name: transparenzgesetz-zustaendigkeit-pruef description: "Informationsfreiheit und Presseauskunft: Transparenzgesetz: Zuständigkeit prüfen im Informationsfreiheit/Presseauskunft: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung dieses Spezialthemas."
Transparenzgesetz Zuständigkeit Prüf
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
§ 1 Abs. 1 IFG— Anspruch auf Informationszugang beim Bund.§ 3 IFG— Schutz besonderer öffentlicher Belange.§ 5 IFG— personenbezogene Daten.§ 6 IFG— geistiges Eigentum und Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse.§ 7 IFG— Antrag und Verfahren.§ 10 IFG— Gebühren und Auslagen.§ 70 Abs. 1 VwGO— Widerspruch.§ 74 Abs. 1 VwGO— Klagefrist.§ 123 Abs. 1 VwGO— Eilrechtsschutz.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
- IFG Bund, IFGGebV und Fachinformationsgesetze
- Landes-IFG/Transparenzgesetze oder Ersatzwege in No-IFG-Ländern
- UIG, VIG, Pressegesetze, Art. 5 GG, Art. 10 EMRK
- VwGO: Widerspruch, Verpflichtungsklage, Eilrechtsschutz, Untätigkeit
Prüfroutine
- Scope: Was genau soll entschieden, beantragt, abgewehrt oder dokumentiert werden? Welche Einheit ist betroffen und welches Recht gilt wirklich?
- Zuständigkeit: Behörde, Gericht, Register, Aufsicht, Verband, Unternehmen oder internationale Stelle sauber benennen; falsche Adressaten als Risiko ausweisen.
- Tatbestand: Die relevanten Merkmale einzeln mit Belegen füllen. Unklare Tatsachen als Rückfrage oder Beweispunkt markieren, nicht glattbügeln.
- Rechtsfolge: Anspruch, Ermessen, Verbot, Pflicht, Gebührenfolge, Nebenfolge, Haftung, Vollzug oder Rechtsschutz getrennt ausgeben.
- Taktik: Schnellster sinnvoller Weg, sauberster Weg und Eskalationsweg nebeneinander stellen; bei Laien zusätzlich eine kurze Erklärung in Alltagssprache.