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Student prüft Strafbarkeit in der Hausarbeit: Drei-Stufen-Schema Tatbestand Rechtswidrigkeit Schuld. Objektiver subjektiver Tatbestand Rechtfertigungsgründe Schuldfähigkeit. §§ 242 263 223 212 StGB Versuch § 22 StGB Rücktritt § 24 StGB Konkurrenzen. Prüfraster Stufenprüfung Vorsatz-Fahrl-saessigkeitsabgrenzung Konkurrenzen. Output strafrechtliches Prüfungsschema Begründung. Abgrenzung zu fachgebiet-routing (Gebietswahl) und subsumtion-schritt-für-schritt (Methode) im Hausarbeitenmacher: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/7/2026

name: strafrecht-tatbestand-rechtswidrigkeit-schuld description: "Student prüft Strafbarkeit in der Hausarbeit: Drei-Stufen-Schema Tatbestand Rechtswidrigkeit Schuld. Objektiver subjektiver Tatbestand Rechtfertigungsgründe Schuldfähigkeit. §§ 242 263 223 212 StGB Versuch § 22 StGB Rücktritt § 24 StGB Konkurrenzen. Prüfraster Stufenprüfung Vorsatz-Fahrl-saessigk..."

Strafrecht — Drei-Stufen-Aufbau: Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld

Arbeitsbereich

Student prüft Strafbarkeit in der Hausarbeit: Drei-Stufen-Schema Tatbestand Rechtswidrigkeit Schuld. Objektiver subjektiver Tatbestand Rechtfertigungsgründe Schuldfähigkeit. §§ 242 263 223 212 StGB Versuch § 22 StGB Rücktritt § 24 StGB Konkurrenzen. Prüfraster Stufenprüfung Vorsatz-Fahrl-saessigkeitsabgrenzung Konkurrenzen. Output strafrechtliches Prüfungsschema Begründung. Abgrenzung zu fachgebiet-routing (Gebietswahl) und subsumtion-schritt-für-schritt (Methode). Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Hausarbeitsfrist i.d.R. 4-6 Wochen, kein Abgabeaufschub, JAG-Wiederholung pro Klausur, Promotionsverfahren landesrechtlich.
  • Tragende Normen verifizieren: JAG/JAPO Land (Pflicht-Hausarbeit), HRG, Studien-/Prüfungsordnung, GG Art. 5 Abs. 3, UrhG §§ 51, 51a (Zitatrecht), Promotionsordnung — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studenten, Korrektor (Lehrstuhl/Justizprüfungsamt), Bibliothek, juris/Beck-Online (Recherche), Plagiats-Software.
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Gutachten-Hausarbeit, Sachverhalt, Lösungsskizze, Literaturverzeichnis, Plagiatsbericht, Korrekturanmerkungen, Notenbescheid — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Triage zu Beginn

  1. Welches Straftatbestandsdelikt ist im Sachverhalt erkennbar: Koerperverletzung, Betrug, Diebstahl, Toetung?
  2. Gibt es Hinweise auf Versuch, Vollendung oder Ruecktritt nach § 24 StGB?
  3. Liegen Anzeichen für Rechtfertigungsgruende vor (Notwehr § 32, rechtfertigender Notstand § 34)?
  4. Gibt es Schuldunfaehigkeitsindikatoren (Alter, psychische Erkrankung, Trunkenheit)?

Aktuelle Rechtsprechung

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Zentrale Normen

  • §§ 13-35 StGB — Allgemeiner Teil: Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld
  • § 15 StGB — Vorsatz als Regelfall; Fahrlässigkeit nur bei ausdrücklicher Normierung
  • §§ 32, 34 StGB — Notwehr und rechtfertigender Notstand
  • §§ 20, 21 StGB — Schuldunfaehigkeit und verminderte Schuldfaehigkeit

Schritt 1 — Aufbau

A. Strafbarkeit T wegen [Delikt] gemäß § X StGB
 I. Tatbestand
 1. Objektiver Tatbestand
 a) Tatbestandsmerkmal 1
 b) Tatbestandsmerkmal 2
 (etc.)
 2. Subjektiver Tatbestand
 a) Vorsatz
 b) ggf. weitere subjektive Merkmale (Zueignungsabsicht etc.)
 II. Rechtswidrigkeit
 1. Indiz: tatbestandsmäßig
 2. Rechtfertigungsgründe prüfen
 III. Schuld
 1. Schuldfähigkeit
 2. Schuldformen / Unrechtsbewusstsein
 3. Entschuldigungsgründe
 IV. Strafzumessungs-Erwägungen (ggf.)
 V. Ergebnis (Strafbarkeit ja / nein)

