name: public-policy-and-mandatory-law description: "Internationales Handelsrecht: Ordre public und Eingriffsnormen in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit und im IPR. Unterschied ordre public und Eingriffsnorm, truly international public policy, EU-Kartellrecht als Eingriffsnorm und CISG-Ausschluss durch ordre public im Internationales Hande..."
Ordre Public und Eingriffsnormen
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: HGB §§ 1-7, 17-37 (Firma/Register), 48-58 (Prokura), 84-92c (Handelsvertreter), 343 ff. (Handelsgeschäfte), 373 ff. (Handelskauf); CISG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Worum es geht
Ordre public und Eingriffsnormen sind Ausnahmen von der Parteiautonomie. Eingriffsnormen (overriding mandatory provisions, Art. 9 Rom I) setzen sich gegen die Rechtswahl durch. Ordre public (Art. 21 Rom I) verhindert offensichtlich unzumutbare Ergebnisse. Im Schiedsrecht: Art. V Abs. 2 lit. b NY Convention erlaubt Vollstreckungsverweigerung bei ordre-public-Verletzung.
Kernnormen / Kernquellen
- Rom I Art. 9 Abs. 1: Eingriffsnormen — "international zwingende Vorschriften"
- Rom I Art. 9 Abs. 3: Eingriffsnormen des Erfüllungsorts — discretionary application
- Rom I Art. 21: Ordre public — offensichtliche Unvereinbarkeit mit öffentlicher Ordnung
- NY Convention Art. V Abs. 2 lit. b: Ordre public als Vollstreckungshindernis
- AEUV Art. 101/102: EU-Kartellrecht als Eingriffsnorm
- EuGH C-126/97 Eco Swiss: EU-Kartellrecht ist ordre public — Schiedssprüche prüfbar
Schlüsselbegriffe
- Eingriffsnorm: zwingend anwendbar unabhängig von Vertragsstatut (z.B. Exportverbote, Verbraucherschutz)
- Ordre public: weniger streng als Eingriffsnorm — nur offensichtliche Unvereinbarkeit
- Truly International Public Policy: ordre public-Kern der über nationale Grenzen hinausgeht
- Eco-Swiss-Doktrin: EU-Kartellrecht ist supranational ordre public; Schiedsgerichte sind verpflichtet
- Anti-Suit und ordre public: Verbot paralleler staatlicher Klage als ordre-public-Frage?
Typische Streitfragen / Anwendungsfälle
- Schiedsspruch verletzt AEUV Art. 101: Deutsche OLG-Vollstreckungsverweigerung nach Eco Swiss?
- Exportkontrollrecht als Eingriffsnorm: Gilt BIS-EAR-Recht im deutschen Schiedsverfahren als Eingriffsnorm?
- Art. 9 Abs. 3 Rom I: Wann wendet deutsches Gericht Eingriffsnormen des Erfüllungsorts an?
- Ordre public bei Willkür: Extrem niedrige Schadensersatzberechnung als ordre public-Verstoß?
- Bestechungsfall: ICC-Award zugunsten der bestechenden Partei — ordre public-Versagung?
Methodik
- Eingriffsnorm-Identifizierung: zwingende Schutznorm die internationalen Anspruch hat
- Ordre-public-Test: offensichtliche Unvereinbarkeit — kein bloßer Unterschied zum nationalen Recht
- Eco Swiss: EU-Kartellrecht im Schiedsantrag als Gegenargumentation nutzen
- NY Convention: Vollstreckungsvorbehalt als letztes Mittel — Angriff auf Award inhaltlich kostspielig