name: creator-nachlass-kooperation description: "Influencer-Recht: Creator-Nachlass und Account-Zugang – Erbrecht, digitaler Nachlass, Plattform-AGB, postmortales Persönlichkeitsrecht und Vorsorge im Influencer-Recht."
Influencer-Recht: Creator-Nachlass und Account-Zugang
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: UWG §§ 3, 5, 5a, 8, 13, MStV § 22, DDG/TMG-Impressumspflichten, PAngV, HWG, MarkenG §§ 14, 15, UrhG §§ 15 ff., 19a, KUG §§ 22, 23, DSGVO Art. 5, 6, 9, 12-22, EStG/UStG/AO nur fallbezogen und live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Kontext und Regelungslage
Der digitale Nachlass eines Creators ist rechtlich und wirtschaftlich bedeutsam:
- § 1922 BGB: Universalsukzession – alle Rechte und Pflichten gehen auf Erben über, einschließlich digitaler Assets.
- BGH III ZR 183/21 (2021): Facebook-Account gehört zum Nachlass; Plattform muss Erben Zugang gewähren.
- Plattform-AGB: Viele Plattformen (Instagram, TikTok) haben eigene Richtlinien für den Umgang mit verstorbenen Accounts; „Gedenkzustand" vs. Löschung.
- § 2100 BGB: Vor-/Nacherbschaft – Creator kann testamentarisch festlegen, wer den Account erbt.
- Postmortales Persönlichkeitsrecht: 10 Jahre nach Tod noch schützenswert; Erben können Verstöße abwehren.
- UrhG § 28: Urheberrecht geht auf Erben über; bestehende Nutzungsrechte bleiben; neue können eingeräumt werden.
- § 15 EStG: Laufende Einnahmen aus Account bis Todestag → letzte Steuererklärung.
Nachlassvorsorge für Creator
| Maßnahme | Zweck |
|---|---|
| Passwort-Safe (z. B. 1Password) | Zugangsdaten für Erben |
| Digitales Testament | Account-Regelung, Nutzungsrechte |
| Plattform-Legacy-Contact | Meta: Nachlasskontakt festlegen |
| Nutzungsrechte-Inventar | Welche Lizenzverträge laufen? |
| Agentur-/Manager-Vertrag-Kündigung | Läuft weiter nach Tod? |
Kaltstart-Fragen (6)
- Gibt es ein Testament oder eine Vollmacht, die digitale Assets regelt?
- Sind Zugangsdaten für Erben / Vertrauenspersonen zugänglich?
- Gibt es laufende Kooperationsverträge oder Agenturverträge, die nach Tod enden sollten?
- Welche Plattformen haben Legacy/Gedenkzustand-Optionen?
- Ist der Urheberrechts-Übergang an bestimmte Personen testamentarisch geregelt?
- Gewünschtes Ergebnis: Vorsorgeplan, Testaments-Checkliste oder Reaktion auf Nachlass-Streit?
Prüfprogramm
- Erbrecht: Account = Nachlassvermögen; Plattform muss Erben Zugang geben (BGH-Rspr.).
- Plattformspezifisch: Meta, TikTok, YouTube haben unterschiedliche Policies → prüfen.
- Testamentarische Regelung: Digitale Assets explizit benennen; Zugangsdaten-Hinterlegung regeln.
- Urheberrecht: Läuft 70 Jahre nach Tod; Erben können Nutzungsrechte einräumen oder verweigern.
- Laufende Verträge: Enden mit Tod oder gehen auf Erben über? → Vertragstext prüfen.
- Steuer: Letzte Steuererklärung bis Todestag; Erben haften für Steuerschulden (§ 1967 BGB).
Typische Fallen
- Keine Zugangsdaten hinterlassen → Erben haben keinen Zugriff trotz BGH-Recht.
- Plattform setzt Account in Gedenkzustand → Einnahmen stoppen, aber Account existiert weiter.
- Agenturvertrag läuft nach Tod weiter → Agentur verwaltet Account ohne Erben-Wissen.
- Urheberrecht-Streit unter Erben bei wertvollen Archives.
Normen und Quellen
- § 1922 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1922.html
- BGH III ZR 183/21: https://openjur.de/u/2396000.html
- § 28 UrhG – Vererbung: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__28.html
Output-Formate
- Digitale-Nachlass-Vorsorge-Checkliste
- Passwort-Safe-Übergabe-Protokoll
- Testaments-Ergänzung: Digitale Assets
- Plattform-Legacy-Contact-Anleitung (Meta, Google)
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
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