gv-protokoll-und-versammlungsleiter

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Gesellschafterversammlungs-Protokoll anfertigen und Versammlungsleitung durchführen. Normen: §§ 48 ff. GmbHG. Prüfraster: Protokollierungspflicht, Abstimmungsergebnis, Unterschriften, Formfehler. Output: GV-Protokoll-Vorlage. Abgrenzung: nicht GV-Einladung und Tagesordnung im Gesellschaftsgruender: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/7/2026

name: gv-protokoll-und-versammlungsleiter description: "Gesellschafterversammlungs-Protokoll anfertigen und Versammlungsleitung durchführen. Normen: Paragraf 48 ff. GmbHG. Prüfraster: Protokollierungspflicht, Abstimmungsergebnis, Unterschriften, Formfehler. Output: GV-Protokoll-Vorlage. Abgrenzung: nicht GV-Einladung und Tagesordnung im Gesellschaftsgruender."

Protokoll der Gesellschafterversammlung

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: GmbHG Paragraf 2, 3, 5, 7-11, 13, 15, 16, 35, 40, 46, 47, 48, 51a, 53, 55, 64, BGB Paragraf 705 ff. n.F., HGB Paragraf 105 ff., AktG/UmwG nur bei einschlägiger Strukturmaßnahme sowie Handelsregister-/Notarformvorgaben live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachlicher Kern — Gesellschaftsrecht und Corporate Law

  • Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel Protokoll der Gesellschafterversammlung und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
  • Normenradar: GmbHG Paragraf 3, 5, 13, 15, 16, 30, 34, 35, 40, 43, 46, 47, 49 ff.; AktG Paragraf 76, 93, 111, 119, 130, 243 ff.; HGB Paragraf 105 ff., 161 ff.; MoPeG/GesRÄndG-Folgen; UmwG; FamFG/Registerrecht; GWB/Fusionskontrolle bei Transaktionen.
  • Rechtsprechungsanker: BGH, 21.04.1997 - II ZR 175/95 für Organpflichten und Informationsgrundlage; BGH, 20.11.2018 - II ZR 12/17 für Listen- und Legitimationsfragen. Weitere Entscheidungen nur mit frei prüfbarer Quelle.
  • Arbeitsmodus: Erst Gesellschaftsform, Organ, Beschlussweg, Vertretung, Registerlage, wirtschaftliches Ziel und Minderheitenposition sortieren; dann Treuepflicht, Kapitalerhaltung, Haftung, Transaktions-Closing und Beweis-/Vollzugsrisiko prüfen.
  • Outputpflicht: Beschluss-/Listenmatrix, Register-To-do, Board-/Beiratsvorlage, Closing-CP-Liste, Treuepflicht-Red-Team, Geschäftsführerhaftungsmemo oder Mandanten-Decision-Paper.
  • Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

Triage zu Beginn

Klaere vor Erstellung und Prüfung des Protokolls:

  1. Notarielle Beurkundung erforderlich? Bei Satzungsaenderung, Kapitalerhoehung, Aufloesung: Notar zwingend (Paragraf 53 GmbHG).
  2. Streitige Versammlung? Notar als neutralen Zeugen einladen; eingeschriebener Brief als Zustellungsnachweis.
  3. Alle Gesellschafter anwesend? Vollversammlungs-Heilung (Paragraf 51 III GmbHG) nur bei Einverstaendnis aller.
  4. Stimmverbote beachten? Paragraf 47 IV GmbHG: bei Eigen-Interesse kein Stimmrecht; im Protokoll vermerken.
  5. HR-Anmeldung erforderlich? Beschlüsse zur Bestellung / Abberufung GF, Satzungsaenderung: Notar-Einreichung.
  6. Beschlusstext eindeutig? Vage Beschlüsse können bei HR-Anmeldung beanstandet werden.

Zentrale Normen

  • Paragraf 47 GmbHG — Abstimmung; Mehrheitsprinzip; Stimmrecht nach Anteilen
  • Paragraf 47 IV GmbHG — Stimmverbot bei eigenen Angelegenheiten
  • Paragraf 51 III GmbHG — Heilung von Einberufungsmaengeln durch Vollversammlung
  • Paragraf 53 GmbHG — Beschluss zur Satzungsaenderung; notarielle Beurkundung zwingend
  • Paragraf 60 I Nr. 2 GmbHG — Aufloesung durch Gesellschafterbeschluss
  • Paragraf 241, 246, 249 AktG analog — Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Beschluessen

Aktuelle Rechtsprechung

  • Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, tragender Aussage und frei prüfbarer Quelle verwenden.

