name: provisionsklage description: "Unterstützt bei der Erhebung einer Provisionsklage: Klageschriftentwurf mit Anspruchsbegründung nach §§ 87 ff. HGB, Beweisantritte, Stufenklage nach § 254 ZPO, einstweiliger Rechtsschutz sowie Prozesskostenrisiko und Vergleichsstrategie im Handelsvertreterrecht."
Provisionsklage nach §§ 87 ff. HGB — Klageschrift, Beweise und Strategie
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: HGB §§ 84-92c, EuGH zu Ausgleichsanspruch, BGB §§ 305 ff.; § 89b, Wettbewerbsverbot; § 90a und Vertriebsmodelle — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Überblick
Unterstützt bei rechtlichen Fragen rund um Provisionsklage nach §§ 87 ff. HGB — Klageschrift, Beweise und Strategie. Er deckt die wichtigsten Normen des deutschen Handelsvertreterrechts nach HGB §§ 84–92c ab und bezieht die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG sowie BGH- und EuGH-Rechtsprechung ein. Ziel: konkrete, umsetzbare Ergebnisse für Handelsvertreter und Unternehmer. Für internationale Sachverhalte gilt die Rom-I-Verordnung für das anwendbare Recht. Zwingende Normen (§ 92c HGB) schützen den Handelsvertreter auch bei ausländischer Rechtswahl.
Mandantenfall
- Handelsvertreter X hat offene Provisionen von 45.000 Euro; Unternehmer Y zahlt nicht; X erhebt Klage beim Landgericht und benötigt eine vollständige Klageschrift.
- Handelsvertreter X ist sich über die genaue Höhe seiner Provisionsansprüche unsicher und erhebt eine Stufenklage: zuerst Buchauszug, dann Abrechnung, dann Zahlung.
- Handelsvertreter X prüft, ob er vor der Provisionsklage eine einstweilige Verfügung auf Sicherung seiner Forderung beantragen soll.
Erste Schritte
- Klageschrift mit vollständiger Anspruchsbegründung nach § 253 ZPO ausarbeiten.
- Beweismittel für Provisionsanspruch zusammenstellen: Vertrag, Abrechnungen, E-Mails.
- Stufenklage nach § 254 ZPO wenn Höhe noch unklar.
- Prozesskostenrisiko einschätzen und Prozesskostenhilfe prüfen.
- Vergleichsangebot als Alternative zur Klage erwägen.
- Gerichtsstand und zuständiges Gericht (Handelsgericht oder Landgericht) bestimmen.
Rechtsrahmen
- § 87 HGB — Provisionsanspruch
- § 253 ZPO — Anforderungen an die Klageschrift
- § 254 ZPO — Stufenklage
- § 91 ZPO — Kostentragung bei Prozessverlust
- § 114 ZPO — Prozesskostenhilfe
- § 278 ZPO — Güteverhandlung und Vergleich
Prüfraster
- Ist der Provisionsanspruch dem Grunde und der Höhe nach schlüssig dargelegt?
- Sind alle Beweismittel zusammengestellt und benannt?
- Ist eine Stufenklage geboten, weil die genaue Höhe noch unklar ist?
- Welches Gericht ist zuständig (Streitwert, Handelsgericht)?
- Was ist das Prozesskostenrisiko und lohnt sich ein Vergleich?
- Ist einstweiliger Rechtsschutz zur Anspruchssicherung geboten?
Typische Fallstricke
- Klageschrift ohne ausreichende Anspruchsbegründung — Klage unschlüssig.
- Stufenklage zu früh eingereicht ohne Nachweis des Anspruchsgrundes.
- Prozesskostenrisiko unterschätzt — Vergleichsangebot nicht erwogen.
- Gerichtsstand falsch bestimmt — Verweisung kostet Zeit und Geld.
Hintergrund und Kontext
Das deutsche Handelsvertreterrecht ist im fünften Buch des HGB in §§ 84 bis 92c geregelt. Es setzt die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG in nationales Recht um. Kernprinzipien: Selbständigkeit, Provisionsanspruch, Informationsrechte, Ausgleich bei Vertragsende. BGH und EuGH haben das Handelsvertreterrecht durch zentrale Leitentscheidungen geprägt. Zwingende Vorschriften nach § 92c HGB schützen den Handelsvertreter. Entgegenstehende Klauseln sind nach § 134 BGB nichtig. Praktisch zentral: Provision (§ 87 HGB), Buchauszug (§ 87c HGB), Ausgleich (§ 89b HGB), Wettbewerbsverbot (§ 90a HGB) und Kündigung (§§ 89 und 89a HGB). Auskunftsrechte, Geheimhaltung (§ 88 HGB) und Delkredere (§ 86b HGB) ergänzen das Recht.