name: cram-formular-portal-und-einreichung description: "Cram: Formular, Portal und Einreichungslogik im Insolvenzplan und StaRUG: fachlich vertieftes Modul mit Normenradar (InsO/StaRUG/Planrecht), Tatbestands-/Beweislastmatrix, Fristen- und Formcheck, Gegenargumenten, Fehlerbremse und direkt nutzbarem Arbeitsprodukt im Insolvenzplan Starug Planwerkstatt."
Cram: Formular, Portal und Einreichungslogik
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: StaRUG §§ 1, 29, 31, 39, 49-55, 84, 102, IDW S 6, IDW S 11, InsO § 270; StaRUG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Cram: Formular, Portal und Einreichungslogikund löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - Normenradar: InsO §§ 1, 13, 15a, 17, 18, 19, 21, 38 ff., 47, 49 ff., 55, 80, 103 ff., 129-147, 165 ff., 217 ff., 270 ff., 343; StaRUG; COVInsAG/Übergangsrecht nur bei Altzeiträumen; SGB III § 165.
- Verifizierte Anker: BGH, Urteil vom 10.02.2005 - IX ZR 211/02 (Grenzen § 133 InsO bei Zwangsvollstreckung/verschlepptem Antrag als Klassiker); ausländische Verfahren: § 343 InsO Anerkennung, kein deutsches Chapter-15-Verfahren, häufig inzidente Prüfung durch Register, Grundbuch, Prozessgericht und Banken.
- Arbeitsmodus: Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
- Outputpflicht: Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Spezialwissen: Cram: Formular, Portal und Einreichungslogik
- Normen-/Quellenanker: StaRUG.
Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Cram prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
Cram-Down — Einreichung und gerichtliches Verfahren
- InsO § 245 InsO: Obstruktionsverbot greift, wenn (a) Mehrheit der abstimmenden Gruppen zugestimmt hat, (b) ablehnende Gruppe wirtschaftlich nicht schlechter steht (§ 245 Abs. 1 Nr. 1), (c) ablehnende Gruppe an wirtschaftlichem Wert des Plans "angemessen beteiligt" ist (§ 245 Abs. 1 Nr. 2, 3, § 245 Abs. 2 InsO Wertanteilsregelung).
- StaRUG §§ 26–28 StaRUG: Gruppenübergreifender Cram-Down auf Antrag der Schuldnerin oder Mehrheitsbeteiligter; Voraussetzung Best-Interest-Test § 26 Abs. 1 Nr. 1; Prioritäten-Test § 27 (Wahlrecht absolute/relative Priorität).
- Antrag auf Bestätigung: Im Insolvenzplan § 248 InsO mit Niederschrift Abstimmungstermin; im StaRUG-Verfahren § 60 StaRUG mit Vorlage des Plans und der Annahme-Erklärungen.
- Gerichtliche Prüfung (§ 250 InsO): Versagungsgründe — wesentliche Verfahrensverstöße, Bestätigung nicht im Plan getroffener Gruppen, Plan-Inhalt rechtswidrig oder sittenwidrig.
- Beteiligten-Anhörung § 251 InsO: Auf Antrag eines Planbetroffenen, der Schlechterstellung geltend macht — Beweislast Schlechterstellung trägt der Antragsteller (BGH ständige Rspr.).
- Minderheitenschutz § 251 InsO bzw. § 64 StaRUG: Auch ohne Cram-Down kann ein einzelner Betroffener Schlechterstellung geltend machen — Maßstab ist Vergleichsrechnung mit Liquidation/Regelverfahren.
- Rechtsmittel: Sofortige Beschwerde gegen Bestätigung (§ 253 InsO; § 66 StaRUG) — Frist 2 Wochen ab Zustellung; aufschiebende Wirkung nur ausnahmsweise.
- Praxis: Beim Cram-Down ist die Vergleichsrechnung das Schlachtfeld; ein methodisch sauberes Wertgutachten zur Liquidationsquote ist regelmäßig der Schlüssel zum Erfolg.