neuheitsschonfrist-eigene-offenbarung

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Neuheitsschonfrist für eigene Offenbarungen prüfen: Messe, Pitchdeck, Website, Verkauf, Testkunde, Geheimhaltung und Sechsmonatsfenster im Gebrauchsmusterrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/7/2026

name: neuheitsschonfrist-eigene-offenbarung description: "Neuheitsschonfrist für eigene Offenbarungen prüfen: Messe, Pitchdeck, Website, Verkauf, Testkunde, Geheimhaltung und Sechsmonatsfenster im Gebrauchsmusterrecht."

Neuheitsschonfrist Eigene Offenbarung

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: GebrMG § 3 Abs. 1 Satz 3 Neuheitsschonfrist 6 Monate, § 5 Abs. 1 Satz 3 Abzweigung bis zwei Monate nach Monatsende der Erledigung der Patentanmeldung/des Einspruchs, § 11 Schutzdauer 10 Jahre (3+3+2+2), §§ 15, 16 GebrMG Löschung/Löschungsantrag.
  • Tragende Normen verifizieren: GebrMG §§ 1, 3, 5, 11, 13, 14, 15, 24, PatG §§ 14, 21, 24, 139, 140a, 140b analog, EPÜ (für Verzweigungsanmeldung), DesignG (Abgrenzung) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Anmelder, Erfinder, Patentanwalt, DPMA-Gebrauchsmusterstelle, BPatG-Beschwerdesenat, LG (Verletzungsklage).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Gebrauchsmusteranmeldung, Schutzschrift, Löschungsantrag, Verletzungsklage, Recherchebericht, Schutzfähigkeitsgutachten, Abzweigungserklärung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Wann dieser Skill hilft

Die Erfindung wurde schon gezeigt.

Prüfpunkte

  • Sachverhalt und Rolle sauber erfassen: Wer handelt, wer ist Rechteinhaber, wer ist Gegner, welches Produkt oder welche Kollektion ist betroffen?
  • Fristen, Registerstand, Veröffentlichungen, Vertragslage und Beweisunterlagen früh sichern.
  • Materielle Prüfung und Verfahrensstrategie trennen: Ein gutes Ergebnis sagt nicht nur, ob etwas möglich ist, sondern wie man es belegt, vorbereitet und durchsetzt.
  • Unsichere Tatsachen offen markieren und mit präzisen Rückfragen schließen.

Konkrete Norm-Anker

§ 3 Abs. 2 GebrMG Neuheitsgnade

  • 6 Monate vor dem Anmeldetag.
  • Eigene Veroeffentlichungen des Erfinders oder seines Rechtsnachfolgers werden nicht zum Stand der Technik gezaehlt.
  • Wesentlicher Unterschied zum Patent (§ 3 PatG kennt kaum Neuheitsgnade).

Anwendungsfall

  • Messeveroeffentlichung, Produktlaunch, wissenschaftliche Veroeffentlichung des Erfinders.
  • Nach 6-monatiger Frist Anmeldung weiterhin möglich.

Voraussetzungen

  • Veroeffentlichung muss von Erfinder oder Rechtsnachfolger ausgehen.
  • Schriftliche Dokumentation vorhanden (Datum belegbar).

Beweisfuehrung im Loeschungsverfahren

  • Anmelder muss die Neuheitsgnade darlegen und belegen.
  • Quellen: Foto-Tagebuch, Messeverzeichnis, Pressemitteilung mit Datum.

Wichtige Abgrenzung

  • Veroeffentlichung Dritter (auch wenn auf Erfindung gestoesen) zaehlt zum Stand der Technik.
  • Beispiel: ein Industriespion publiziert die Erfindung. Keine Neuheitsgnade.

Internationale Folgen

  • Bei Anmeldung im Ausland (z. B. EP-Patent) gilt die deutsche Neuheitsgnade NICHT.
  • 6 Monate genügen daher nur für DE-Gebrauchsmuster.
  • Bei US- oder JP-Strategie eigene Regelungen prüfen.

Quellen-Hardening

  • Normen, Amtsinformationen, Registerdaten, Formulare, Gebühren und Fristen vor belastbarer Ausgabe live in den offiziellen Quellen prüfen.
  • Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und amtlicher oder frei zugänglicher Quelle verwenden.
  • Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
  • Ausländisches Recht nur als Struktur, Risiko- und Local-Counsel-Briefing ausgeben, wenn keine aktuelle lokale Prüfung vorliegt.
Install via CLI
npx skills add https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill neuheitsschonfrist-eigene-offenbarung
Repository Details
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