8a-Risikoeinschätzung und Vorschusssaldo.

Leitplanken

  • Honorargruppe immer zuerst prüfen; falscher Ansatz infiziert gesamte Berechnung.
  • Hinweis: Keine Rechtsberatung. Ausgaben dienen der internen Arbeitsvorbereitung.
Install via CLI
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