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HOAI-Fachfrage: Zielfindungsphase nach § 650p Abs. 2 BGB, Planungsgrundlage, Kosteneinschätzung, Sonderkündigungsrecht § 650r BGB und Übergang in die eigentliche Planung führen im Hoai Leistungsphasen Praxis: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/6/2026

name: zielfindungsphase-bgb-650p-650r description: "HOAI-Fachfrage: Zielfindungsphase nach § 650p Abs. 2 BGB, Planungsgrundlage, Kosteneinschätzung, Sonderkündigungsrecht § 650r BGB und Übergang in die eigentliche Planung führen im Hoai Leistungsphasen Praxis."

Zielfindungsphase Nach BGB 650p Und 650r

Arbeitsbereich

HOAI-Fachfrage: Zielfindungsphase nach § 650p Abs. 2 BGB, Planungsgrundlage, Kosteneinschätzung, Sonderkündigungsrecht § 650r BGB und Übergang in die eigentliche Planung führen. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: HOAI §§ 1-13, 14-37 (Objektplanung), 38-52 (Flachbau, Ingenieurbauwerke), BGB §§ 631 ff., VOB/B — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Normanker

  • § 650p Abs. 2 BGB: Planungsgrundlage und Kosteneinschätzung, wenn wesentliche Planungs- und Überwachungsziele noch nicht vereinbart sind.
  • § 650r BGB: Sonderkündigungsrecht nach Vorlage der Unterlagen.

Arbeitsgang

  1. Klären, ob Ziele schon vereinbart waren oder erst erarbeitet werden sollten.
  2. Unterlagen der Zielfindung sammeln: Bedarfsnotiz, Kosteneinschätzung, Varianten, Protokolle.
  3. Prüfen, ob die Vorlage den Sonderkündigungsmechanismus auslöst.
  4. Belehrung, Frist, Verbraucherrolle und Kündigungszugang prüfen.
  5. Vergütung bis zur Kündigung von nicht abgerufener Weiterplanung trennen.
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