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Sanierungsmoderation nach § 94 StaRUG vorbereiten und durchführen wenn außergerichtliche Einigung mit moderierender Instanz angestrebt wird. §§ 94 ff. StaRUG Sanierungsmoderation. Prüfraster: Antrag Bestellungsvoraussetzungen Moderationsplan Vertraulichkeit Gläubiger-Einbeziehung Abschlussbericht. Output: Moderationsplan Kommunikationsleitfaden Abschlussbericht. Abgrenzung: nicht für StaRUG-Restrukturierungsplan (ips-starug-plan-architektur) im Insolvenzplan Starug Planwerkstatt: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/6/2026

name: sanierungsmoderation-94-starug description: "Sanierungsmoderation nach § 94 StaRUG vorbereiten und durchführen wenn außergerichtliche Einigung mit moderierender Instanz angestrebt wird. §§ 94 ff. StaRUG Sanierungsmoderation. Prüfraster: Antrag Bestellungsvoraussetzungen Moderationsplan Vertraulichkeit Gläubiger-Einbeziehung Abschlussbericht..."

Sanierungsmoderation § 94 StaRUG

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: StaRUG §§ 1, 29, 31, 39, 49-55, 84, 102, IDW S 6, IDW S 11, InsO § 270; StaRUG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel Sanierungsmoderation § 94 StaRUG und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Normenradar: InsO §§ 1, 13, 15a, 17, 18, 19, 21, 38 ff., 47, 49 ff., 55, 80, 103 ff., 129-147, 165 ff., 217 ff., 270 ff., 343; StaRUG; COVInsAG/Übergangsrecht nur bei Altzeiträumen; SGB III § 165.
  • Verifizierte Anker: BGH, Urteil vom 10.02.2005 - IX ZR 211/02 (Grenzen § 133 InsO bei Zwangsvollstreckung/verschlepptem Antrag als Klassiker); ausländische Verfahren: § 343 InsO Anerkennung, kein deutsches Chapter-15-Verfahren, häufig inzidente Prüfung durch Register, Grundbuch, Prozessgericht und Banken.
  • Arbeitsmodus: Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
  • Outputpflicht: Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Eingaben

  • Wirtschaftliche Lage Schuldner (Liquidität Überschuldung drohende Zahlungs-Unfähigkeit)
  • Gläubiger-Liste mit Forderungs-Höhen
  • Bisherige Sanierungs-Versuche
  • Sanierungs-Konzept-Skizze
  • Streit-Punkte mit Hauptgläubigern

Schritt 1 — Anwendungsbereich § 94 StaRUG

Voraussetzungen

  • Schuldner Unternehmer (natürliche oder juristische Person)
  • Wirtschaftliche Lage gefährdet (drohende Zahlungs-Unfähigkeit § 18 InsO oder bereits drohende Restrukturierungs-Bedürftigkeit)
  • Aussicht auf Erfolg Sanierungs-Gespräche

Abgrenzung

  • StaRUG-Restrukturierungs-Verfahren §§ 31 ff. — bei Schwierigkeit der Vergleichs-Findung
  • Insolvenz bei Eingetretener Zahlungs-Unfähigkeit § 17 InsO oder Überschuldung § 19 InsO
  • Sanierungsmoderation vorgelagert / vorbeugend

Schritt 2 — Antrag § 95 StaRUG

Antrag-Inhalt

  • Bezeichnung Schuldner
  • Sachstand wirtschaftliche Lage
  • Schilderung Sanierungs-Bedarf
  • Liste Gläubiger Forderungs-Höhen
  • Geforderter Verhandlungs-Inhalt

Antragsteller

  • Schuldner selbst

Zuständigkeit

  • Restrukturierungs-Gericht (LG-Insolvenz-Abteilung)
  • Bestimmt durch Schuldner-Sitz

Form

  • Schriftlich elektronisch
  • Mit Unterlagen

Schritt 3 — Bestellung Moderator § 95 StaRUG

Auswahl

  • Gericht bestellt Sanierungsmoderator
  • Vorschlags-Recht Schuldner (im Antrag)
  • Vorraussetzung Eignung (Erfahrung Wirtschafts-Sanierung)

Anforderungen Moderator

  • Wirtschafts-Beratungs-Erfahrung
  • Häufig: Wirtschafts-Prüfer, Rechtsanwalt mit Sanierungs-Schwerpunkt
  • Unabhängigkeit

