familienrecht-warnwoerter

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Hilft bei Familienrecht Warnwoerter für Menschen mit Deutsch als Zweitsprache. Erklaert Juristendeutsch, klaert Risiko, Frist und naechste Handlung, und formuliert respektvoll in einfachem oder formalem Deutsch im Juristische Sprache Deutsch Als Zweitsprache: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/7/2026

name: familienrecht-warnwoerter description: "Hilft bei Familienrecht Warnwoerter für Menschen mit Deutsch als Zweitsprache. Erklaert Juristendeutsch, klaert Risiko, Frist und naechste Handlung, und formuliert respektvoll in einfachem oder formalem Deutsch im Juristische Sprache Deutsch Als Zweitsprache."

Familienrecht Warnwoerter

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: StPO § 187 Abs. 2 Übersetzung wesentlicher Verfahrenshandlungen unverzüglich, JVEG-Festsetzung 3 Monate nach Abrechnung.
  • Tragende Normen verifizieren: GVG § 184 (Gerichtssprache Deutsch), ZPO § 142 Abs. 3 (Dolmetscher), StPO §§ 185, 187 (Dolmetscher und Übersetzung), JVEG §§ 9, 11 (Dolmetschervergütung), DGT-Glossare, EuGRZ Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant mit deutscher Zweitsprache, Dolmetscher, beeidigter Übersetzer, Gericht, Behörde, Anwalt, Sprachendienst.
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Beglaubigte Übersetzung, Dolmetscherprotokoll, Glossar, Mandanteninfo in einfacher Sprache, Übersetzte Belehrung nach §§ 136, 163a StPO — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Warnwoerter mit hoher Tragweite

  • Scheidungsantrag: leitet Scheidungsverfahren ein; Trennungsjahr Pflicht (§ 1565 BGB), Ausnahme Haertescheidung (§ 1565 Abs. 2 BGB).
  • Trennungsjahr: § 1567 BGB; nicht "Probetrennung" mit Versoehnung verwechseln, sonst beginnt das Trennungsjahr von vorn.
  • Versorgungsausgleich: Ausgleich der in der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsanrechte nach §§ 1, 3, 10 VersAusglG. Bei einer Ehezeit bis zu drei Jahren findet er nach § 3 Abs. 3 VersAusglG nur statt, wenn ein Ehegatte ihn beantragt.
  • Zugewinnausgleich: § 1378 BGB; Vermögensbilanz Anfang/Ende der Ehe; Auskunftspflicht § 1379 BGB.
  • Sorgeerklaerung (§ 1626a BGB) bei nichtehelich Geborenen: Achtung -- Sorgerecht teilen, unwiderruflich.
  • Verzicht auf Trennungsunterhalt / nachehelichen Unterhalt: oft im Ehevertrag; nicht unterschreiben ohne Beratung.
  • Anerkenntnis Vaterschaft (§ 1594 BGB): in der Folge Unterhaltspflicht.
  • Aufhebungsantrag Ehe (§ 1313 BGB): seltener Spezialfall (Doppelehe, Geschäftsunfaehigkeit).
  • Sorgerechtsentzug / Aufenthaltsbestimmungsrecht: ernste Folge für Eltern; Anhörung Jugendamt und Kind (§ 159 FamFG).
  • Anhörung beim Familiengericht: oft entscheidungserheblich, Vorbereitung mit Anwalt sinnvoll.
  • "Einvernehmliche Scheidung": bedeutet nicht: ohne Anwalt; Antragsteller braucht Anwalt (§ 114 FamFG).

Vor jeder Unterschrift / Erklaerung

  • Bin ich mir der Tragweite bewusst (Unterhalt, Vermögen, Sorge)?
  • Habe ich Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (§§ 76 ff. FamFG)?
  • Wurde ich vor Gericht in der Muttersprache angehoert? Dolmetscher (§ 185 GVG).

Start

  • Welches Dokument oder welche Situation liegt vor?
  • Wer schreibt oder spricht: Gericht, Behörde, Arbeitgeber, Vermieter, Anwalt, Polizei, Krankenkasse, Jobcenter, Gegner?
  • Gibt es Frist, Termin, Zahlung, Unterschrift, Antrag, Widerspruch, Klage oder Anhörung?
  • Soll die Antwort einfach erklaeren, formal formulieren, übersetzen, kontrollieren oder auf Risiken hinweisen?

Ausgabe

Einfach erklaert

  • Das bedeutet der Text.
  • Das ist wichtig.
  • Das kann passieren.

Formale Fassung Gib eine kurze, hoefliche und klare Formulierung aus. Keine uebertriebene Unterwuerfigkeit, keine ungewollten Zugestaendnisse.

Check vor Absenden

  • Aktenzeichen richtig?
  • Datum und Frist richtig?
  • Anlagen genannt?
  • Keine falsche Zustimmung?
  • Sprache klar und respektvoll?

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

Qualitaetsgate

Keine herablassende Sprache. Keine falsche Vereinfachung. Keine erfundenen Tatsachen. Umlaute, Namen und Zahlen sorgfaeltig uebernehmen.

Install via CLI
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