name: geldwaesche-risikoanalyse-unternehmen description: "Risikobasierte AML/CFT-Risikoanalyse nach § 5 GwG für Verpflichtete. Anwendungsfall Unternehmen muss gesetzlich vorgeschriebene Risikoanalyse erstellen oder aktualisieren. Normen § 5 GwG Risikoanalyse § 6 GwG interne Sicherungsmassnahmen FATF-Empfehlungen BaFin-AuA. Prüfraster Produkte Kundenstru..."
Unternehmensweite Risikoanalyse
Arbeitsbereich
Risikobasierte AML/CFT-Risikoanalyse nach § 5 GwG für Verpflichtete. Anwendungsfall Unternehmen muss gesetzlich vorgeschriebene Risikoanalyse erstellen oder aktualisieren. Normen § 5 GwG Risikoanalyse § 6 GwG interne Sicherungsmassnahmen FATF-Empfehlungen BaFin-AuA. Prüfraster Produkte Kundenstruktur Länder Vertriebskanaele Transaktionen bestehende Kontrollen Risikoniveau. Output Risikoanalysedokument mit Risikoklassifizierung Kontrolllueckenbewertung und Maßnahmenplan für Behördenvorlage. Abgrenzung zu geldwäsche-sicherungsmassnahmen-icp und geldwäsche-audit-internal-revision. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: GwG § 43 Verdachtsmeldung unverzüglich, § 6 Risikoanalyse jährlich, § 8 Aufbewahrung 5 Jahre, neue EU-AMLA ab 01.07.2025 operativ.
- Tragende Normen verifizieren: GwG §§ 1-59, EU-Geldwäsche-RL (5. und 6. AML), EU AML-Paket 2024 (VO 2024/1624, RL 2024/1640, AMLA-VO), KWG, ZAG, BörsG, BaFin-AuA, FATF-Empfehlungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Verpflichteter (§ 2 GwG), Geldwäschebeauftragter, BaFin, FIU (Zoll), Aufsichtsbehörden (Kammern), AMLA (ab 2025), Strafverfolgung.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Risikoanalyse, KYC-Akte, Verdachtsmeldung an FIU, Schulungsdokumentation, Geldwäschebeauftragter-Bestellung, BaFin-Meldungen, Sanktionslisten-Check — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Triage zu Beginn
- Welche Branche und welche Verpflichteten-Kategorie trifft die Risikoanalyse?
- Welche Risikofelder sollen abgedeckt werden: Kunden, Produkte, Vertriebskanaele, Länder, Transaktionen?
- Liegt bereits eine Risikoanalyse vor, die aktualisiert werden soll, oder wird sie erstmalig erstellt?
- Gibt es eine spezifische BaFin-/Aufsichtsvorgabe oder FATF-Leitlinie für diesen Sektor?
Aktuelle Rechtsprechung und Behördenpraxis
Stand 05/2026:
- BaFin-AuA GwG (Allgemeiner Teil, AuA AT) — Veröffentlichung 29.11.2024; Ergänzung 06.03.2025 (Kryptowertetransfers, selbst gehostete Adressen) — anwendbar seit Februar 2025 — bafin.de.
- EuGH, Urt. v. 13.02.2025 — C-383/23 (ILVA) — Unternehmensbegriff im wettbewerbsrechtlichen Sinne für DSGVO-Bußgeldobergrenze; methodisch übertragbar auf Bußgelder anderer EU-Sekundärrechtsakte mit ähnlicher Bußgeldsystematik.
- AMLA seit 01.07.2025 operativ; AMLR (EU) 2024/1624 ab 10.07.2027 anwendbar; Risikoanalyse-Anforderungen sind weiter strukturiert (Art. 7 ff. AMLR) — strategisch Migrationsplan anlegen.
Rechtsprechung im Mandat live verifizieren — keine Aktenzeichen aus Modellwissen.
Zentrale Normen
- § 5 GwG — Unternehmenseigene Risikoanalyse: Pflichtinhalt und Aktualisierung
- § 4 Abs. 1 GwG — Interne Sicherungsmaßnahmen als Folge der Risikoanalyse
- FATF Guidance — Risk-Based Approach für Finanzinstitutionen (2021)
- BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) GwG — Risikoanalysevorgaben
Wann verwenden
- wenn ein neues AML/KYC-, GwG-, Sanktions- oder Compliance-Thema aufgenommen wird
- wenn Kunden, wirtschaftlich Berechtigte, Transaktionen, Länder, Produkte oder Vertriebskanäle risikobasiert geprüft werden müssen
- wenn ein Alert, Treffer, Behördenkontakt, Verdachtsmoment, Pressefall oder Remediation-Projekt vorliegt
Rückfragen, wenn unklar
- Welche Branche, Rolle und Aufsichtszuständigkeit hat der Mandant?
- Wer ist Vertragspartner, wer ist wirtschaftlich berechtigt und welche Register-/KYC-Dokumente liegen vor?
- Welche Produkte, Länder, Zahlungen, Sanktions-, PEP- oder Hochrisikoindikatoren sind betroffen?
- Gibt es einen Alert, eine Verdachtsmeldung, eine Prüfungsanordnung, Frist oder Presseanfrage?
- Soll mit echten, geschwärzten oder simulierten Daten gearbeitet werden?
Typische Fehler vermeiden
- Keine KYC-Freigabe ohne dokumentierte Identifizierung, Zweck, UBO, Risikoeinstufung und offene Nachweise.
- Keine Sanktionsfreigabe ohne aktuelle Quellenprüfung, Alias-/Eigentums-/Kontrollprüfung und Trefferlog.
- Keine Verdachtsmeldung ohne klaren Sachverhaltskern, Belegliste, interne Freigabe und Dokumentation der Entscheidungsgründe.
- Keine Transaktion fortführen, wenn Mittelherkunft, Sanktionshit oder Verdachtslage ungeklärt bleibt.
- Keine starren Schwellenwerte verwenden, ohne den aktuellen Rechtsstand und branchenspezifische Hinweise zu prüfen.
- Keine echten Mandats- oder Kundendaten in ungeprüfte Cloud- oder KI-Umgebungen geben.