Vergütung

  • Nach billigem Ermessen Gericht
  • Schuldner trägt Kosten

Schritt 4 — Aufgaben Moderator § 96 StaRUG

Vermittler-Rolle

  • Sachverhalts-Aufklärung Wirtschaftslage Schuldner
  • Sanierungs-Konzept ausarbeiten mit Schuldner
  • Verhandlungen mit Gläubigern moderieren
  • Vergleichs-Versuch zwischen Schuldner und Gläubigern
  • Berichte an Gericht (Halbzeit Abschluss)

Vertraulichkeit § 97 StaRUG

  • Pflicht zur Verschwiegenheit Moderator und Beteiligte
  • Bei Schaden durch Verletzung: Schadensersatz-Pflicht
  • Ausnahme: Mitteilung an Gericht und Beteiligte des Verfahrens

Befugnisse

  • Keine Verfügungs-Befugnis über Vermögen Schuldner
  • Keine Zwangs-Befugnisse gegenüber Gläubigern
  • Reine Moderations- und Berater-Rolle

Schritt 5 — Verfahrens-Dauer § 94 Abs. 2 StaRUG

  • Drei Monate Standard-Dauer
  • Verlängerung auf bis zu sechs Monate durch Gericht-Beschluss möglich
  • Aufhebung bei offensichtlicher Aussichts-Losigkeit oder Antrags-Rücknahme

Schritt 6 — Sanierungsvergleich § 97 StaRUG und Bestätigung § 100 StaRUG

Bei Erfolg

  • Sanierungs-Vergleich zwischen Schuldner und Gläubigern, § 97 StaRUG (Inhalt, Form, Wirkung)
  • Bestätigung durch Restrukturierungs-Gericht auf Antrag, § 100 StaRUG
  • Wirkung: Anfechtungs-Privileg nach § 90 StaRUG bei späterer Insolvenz

Anfechtungs-Privileg § 90 StaRUG

  • Bestätigter Sanierungs-Vergleich (§ 100 StaRUG) bzw. Restrukturierungs-Plan ist im Umfang des § 90 StaRUG anfechtungs-privilegiert
  • Schutz-Wirkung gegen Vorsatz-Anfechtung § 133 InsO
  • Bargeschäfts-Privileg § 142 InsO bleibt ergänzend anwendbar

Vergleichs-Inhalte typisch

  • Stundung Schulden
  • Teil-Erlass
  • Tilgungs-Plan
  • Sicherheits-Bestellung
  • Anteils-Übertragungen (Debt-Equity-Swap)
  • Sanierungs-Maßnahmen Schuldner-seite

Schritt 7 — Vorteile gegenüber anderen Verfahren

Gegenüber Insolvenz

  • Vertraulichkeit Bewahrung Reputation
  • Geringere Kosten
  • Schnellere Lösung
  • Erhalt Geschäftsbetrieb
  • Erhalt Geschäftsführer-Verfügung

Gegenüber Restrukturierungs-Verfahren StaRUG §§ 31 ff.

  • Niedrigere Schwelle
  • Keine Mehrheits-Beschluss-Bindung Gläubiger
  • Reine Konsens-Findung
  • Kein öffentliches Verfahren

Gegenüber außergerichtlichem Vergleich

  • Bestätigungs-Möglichkeit mit Anfechtungs-Schutz
  • Strukturiertes Verfahren
  • Vertraulichkeits-Schutz
  • Gerichtlich begleitet

Schritt 8 — Konkretes Vorgehen

Vor-Phase

  1. Wirtschaftlich Lage analysieren (Skill liquiditaetsvorschau-3wochen etc.)
  2. Sanierungs-Konzept-Skizze (IDW S 6 Mindeststandard)
  3. Gläubiger-Sondierung vorab
  4. Anwalts-Beratung Sanierungs-Spezialist

Antrags-Phase

  1. Antrag beim Restrukturierungs-Gericht mit Moderator-Vorschlag
  2. Bestellung Moderator durch Gericht
  3. Erstes Beratungs-Gespräch mit Moderator

Verhandlungs-Phase

  1. Gläubiger-Verhandlungen moderiert durch Moderator
  2. Sanierungs-Konzept finalisieren
  3. Einzel-Vergleiche mit Gläubigern
  4. Gesamt-Vergleich entwerfen

