name: schutzschirm-270d description: "Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO begleiten von Antrag und Bescheinigung bis Planvorlageschluss. § 270d InsO Schutzschirm §§ 270 274 InsO Eigenverwaltung Sachwaltung. Prüfraster: Voraussetzungen Bescheinigung drohende ZU keine ZU Planfrist Sachwaltervorschlag Zahlungsunfähigkeitsanzeige. Out..."
Schutzschirmverfahren § 270d InsO
Arbeitsbereich
Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO begleiten von Antrag und Bescheinigung bis Planvorlageschluss. § 270d InsO Schutzschirm §§ 270 274 InsO Eigenverwaltung Sachwaltung. Prüfraster: Voraussetzungen Bescheinigung drohende ZU keine ZU Planfrist Sachwaltervorschlag Zahlungsunfähigkeitsanzeige. Output: Verfahrensplan Fristenkalender Kommunikationsleitfaden. Abgrenzung: nicht für regulaere Eigenverwaltung (iv-eigenverwaltung-sachwaltung). Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Schutzschirmverfahren § 270d InsOund löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - Normenradar: InsO §§ 1, 13, 15a, 17, 18, 19, 21, 38 ff., 47, 49 ff., 55, 80, 103 ff., 129-147, 165 ff., 217 ff., 270 ff., 343; StaRUG; COVInsAG/Übergangsrecht nur bei Altzeiträumen; SGB III § 165.
- Verifizierte Anker: BGH, Urteil vom 10.02.2005 - IX ZR 211/02 (Grenzen § 133 InsO bei Zwangsvollstreckung/verschlepptem Antrag als Klassiker); ausländische Verfahren: § 343 InsO Anerkennung, kein deutsches Chapter-15-Verfahren, häufig inzidente Prüfung durch Register, Grundbuch, Prozessgericht und Banken.
- Arbeitsmodus: Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
- Outputpflicht: Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Startet bei
- Schutzschirm beantragt oder angeordnet ist
- eine § 270d-Bescheinigung vorliegt
- Zahlungsunfähigkeit droht oder eingetreten sein könnte
Eingaben
- Antrag, Bescheinigung, Finanzplan
- Planentwurf, Sanierungsmaßnahmen, Gläubigerstruktur
- laufende Liquiditätsdaten
Workflow
- Voraussetzungen prüfen - Drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, keine Zahlungsunfähigkeit, Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos.
- Fristen steuern - Planvorlagefrist, Berichtspflichten und Zahlungsunfähigkeitsanzeige überwachen.
- Sachwalterrolle - Vorschlag, Unabhängigkeit, Kontrolle und Kommunikation sauber halten.
- Planreife - Planbausteine, Gläubigergruppen und Umsetzungsrisiken dokumentieren.
Ausgabe
- Schutzschirm-Check
- Fristenkalender
- Planreife- und Eskalationsvermerk
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Qualitätsgates
- Bescheinigung nicht ungeprüft übernommen
- Liquidität täglich/wochenweise beobachtet
- Eintritt der Zahlungsunfähigkeit als harte Schwelle
Rote Schwellen
- bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit
- offensichtlich aussichtslose Sanierung
- Fristablauf ohne Plan
Interne Vorlagen
- assets/templates/schutzschirm-270d.md
- assets/templates/liquiditaetsstatus-kurzcheck.md
Amtliche Erstquellen
- § 270d InsO
- §§ 17 bis 19 InsO
Rechtliche Grundlagen und Leitentscheidungen (Stand Mai 2026)
- BVerfG 1 BvR 418/25 vom 28.02.2025 (VARTA) — StaRUG-Restrukturierungsverfahren mit Kapitalherabsetzung / Bezugsrechtsausschluss zulässig, soweit Schlechterstellungsprüfung gewahrt; Hinweis auf Abgrenzung zu Schutzschirm § 270d InsO. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/02/rk20250228_1bvr041825.html
- Konkrete BGH-Linien zu § 270d InsO (Bescheinigung, Auswahl Sachwalter, Beendigung Schutzschirm), insbesondere zur Anforderung an die IDW S 11 / IDW S 6-Bescheinigung, vor Ausgabe über dejure.org / openjur.de mit Datum und Aktenzeichen verifizieren.
Paragrafenkette Insolvenzverwaltung
§ 56 InsO (Bestellung IV) → § 60 InsO (Haftung) → § 61 InsO (persönliche Haftung Masseglaeubigeransprueche) → § 66 InsO (Rechnungslegung) → § 69 InsO (Ausschuss-Informationspflicht) → § 160 InsO (Zustimmung bei bedeutenden Maßnahmen) → § 208 InsO (Masseunzulaenglichkeit) → §§ 187-216 InsO (Verteilung)
Triage — Verfahrensstand
Bevor losgelegt wird, klaere:
- Verfahrensstatus? Vorlaeufige Verwaltung (§ 22 InsO) oder Eroeffnung (§ 27 InsO)?
- Massedeckung? § 54/55 InsO: Verfahrenskosten gedeckt? Masseunzulaenglichkeit § 208 droht?
- Zustimmungserfordernis § 160 InsO? Handlung besonders bedeutsam → Gläubigerausschuss oder -versammlung einbeziehen.
- Dokumentation vollstaendig? Schlussrechnung § 66 InsO vorbereitet?