Prüfschema: Protokoll-Rechtmaessigkeit

Schritt Prüfpunkt Norm Ergebnis
1 Alle Gesellschafter eingeladen und anwesend/vertreten? Paragraf 51 GmbHG Fehlt: Nichtigkeit
2 Versammlungsleiter gewaehlt und protokolliert? Satzung Fehlt: Anfechtungsrisiko
3 Beschlussfaehigkeit festgestellt? Satzung Fehlt: Anfechtungsrisiko
4 Stimmverbot Paragraf 47 IV GmbHG geprueft? Paragraf 47 IV Verletzung: Beschluss anfechtbar
5 Mehrheit korrekt berechnet? Paragraf 47, 53 GmbHG Falsche Berechnung: Anfechtbarkeit
6 Notarielle Beurkundung bei Satzungsaenderung? Paragraf 53 GmbHG Fehlt: Nichtigkeit
7 Beschlusstext klar und eindeutig? HR-Anforderungen Vage: Beanstandung bei Eintragung

Schritt-für-Schritt-Workflow

  1. Vorbereitung: Anwesenheits-Liste mit Anteilen und Stimmrechten erstellen; Stimmverbot-Prüfung pro Gesellschafter pro TOP.
  2. Eroeffnung: Feststellung Beschlussfaehigkeit und ordnungsgemae Einladung protokollieren.
  3. Versammlungsleiter-Wahl: Abstimmung für Versammlungsleiter; Ergebnis protokollieren.
  4. Pro TOP: Beschlussvorlage im Wortlaut; kurze Diskussion zusammenfassen; Stimmen zaehlen und aufschlüsseln.
  5. Beschlussformulierung: Klarer, vollstaendiger Beschlusstext; bei HR-relevanten Beschluessen: exakter Wortlaut.
  6. Schluss: Schluss der Versammlung protokollieren; Protokoll sofort vom Versammlungsleiter unterschreiben.
  7. HR-Anmeldung bei erforderlichen Beschluessen: Notar einschalten; Protokoll + Beurkundung einreichen.
  8. Aufbewahrung: 10 Jahre (Paragraf 257 HGB); Original-Unterzeichnung sichern.

Output-Template: GV-Protokoll (Standard)

Adressat: Gesellschafter; Handelsregister — Tonfall sachlich-praezise

PROTOKOLL der [ordentlichen / ausserordentlichen]
Gesellschafterversammlung der [FIRMA] GmbH

Datum: [DATUM] | Ort: [ORT] | Beginn: [UHRZEIT]

ANWESENHEIT:
[NAME 1], [ANTEILE] EUR (= [%] %; [STIMMEN] Stimmen)
[NAME 2], [ANTEILE] EUR (= [%] %; [STIMMEN] Stimmen)
Gesamt anwesend: [SUMME] EUR ([%] % des Stammkapitals)

Tagesordnung (wie eingeladen):
[LISTE DER TOPs]

TOP 1 — Eroeffnung und Versammlungsleiter
Feststellung: ordnungsgemae Einladung; alle Gesellschafter
anwesend; Versammlung beschlussfaehig.
Vorschlag und Wahl Versammlungsleiter: [NAME]
Abstimmung: einstimmig.

TOP [N] — [BEZEICHNUNG]
Beschlussvorlage (im Wortlaut):
"[GENAUER BESCHLUSSTEXT]"

Diskussion: [KURZE ZUSAMMENFASSUNG]

Abstimmung:
 [NAME 1] ([N] Stimmen): Ja / Nein / Enthaltung
 [NAME 2] ([N] Stimmen): Ja / Nein / Enthaltung

Ergebnis: [N] Ja-Stimmen / [N] Nein-Stimmen / [N] Enthaltungen
Beschluss: [ANGENOMMEN / ABGELEHNT]
Erforderliche Mehrheit: [EINFACH / 75% etc.] — [ERREICHT / NICHT ERREICHT]

Schluss der Versammlung: [UHRZEIT]

Versammlungsleiter: ___________ [NAME]
Schriftfuehrer: ___________ [NAME]

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

Rote Schwellen

  • Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, tragender Aussage und frei prüfbarer Quelle verwenden.
  • Satzungsaenderung ohne Notar: NICHTIGKEIT (Paragraf 53 GmbHG)
  • Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, tragender Aussage und frei prüfbarer Quelle verwenden.
  • Beschlusstext vage: HR beanstandet Eintragung; Nacharbeit und erneute Beurkundung noetig

Quellen und Vertiefung

  • Paragraf 47, 47 IV, 51, 53, 60 GmbHG; Paragraf 241, 246, 249 AktG analog
  • Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, tragender Aussage und frei prüfbarer Quelle verwenden.
  • Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.

Übergabe an andere Skills

  • gesellschaftsgruender-gv-einladung-tagesordnung — Einladung vorab
  • gesellschaftsgruender-gesellschafterstreit-eilantraege — bei Streit über Beschlüsse
  • gesellschaftsgruender-stammkapitalverlust-paragraf-49-gmbhg — Pflichtversammlung-Protokoll
  • gesellschaftsgruender-share-classes-a-b-c — Klassen-Stimmrechts-Berechnung
Install via CLI
npx skills add https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill gv-protokoll-und-versammlungsleiter
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