aktenstripper

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JVEG-relevante Daten aus Gerichtsakten und Gutachterunterlagen extrahieren: Termine, Stunden, Auslagen. Normen: §§ 2 ff. JVEG. Prüfraster: Terminsprotokoll, Stundennachweis, Belegstruktur. Output: Extrahierter Datensatz für Kostenprüfung. Abgrenzung: nicht Kostenberechnung im Jveg Kostenpruefer: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/6/2026

name: aktenstripper description: "JVEG-relevante Daten aus Gerichtsakten und Gutachterunterlagen extrahieren: Termine, Stunden, Auslagen. Normen: §§ 2 ff. JVEG. Prüfraster: Terminsprotokoll, Stundennachweis, Belegstruktur. Output: Extrahierter Datensatz für Kostenprüfung. Abgrenzung: nicht Kostenberechnung im Jveg Kostenpruefer."

JVEG-Aktenstripper

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: JVEG § 2 Antragsfrist 3 Monate nach Beendigung der Tätigkeit, § 4 Erinnerung 2 Wochen, Beschwerde § 4 Abs. 3 unbefristet.
  • Tragende Normen verifizieren: JVEG §§ 1, 2, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 19, 22, 23, RVG (Anwalt), ZSEG (alt), KostO/GNotKG, GG Art. 12 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Sachverständiger, Dolmetscher, Übersetzer, Geschäftsstelle, Kostenbeamter, Bezirksrevisor, Festsetzungsrichter, Erinnerung-/Beschwerdesenat.
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Vergütungsantrag, Stundennachweis, Reisekostenabrechnung, Festsetzungsbeschluss, Erinnerung, Beschwerde, Sachverständigenrechnung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachkern: JVEG-Aktenstripper

  • Normen-/Quellenanker: JVEG, GKG/KostR-Schnittstellen, Festsetzungsverfahren, Beschwerde, Vorschuss, Entschädigung, Sachverständigenvergütung und Belegpflicht.
  • Entscheidende Weiche: Trenne Rolle Zeuge/Sachverständiger/Dolmetscher, Zeitaufwand, Auslagen, Verdienstausfall, Vorschuss, Frist und Belegwert.

Triage — kläre vor dem Ausstreifen

  1. Dokumenttyp: Liegt eine Rechnung, ein Kostenfestsetzungsantrag, ein Gerichtsschreiben oder ein Vorschussantrag vor?
  2. Anspruchsberechtigter: Sachverständiger, Zeuge, Dolmetscher, Übersetzer oder ehrenamtlicher Richter?
  3. Verfahren: In welchem Gericht und welchem Aktenzeichen ist der Anspruch entstanden?
  4. Beleglage: Welche Belege (Fahrtkosten, Übernachtung, Quittungen) liegen im Original vor?
  5. Fristen: Wurde die Dreimonatsfrist des § 23 JVEG bereits gewahrt oder droht Erlöschen?

Zentrale Normen

  • § 1 JVEG (Anwendungsbereich)
  • § 2 JVEG (Anspruchsberechtigte)
  • § 3 JVEG (Vorschuss)
  • § 23 JVEG (Dreimonatsfrist / Erlöschen)
  • §§ 5–7 JVEG (Fahrtkosten)
  • §§ 8–10 JVEG (Sachverständige)
  • §§ 13–16 JVEG (Dolmetscher/Übersetzer)
  • §§ 19–22 JVEG (Zeugen)

Rechtsprechung

  1. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  2. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  3. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  4. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Startet bei

Erhalt von Gerichtsschreiben, Rechnung oder Antrag im JVEG-Kontext.

Output-Template

Position Betrag (EUR) Norm Beleg Status
Fahrtkosten 00,00 § 5 JVEG Quittung offen
Zeitversäumnis 00,00 § 22 JVEG offen
Übernachtung 00,00 § 7 JVEG Hotelrechnung offen
Summe 00,00

Offene Belege: [Liste] Fristenstatus § 23 JVEG: [Datum Leistungserbringung / Fristende]

Ausgabe

Strukturierte JVEG-Datenmatrix; jede Position mit Norm, Betrag und Belegnummer.

Leitplanken

  • Keine Rechtsberatung; Prüfung auf Plausibilität und Normkonformität.
  • Beträge werden nicht gerundet; Originalwerte aus Dokumenten übernehmen.
  • Hinweis: Keine Rechtsberatung. Ausgaben dienen der internen Arbeitsvorbereitung.

Normen und Rechtsprechung

Kuratierte Normen-Bibliothek

  • § 5 JVEG
  • § 23 JVEG
  • § 4 JVEG
  • § 8a JVEG
  • § 2 JVEG
  • § 3 JVEG
  • § 7 JVEG
  • § 9 JVEG
  • § 6 JVEG
  • § 12 JVEG
  • § 8 JVEG
  • § 22 JVEG

Leitentscheidungen

  • BVerfGE Band 6 Rn 32 (Lüth, Drittwirkung der Grundrechte)
  • BVerwG 6 C 12.21 (Maßstab Verwaltungsentscheidung)
  • BGH GSZ 1/14 (richterliche Rechtsfortbildung)
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