Schritt 2 — Tatbestand

Objektiver Tatbestand

Tatbestands-Merkmale je Delikt

  • § 242 StGB (Diebstahl): Fremde + bewegliche + Sache + Wegnahme
  • § 263 StGB (Betrug): Täuschung + Irrtum + Vermögensverfügung + Vermögensschaden
  • § 223 StGB (Körperverletzung): Körperliche Misshandlung oder Gesundheitsbeschädigung
  • § 212 StGB (Totschlag): Tötung eines anderen Menschen

Subsumtion

  • Definition Tatbestandsmerkmal + Tatsache aus Sachverhalt + Ergebnis

Subjektiver Tatbestand

Vorsatz § 15 StGB

  • Direkter Vorsatz (dolus directus)
  • Bedingter Vorsatz (dolus eventualis): Inkaufnahme + Billigung
  • Wissen + Wollen der Tatbestands-Verwirklichung

Weitere subjektive Merkmale (je Delikt)

  • Zueignungsabsicht § 242 StGB
  • Bereicherungsabsicht § 263 StGB
  • Niedriger Beweggrund § 211 StGB (Mord)
  • Verdeckungsabsicht § 211 StGB

Schritt 3 — Rechtswidrigkeit

Indiz-Wirkung

Tatbestandsmäßigkeit indiziert Rechtswidrigkeit. Geprüft wird, ob Rechtfertigungs-Gründe vorliegen.

Rechtfertigungs-Gründe

Allgemein

  • Notwehr § 32 StGB
  • Rechtfertigender Notstand § 34 StGB
  • Einwilligung des Verletzten
  • Mutmaßliche Einwilligung

Sonder-Rechtfertigungen

  • Festnahme-Recht § 127 StPO
  • Berufs- oder Amts-Ausübungs-Recht

Voraussetzungen Notwehr § 32 StGB

  1. Notwehr-Lage: gegenwärtiger rechtswidriger Angriff
  2. Notwehr-Handlung: gegen Angreifer gerichtet
  3. Erforderlichkeit: mildestes geeignetes Mittel
  4. Subjektives Element: Verteidigungs-Wille

Voraussetzungen Notstand § 34 StGB

  1. Notstands-Lage: gegenwärtige Gefahr für Rechtsgut
  2. Erforderlichkeit: kein milderes Mittel
  3. Wesentlich höheres Rechtsgut: Abwägungs-Übergewicht
  4. Subjektives Element: Notstands-Wille

Schritt 4 — Schuld

Schuldfähigkeit

§ 19 StGB — Schuldunfähigkeit Kinder

  • Unter 14 Jahre: schuldunfähig

§ 20 StGB — Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen

  • Krankhafte seelische Störung
  • Tiefgreifende Bewusstseins-Störung
  • Schwachsinn / schwere andere seelische Abartigkeit
  • Unfähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen ODER nach dieser Einsicht zu handeln

§ 21 StGB — Verminderte Schuldfähigkeit

  • Fähigkeit erheblich vermindert
  • Strafmilderung nach § 49 StGB

§ 17 StGB — Verbotsirrtum

  • Unrechts-Bewusstsein fehlt
  • Vermeidbar: Strafmilderung
  • Unvermeidbar: Schuld entfällt

Entschuldigungs-Gründe

  • Entschuldigender Notstand § 35 StGB
  • Notwehr-Exzess § 33 StGB
  • Übergesetzlich entschuldigender Notstand (Lebensgefahr für Familie)

Schritt 5 — Versuch und Vollendung

Vollendete Tat

  • Alle Tatbestands-Merkmale erfüllt
  • Standard-Prüfung

Versuch § 22 StGB

  • Unmittelbares Ansetzen
  • Tatentschluss
  • Tatbestand nicht (voll) erfüllt

Rücktritt vom Versuch § 24 StGB

  • Bei unbeendetem Versuch: Aufgabe der weiteren Tatausführung
  • Bei beendetem Versuch: Verhinderung der Vollendung oder ernsthaftes Bemühen

