name: zahlungsunfaehigkeit-tatbestand-beweis-und-belege description: "Zahlungsunfaehigkeit: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage im Insolvenzrecht: fachlich vertieftes Modul mit Normenradar (InsO/StaRUG/GesR), Tatbestands-/Beweislastmatrix, Fristen- und Formcheck, Gegenargumenten, Fehlerbremse und direkt nutzbarem Arbeitsprodukt im Insolvenzrecht."
Zahlungsunfaehigkeit: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: InsO §§ 1, 13-22, 35, 39, 47, 55-56, 60, 80, 87, 129, 133, 174, 175, 270 ff., 286-300, StaRUG §§ 1, 29, 31; StaRUG §§ 1, 29, 31, 39, 49-55, 84, 102, IDW S 6, IDW S 11, InsO § 270 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Zahlungsunfaehigkeit: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglageund löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - Normenradar: InsO §§ 1, 13, 15a, 17, 18, 19, 21, 38 ff., 47, 49 ff., 55, 80, 103 ff., 129-147, 165 ff., 217 ff., 270 ff., 343; StaRUG; COVInsAG/Übergangsrecht nur bei Altzeiträumen; SGB III § 165.
- Verifizierte Anker: BGH, Urteil vom 10.02.2005 - IX ZR 211/02 (Grenzen § 133 InsO bei Zwangsvollstreckung/verschlepptem Antrag als Klassiker); ausländische Verfahren: § 343 InsO Anerkennung, kein deutsches Chapter-15-Verfahren, häufig inzidente Prüfung durch Register, Grundbuch, Prozessgericht und Banken.
- Arbeitsmodus: Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
- Outputpflicht: Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Spezialwissen: Zahlungsunfaehigkeit: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
- Normen-/Quellenanker: einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Zahlungsunfaehigkeit prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO — Tatbestandsmerkmale
- § 17 Abs. 2 S. 1 InsO: Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.
- § 17 Abs. 2 S. 2 InsO Vermutung: Zahlungsunfähigkeit wird in der Regel angenommen bei Zahlungseinstellung (objektives Verhalten — Nichtzahlung an mehrere Gläubiger, Lohn, Steuer, Sozialversicherung).
- BGH-Linie zur 10-Prozent-Schwelle / 3-Wochen-Liquiditätslücke (verifizierungspflichtig):
- Schuldner ist zahlungsfähig, wenn er die Liquiditätslücke binnen 3 Wochen schließen kann.
- Liquiditätslücke < 10 Prozent regelmäßig unbedenklich (Zahlungsstockung).
- Liquiditätslücke ≥ 10 Prozent über 3 Wochen → Indiz für Zahlungsunfähigkeit.
- Beweislast: Schuldner muss zeigen, dass er die Lücke schließen kann (Substantiierungslast).
Liquiditätsstatus zum Stichtag — Methodik
| Position | Betrag | Anmerkung |
|---|---|---|
| Liquide Mittel (Kasse, Bank, Tagesgeld) | + | Stichtag |
| Innerhalb 3 Wochen verfügbar (eingehende Forderungen) | + | OPOS-Liste mit Fälligkeit |
| Verfügbare Kreditlinien | + | nur, wenn nicht ausgeschöpft und ungekündigt |
| Aktiva I (verfügbare Mittel) | = A | |
| Fällige Verbindlichkeiten zum Stichtag | + | OPOS-Liste mit Fälligkeit |
| Innerhalb 3 Wochen fällig | + | Lohn, Steuer, SV, Lieferanten |
| Streitige oder titulierte Forderungen | + / - | Bestand, Fälligkeit, Titel, Vollstreckung und Einwendung einzeln entscheiden |
| Passiva I (fällige Verbindlichkeiten) | = P | |
| Liquiditätslücke = P − A | Quote = (P − A) / P |
- Quote ≥ 10 Prozent und nicht schließbar → Zahlungsunfähigkeit.
- Quote < 10 Prozent oder Lücke binnen 3 Wochen schließbar → Zahlungsstockung.
Beweisfragen und Belegbedarf
- Schuldner / Geschäftsführer (haftungsabschirmend): Liquiditätsstatus zum konkreten Stichtag mit Datum, Annahmen, Berechnung.
- Insolvenzverwalter / Gläubiger (zur Antragstellung): Belege für Zahlungseinstellung — Mahnungen, Vollstreckungsbescheide, Wechselproteste, eidesstattliche Versicherung des Schuldners; bei Liquiditätsstatus zusätzlich Einzelposten, Fälligkeiten, Kontoauszüge, Rechnungen und Titelstand.
- Außenstehender Gegner: Nach BGH IX ZR 129/22 vom 18.04.2024 kann einfaches Bestreiten genügen, wenn der vorgelegte Liquiditätsstatus keine überprüfbaren Einzelheiten und Belege enthält.
- Herausnahme streitiger Passiva: Nach BGH IX ZR 229/22 vom 23.01.2025 zählt die objektive Rechtslage. Wer als Geschäftsleitung eine Forderung wegen Nichtbestehens oder Nichtfälligkeit nicht berücksichtigt, dokumentiert Gegenbeweis, Rechtsgutachten, Annahmen und Restrisiko.
- Rechtsirrtum: Nur bei seit langem umstrittener, höchstrichterlich ungeklärter Rechtsfrage tragfähig; nicht bei Vertragsauslegung, an der der Schuldner selbst mitgewirkt hat.
- Indizien für Zahlungseinstellung:
- Stundungsverhandlungen mit mehreren Gläubigern.
- Nichtabführen Sozialversicherungsbeiträge (§ 266a StGB!).
- Vorinsolvenzliche Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse.
- Kreditkündigungen.
Risikoampel
- ROT: Lücke ≥ 10 Prozent über 3 Wochen, keine substantiierte Schließungsperspektive → ZU § 17 InsO + Antragspflicht § 15a InsO (3 Wochen ab Eintritt).
- GELB: Lücke < 10 Prozent oder kurzfristig schließbar → Zahlungsstockung, Frühwarnsystem aktivieren.
- GRÜN: Liquidität gedeckt mit Reserve, Kovenanten eingehalten.