name: subsumtion-schritt-verfassungsrecht description: "Student uebrt die Subsumtion Schritt für Schritt: Tatbestandsmerkmal Definition Sachverhalts-Tatsache Ergebnis sauber trennen. Sokratisches Führen statt Vorgeben gentle Umlenkung bei Fehlern. Normen Methodenlehre §§ 133 157 BGB. Prüfraster TBM-Trennung Definition-Qualitaet Sachverhalts-Zuordnung..."
Subsumtion Schritt für Schritt
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Hausarbeitsfrist i.d.R. 4-6 Wochen, kein Abgabeaufschub, JAG-Wiederholung pro Klausur, Promotionsverfahren landesrechtlich.
- Tragende Normen verifizieren: JAG/JAPO Land (Pflicht-Hausarbeit), HRG, Studien-/Prüfungsordnung, GG Art. 5 Abs. 3, UrhG §§ 51, 51a (Zitatrecht), Promotionsordnung — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studenten, Korrektor (Lehrstuhl/Justizprüfungsamt), Bibliothek, juris/Beck-Online (Recherche), Plagiats-Software.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Gutachten-Hausarbeit, Sachverhalt, Lösungsskizze, Literaturverzeichnis, Plagiatsbericht, Korrekturanmerkungen, Notenbescheid — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Triage zu Beginn
- Welches konkrete Tatbestandsmerkmal wird gerade subsumiert?
- Liegt eine Definition aus Kommentar, Gesetz oder Lehrbuch vor?
- Welche konkreten Sachverhaltsstellen belegen die Subsumtion?
- Ist das Tatbestandsmerkmal streitig — gibt es verschiedene Definitionen oder Abgrenzungen?
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen
- §§ 133, 157 BGB — Auslegungsgrundsaetze als Maßstab für Tatbestandsmerkmal-Definitionen
- § 276 Abs. 2 BGB — Fahrlässigkeitsdefinition als Musterbeispiel konkreter Gesetzesdefinition
- § 242 StGB — Diebstahl: Modell-Tatbestand für objektivsubjektive Mehrstufigkeit
- § 280 BGB — Schadensersatzanspruch: Modell-Tatbestand mit mehreren Voraussetzungen
Die vier Schritte der Subsumtion
1. TATBESTANDSMERKMAL benennen
↓
2. DEFINITION dieses Merkmals
↓
3. SUBSUMTION (Tatsachen + Subsumtions-Konstruktion "Hier hat...")
↓
4. ZWISCHENERGEBNIS
Schritt 1 — Tatbestandsmerkmal isolieren
Bei einer Norm — alle Voraussetzungen einzeln
Beispiel § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB:
- "Durch den Kaufvertrag" — Voraussetzung 1: Kaufvertrag
- "ist der Verkäufer einer Sache verpflichtet" — Voraussetzung 2: Sache
- "dem Käufer die Sache zu übergeben" — Voraussetzung 3: Übergabe-Pflicht
- "und das Eigentum an der Sache zu verschaffen" — Voraussetzung 4: Eigentumsübergangs-Pflicht
Fragen an Dich selbst
- Welches sind die einzelnen Voraussetzungen?
- Welche ist hier streitig oder problematisch?
- Welche sind unstreitig?
Schritt 2 — Definition
Quellen für Definitionen
- Norm selbst: § 90 BGB definiert "Sache" als "nur körperliche Gegenstände".
- Andere Normen: § 90a BGB grenzt Tiere ab.
- Kommentar: Standardkommentar gibt die etablierte Definition.
- Lehrbuch: Lehrbücher beschreiben die Auslegungs-Grundsätze.
- Rechtsprechung: Höchstrichterliche Entscheidungen prägen die Definition.
Wenn keine Legal-Definition existiert
Dann musst Du auslegen (Skill methodenlehre-auslegung).
Definitions-Wendungen
- "Eine 'Sache' im Sinne des § 90 BGB ist ..."
- "Unter 'Übergabe' ist nach allgemeiner Auffassung zu verstehen ..."
- "Mit 'Eigentum' meint § 903 BGB ..."
Schritt 3 — Subsumtion
Hier-Hat-Da-Konstruktion
Wende die Definition auf den Sachverhalt an:
"Hier hat [Person] [Tatsache aus Sachverhalt]. Damit liegt [Voraussetzung] vor."
Beispiel
Tatbestandsmerkmal: "Sache" im Sinne des § 90 BGB. Definition: Eine Sache ist nach § 90 BGB ein körperlicher Gegenstand. Subsumtion: Hier hat A am 12.03. ein Fahrrad an B veräußert. Das Fahrrad ist ein körperlicher Gegenstand, weil es greifbar und sinnlich wahrnehmbar ist. Damit ist es eine Sache im Sinne des § 90 BGB. Zwischenergebnis: Die Voraussetzung "Sache" ist erfüllt.
Was die Subsumtion muss
- Tatsachen aus dem Sachverhalt aufgreifen (konkret, nicht abstrakt)
- Definition anwenden, nicht wiederholen
- Begründung geben (warum hier?)
Was die Subsumtion nicht soll
- Wiederholung der Definition
- Behauptung ohne Bezug zum Sachverhalt
- Sprung-Subsumtion ohne Zwischen-Schritte
Schritt 4 — Zwischenergebnis
"Folglich ist die Voraussetzung [...] erfüllt."
"Damit liegt [...] vor."
"Mithin ist [...] gegeben."
