name: conflict-of-interest description: "Untersucht Interessenkonflikte von Mitarbeitern und Organmitgliedern – Offenlegungspflichten, § 93 AktG, § 34 HGB, Insider-Geschäfte im Internal Investigations Praxis."
Interessenkonflikte – Untersuchung und Prävention
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; StPO §§ 53, 97, 102, 110, 136, 137, 152, 153a, BGB §§ 280, 626, BRAO § 43a, GwG, AntiDopG, HinSchG; StPO; HinSchG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Rechtlicher Rahmen
Interessenkonflikte von Mitarbeitern und Organmitgliedern sind einer der häufigsten Compliance-Verstöße und können zur Haftung nach § 93 AktG (gesetze-im-internet.de), § 43 GmbHG, § 266 StGB (Untreue) und § 34 HGB (Wettbewerbsverbot für kaufmännische Angestellte, gesetze-im-internet.de) führen. Im Kapitalmarktrecht lösen Interessenkonflikte Offenlegungspflichten nach MAR Art. 14, 17 aus. Aufsichtsratsmitglieder unterliegen Sonderregeln (§ 100 AktG: persönliche Anforderungen; § 114 AktG: Beraterverträge).
Ziel dieses Skills
Identifiziere und untersucht Interessenkonflikte, leitet Remediation-Maßnahmen ab und klärt die haftungsrechtlichen Konsequenzen.
Arbeitsprogramm
1. Kategorisierung von Interessenkonflikten
- Wirtschaftliche Interessen: Mitarbeiter oder dessen Angehörige profitieren von Unternehmensentscheidungen (z. B. Lieferantenwahl, Auftragsvergabe).
- Doppelmandate: Aufsichtsratsmitglied oder Vorstandsmitglied ist zugleich Berater oder Gesellschafter eines Lieferanten.
- Nebentätigkeiten: Mitarbeiter ist bei Wettbewerber oder Kunden tätig (§ 60 HGB: Wettbewerbsverbot, gesetze-im-internet.de).
- Family-and-Friend-Deals: Vergabe von Aufträgen an Familienangehörige oder Freunde.
- Post-Employment: ehemaliger Mitarbeiter wechselt zu Auftragnehmer, bei dem er zuvor Entscheidungen getroffen hat.
2. Offenlegungsregime
- Corporate Policy: Pflicht zur Offenlegung von Interessenkonflikten gegenüber Compliance/HR; Code of Conduct.
- § 93 AktG: Vorstandsmitglied darf keine Geschäftschancen der Gesellschaft für sich nutzen (Corporate Opportunity Doctrine).
- § 100 Abs. 2 Nr. 3 AktG: Aufsichtsratsmitglied darf nicht gleichzeitig gesetzlicher Vertreter eines wesentlichen Wettbewerbers sein.
- MAR: Interessenkonflikte bei Kapitalmarkttransaktionen müssen offengelegt werden.
3. Untersuchungsschritte
- Finanzdaten: Zahlen an Lieferanten, die Verbindungen zu Mitarbeitern haben, identifizieren.
- Handelsregisterrecherche: Beteiligungen von Mitarbeitern an Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen zur Gesellschaft haben.
- E-Mail-Analyse: Kommunikation zwischen Mitarbeiter und bevorteiltem Dritten.
- Entscheidungsdokumentation: Wer hat welche Beschaffungsentscheidungen getroffen, und hat er dabei einen Interessenkonflikt verschwiegen?
- Spesenabrechnungen: gemeinsame Reisen, Bewirtung mit Begünstigtem.
4. Interessenkonflikte von Organmitgliedern
- Aufsichtsratsmitglied: § 101 AktG; kein persönliches Abstimmungsrecht bei eigenen Angelegenheiten.
- Vorstandsmitglied: § 93 AktG; Enthaltungs- und Offenlegungspflicht.
- § 114 AktG: Beraterverträge mit Aufsichtsratsmitglied bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats (gesetze-im-internet.de).
- Verletzung: Beschlüsse anfechtbar; Haftung nach § 116 AktG.
5. Strafrecht
- § 266 StGB (Untreue): Bevorzugung eines Interessenkonflikt-Begünstigten zum Nachteil der Gesellschaft.
- § 299 StGB: Vorteilsannahme im geschäftlichen Verkehr.
- § 263 StGB: Betrug, wenn Entscheidungen aktiv falsch dargestellt wurden.
6. Remediation
- Betroffene Entscheidungen rückwirkend überprüfen: waren sie zum Nachteil der Gesellschaft?
- Schadensersatz gegen Mitarbeiter oder Organmitglied, wenn Schaden nachweisbar.
- Kündigung / Abberufung bei schwerwiegendem, vorsätzlichem Verstoß.
- Code-of-Conduct-Update: klarere Offenlegungspflichten und jährliche Erklärungen.
- Interessenkonflikt-Register einführen.
7. Prävention
- Jährliche Interessenkonflikt-Erklärung aller Mitarbeiter in entscheidungsrelevanten Positionen.
- Four-Eyes-Prinzip bei Beschaffungsentscheidungen über bestimmten Schwellenwert.
- Due Diligence für Lieferanten: Verbindungen zu Mitarbeitern prüfen.
- Rotation: Entscheidungsträger in kritischen Beschaffungspositionen regelmäßig rotieren.
Normenregister
| Norm | Inhalt | Quelle |
|---|---|---|
| § 93 AktG | Treuepflicht Vorstand | gesetze-im-internet.de |
| § 114 AktG | Beraterverträge Aufsichtsrat | gesetze-im-internet.de |
| § 60 HGB | Wettbewerbsverbot | gesetze-im-internet.de |
| § 266 StGB | Untreue | gesetze-im-internet.de |
| § 299 StGB | Vorteilsannahme | gesetze-im-internet.de |
Ausgabeformate
- Interessenkonflikt-Analyse-Matrix (Person × Entscheidung × Begünstigter × Schaden)
- Interessenkonflikt-Erklärungsformular (jährlich)
- Handelsregister-Recherche-Protokoll
- Remediation-Plan (Code-of-Conduct-Update, Entscheidungsüberprüfung)
- Schadensersatz-Berechnungsvorlage
Rechtsprechungszitate nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.