Abschluss-Phase

  1. Bestätigungs-Antrag beim Gericht § 100 StaRUG
  2. Anhörung Gläubiger
  3. Bestätigungs-Beschluss § 100 Abs. 2 StaRUG
  4. Umsetzung Sanierungs-Maßnahmen

Schritt 9 — Bei Misserfolg

Optionen

  • Übergang StaRUG-Restrukturierungs-Verfahren §§ 31 ff. — strukturiertes Mehrheits-Verfahren
  • Insolvenz-Antrag bei eingetretener Zahlungs-Unfähigkeit / Überschuldung
  • Außergerichtlicher Vergleich ohne Gericht (Risiko Anfechtung)

Wechsel-Strategie

  • Skill mandat-triage-insolvenzrecht aktivieren
  • Antragspflicht § 15a InsO prüfen
  • Eil-Modus

Schritt 10 — Schuldner-Strategie

Vor Antrag

  • Frühzeitig vor wirtschaftlicher Eskalation
  • Sanierungs-Konzept mit Realitätssinn (IDW S 6)
  • Gläubiger sondieren zu Vergleichs-Bereitschaft
  • Geschäftsführer-Pflichten beachten § 15a InsO (Sanierungsmoderation entlastet nicht von Antragspflicht bei eingetretener Zahlungs-Unfähigkeit)

Während Verfahren

  • Kooperation mit Moderator
  • Vollständige Information Wirtschaftslage
  • Transparenz gegenüber Gläubigern
  • Operativ stabilisieren (Liquiditäts-Sicherung)

Vergleichs-Verhandlungen

  • Kompromiss-Bereitschaft
  • Win-Win-Argumentation (Insolvenz-Vergleich Quote-Vergleich)
  • Sicherheits-Angebote wenn möglich
  • Sanierungs-Pflichten des Schuldners eingehen

Schritt 11 — Gläubiger-Strategie

Bei Information über Sanierungsmoderation

  • Sachstand erfragen Moderator
  • Forderungs-Anmeldung prüfen
  • Verhandlungs-Bereitschaft signalisieren oder verweigern

Verhandlung

  • Eigene Position stark vortragen
  • Sicherheiten verlangen
  • Tilgungs-Plan strukturieren
  • Alternative Insolvenz-Quote als Benchmark

Bei Zustimmungs-Entscheidung

  • Vergleich-Bedingungen detail
  • Schriftform § 126 BGB
  • Anfechtungs-Schutz durch Gerichts-Bestätigung anstreben

Schritt 12 — Anwalts-Mandat

Schuldner-Seite

  • Sanierungs-Anwalt mit StaRUG-Erfahrung
  • Wirtschafts-Prüfer parallel für IDW S 6
  • Steuerberater für steuerliche Effekte (Sanierungsgewinn-Steuer)

Gläubiger-Seite

  • Insolvenz-Spezialist
  • Bewertung Vergleichs-Vorschlag vs. Insolvenz-Quote
  • Schaden-Maximierung

Verzahnung mit anderen Skills

  • liquiditaetsvorschau-3wochen — Liquidität-Analyse
  • liquiditaetsvorschau-3-6-12-monate — mittel-langfristige Planung
  • fortbestehensprognose-zusammenfuehren — IDW S 6
  • mandat-triage-insolvenzrecht — bei Misserfolg
  • antragspflicht-15a-inso — Geschäftsführer-Pflichten
  • glaeubigerausschuss-mitwirkung — bei späterem Verfahren
  • anfechtungsrechte-pruefen — Schutz durch § 90 StaRUG

Ausgabe

  • sanierungsmoderation-{schuldner}.md mit Wirtschaftslage Vorbereitung Antrag
  • Antrags-Schriftsatz § 95 StaRUG
  • Sanierungs-Konzept-Skelett
  • Gläubiger-Liste
  • Verhandlungs-Strategie
  • Vergleichs-Entwürfe
  • Bei Misserfolg: Eskalations-Plan

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

Quellen

Weitere Leitentscheidungen StaRUG-Moderation

  • Konkrete Restrukturierungsgerichts-Entscheidungen zur Sanierungsmoderation (§§ 94–100 StaRUG), insbesondere zur Bestellung des Moderators und zur Bestätigung des Sanierungsvergleichs (§ 97 StaRUG), vor Ausgabe über dejure.org / openjur.de mit Gericht, Datum, Aktenzeichen verifizieren.
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