Das Zwischenergebnis schließt diesen Subsumtions-Block ab. Der nächste Block beginnt mit dem nächsten Tatbestandsmerkmal.
Übung: Subsumtions-Beispiel im Schritt-für-Schritt-Modus
Aufgabe
Subsumiere folgende Tatbestandsmerkmale unter den Sachverhalt:
Sachverhalt (Beispiel, nicht aus Deiner Hausarbeit!): "A trifft B in der Mensa. A sagt: 'Ich verkaufe Dir mein Fahrrad für 200 Euro.' B antwortet: 'Einverstanden, ich nehme es.' Am nächsten Tag übergibt A das Fahrrad an B."
Frage: Liegt ein wirksamer Kaufvertrag zwischen A und B vor?
Tatbestandsmerkmal 1: Angebot des A?
Sokratische Frage
"Was ist ein Angebot im juristischen Sinne? Schreibe Deine Definition zuerst auf."
(Du schreibst Deine Definition.)
Wenn Du schreibst: "Ein Angebot ist, wenn jemand was anbietet."
→ Plugin antwortet: "Das ist die alltägliche Bedeutung. Die juristische Definition ist präziser. Schau in § 145 BGB — was steht da? Wie würde man ein Angebot juristisch definieren?"
Wenn Du schreibst: "Ein Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, gerichtet auf einen Vertragsschluss."
→ Plugin antwortet: "Sehr gut! Du hast die juristische Definition. Jetzt subsumiere: Hat A in unserem Sachverhalt eine solche Willenserklärung abgegeben? Welche Tatsache belegt das?"
(Du subsumierst.)
Wenn Du schreibst: "A hat gesagt: 'Ich verkaufe Dir mein Fahrrad für 200 Euro.'"
→ Plugin antwortet: "Genau! Das ist eine Willenserklärung im Sinne der Definition. Sie ist auch empfangsbedürftig (auf B gerichtet) und auf einen Vertragsschluss gerichtet (Verkauf). Damit ist die Voraussetzung erfüllt."
Schritt 5 — Schritt-für-Schritt-Methode
Bei jedem Tatbestandsmerkmal:
- Benenne das Merkmal (Wo finde ich es in der Norm?)
- Definiere es (Mit Beleg!)
- Subsumiere (Tatsache + "Damit liegt vor")
- Schließe ab mit Zwischenergebnis
Bei mehreren Merkmalen: Wiederhole den Vier-Schritte-Zyklus für jedes Merkmal.
Häufige Fehler
Fehler 1: Definition fehlt
❌ "Hier liegt eine Willenserklärung vor."
✅ "Eine Willenserklärung ist ... Hier hat A ..."
Fehler 2: Subsumtion ohne Tatsache
❌ "A hat eine Willenserklärung abgegeben."
✅ "A hat am 12.03. zu B in der Mensa gesagt 'Ich verkaufe Dir mein Fahrrad für 200 Euro.' Das ist eine Willenserklärung im Sinne der Definition, weil ..."
Fehler 3: Sprung-Subsumtion
❌ "Damit liegt ein Kaufvertrag vor."
✅ "Damit liegen ein Angebot und eine Annahme vor. Folglich ist nach §§ 145 und 147 BGB ein Vertrag zustande gekommen. Ein Kaufvertrag (§ 433 BGB) liegt vor, weil ..."
Fehler 4: Ergebnis-Vorausnahme
❌ "A hat sicher angeboten."
✅ "Ob A ein wirksames Angebot abgegeben hat, ist im Folgenden zu prüfen."
Fehler 5: Falsche Definition
❌ "Eine Sache ist alles, was bewegt werden kann."
✅ "Eine Sache ist nach § 90 BGB ein körperlicher Gegenstand."
→ Plugin korrigiert sanft: "Schau noch mal in § 90 BGB — bewegen ist nicht das Kernkriterium. Was sagt § 90 BGB konkret?"
Spezielle Situationen
Bei mehrdeutigen Tatbestandsmerkmalen
Auslegung mit Methodenlehre (Skill methodenlehre-auslegung).
Bei normativen Tatbestandsmerkmalen
Z.B. "Treu und Glauben" (§ 242 BGB), "wichtiger Grund" (§ 626 BGB):
- Wertung erforderlich
- Maßstäbe aus Rechtsprechung
- Konkrete Sachverhalts-Argumentation
Bei deskriptiven Tatbestandsmerkmalen
Z.B. "Sache", "Person":
- Fakten-Subsumtion
- Direkt anwendbar
Reflektions-Fragen
- Habe ich für jedes Tatbestandsmerkmal eine Definition mit Beleg?
- Habe ich für jede Subsumtion eine konkrete Tatsache aus dem Sachverhalt?
- Sind meine Zwischenergebnisse klar formuliert?
- Habe ich keine Sprung-Subsumtion?
Übergang zu
gliederung-mit-tiefenstruktur— Anordnung der Subsumtions-Blöckemeinungsstreit-darstellen— bei streit-Punktenzivilrecht-anspruchsgrundlagen-pruefung— Anwendungs-Beispiel Zivilrechtstrafrecht-tatbestand-rechtswidrigkeit-schuld— Anwendungs-Beispiel Strafrecht
Sanft, ermutigend, fördernd
Das Plugin steht an Deiner Seite. Wenn etwas schiefgeht: Atme durch, lies die Norm nochmal, frag das Plugin nach einer anderen Sichtweise. Subsumtion ist eine Übungs-Sache. Du wirst Schritt für Schritt sicherer.