Schema Versuch

1. Vorprüfung: Nicht-Vollendung
2. Tatentschluss (subjektiv komplettes Vorhaben)
3. Unmittelbares Ansetzen (objektiv)
4. Rechtswidrigkeit
5. Schuld
6. ggf. Rücktritt § 24 StGB

Schritt 6 — Konkurrenzen

Tateinheit § 52 StGB

  • Eine Handlung verwirklicht mehrere Tatbestände
  • Strafrahmen: schwerstes Delikt

Tatmehrheit § 53 StGB

  • Mehrere selbstständige Handlungen
  • Gesamt-Strafe nach § 54 StGB

Gesetzes-Konkurrenz

  • Spezialität: ein Tatbestand schlägt anderen
  • Subsidiarität: ein Tatbestand subsidiär zu anderem
  • Konsumtion: schwerer Tatbestand "umfasst" leichteren

Schritt 7 — Konkrete Beispiele

§ 242 StGB — Diebstahl

I. Tatbestand
 1. Objektiver Tatbestand
 a) Fremde bewegliche Sache: ...
 b) Wegnahme (Bruch fremden Gewahrsams + Begründung neuen Gewahrsams): ...
 2. Subjektiver Tatbestand
 a) Vorsatz: Wissen + Wollen
 b) Zueignungsabsicht (Aneignungs + Enteignungs-Element)
II. Rechtswidrigkeit (Indiz, ggf. Rechtfertigungs-Gründe)
III. Schuld (Schuldfähigkeit, Schuldformen)

§ 263 StGB — Betrug

I. Tatbestand
 1. Objektiver Tatbestand
 a) Täuschung über Tatsachen
 b) Irrtum
 c) Vermögensverfügung (durch den Getäuschten)
 d) Vermögensschaden
 2. Subjektiver Tatbestand
 a) Vorsatz hinsichtlich aller Tatbestandsmerkmale
 b) Bereicherungsabsicht (eigene + zustehender + stoffgleich)
 c) Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld

§ 223 StGB — Körperverletzung

I. Tatbestand
 1. Objektiver Tatbestand
 a) Körperliche Misshandlung oder Gesundheitsbeschädigung
 b) Handlung des Täters
 c) Kausalität
 2. Subjektiver Tatbestand
 a) Vorsatz
II. Rechtswidrigkeit (Notwehr? Einwilligung?)
III. Schuld

§ 212 StGB / § 211 StGB — Tötung / Mord

I. Tatbestand
 1. Objektiver Tatbestand
 a) Tötung eines Menschen
 b) Handlung
 c) Kausalität
 2. Subjektiver Tatbestand
 a) Vorsatz (Tötungs-Vorsatz)
 b) Bei Mord: Mord-Merkmale (Heimtücke, niedere Beweggründe, Grausamkeit etc.)
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld

Schritt 8 — Beteiligungs-Konstellationen

Täterschaft § 25 StGB

  • Allein-Täter § 25 I 1 StGB
  • Mittelbarer Täter § 25 I 2 StGB (Täter hinter Täter)
  • Mit-Täter § 25 II StGB (Tat-Plan + Tatbeitrag)

Teilnahme

  • Anstiftung § 26 StGB
  • Beihilfe § 27 StGB (Hilfsleistung)

Schritt 9 — Hilfsfragen für Deine Reflexion

  • Habe ich für jede Person eine eigene Strafbarkeits-Prüfung durchgeführt?
  • Habe ich das Drei-Stufen-Schema vollständig?
  • Habe ich objektive UND subjektive Tatbestands-Merkmale geprüft?
  • Habe ich Rechtfertigungs-Gründe geprüft (auch wenn ich sie verneine)?
  • Habe ich Schuld-Aspekte geprüft?
  • Bei mehreren Taten: habe ich Konkurrenzen dargestellt?

Übergang zu

  • subsumtion-schritt-für-schritt — Subsumtions-Praxis
  • meinungsstreit-darstellen — Bei Streit (z.B. Vorsatz vs. Fahrlässigkeit, Tatbestands- vs. Verbotsirrtum)
  • gliederung-mit-tiefenstruktur — Gliederung
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