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EU-Vertikal-GVO 2022/720 im Franchisekontext anwenden: Gruppenfreistellung, Marktanteilsschwellen, Kernbeschränkungen, Online-Vertriebsregeln und Übergangszeitraum. Compliance-Check für Bezugsbindungen, Gebietsschutz und Preisregeln im Franchiserecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/6/2026

name: eu-vertikal-gvo-und-franchise description: "EU-Vertikal-GVO 2022/720 im Franchisekontext anwenden: Gruppenfreistellung, Marktanteilsschwellen, Kernbeschränkungen, Online-Vertriebsregeln und Übergangszeitraum. Compliance-Check für Bezugsbindungen, Gebietsschutz und Preisregeln im Franchiserecht."

Franchiserecht: EU-Vertikal-GVO und Franchise

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: GWB §§ 1, 2, 18, 19, 20, 33, 35, 36, AEUV Art. 101, 102, FKVO 139/2004; BGB §§ 311 ff., 305 ff., HGB §§ 84 ff., MarkenG, EU-Vertikal-GVO 2022/720, WettbR — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Mandantenfall

Ein Franchisesystem möchte seine Vertragsklauseln auf Konformität mit der Vertikal-GVO EU 2022/720 prüfen, die seit dem 1. Juni 2022 gilt. Betroffen sind Bezugsbindungen, Gebietsschutzklauseln, Preisempfehlungen und Online-Vertriebsregeln. Ein Franchisenehmer möchte wissen, welche Klauseln kartellrechtlich nichtig sind.

Erste Schritte

  1. Sachlichen und räumlichen Anwendungsbereich der Vertikal-GVO prüfen: Handelt es sich um eine vertikale Vereinbarung zwischen Unternehmen auf verschiedenen Marktstufen?
  2. Marktanteilsschwelle nach Art. 3 Vertikal-GVO bestimmen: Sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmers Marktanteile auf dem relevanten Markt unter 30 %?
  3. Kernbeschränkungen nach Art. 4 Vertikal-GVO identifizieren: Preisbindung, absolute Gebietsaufteilung, passive Verkaufsbeschränkungen.
  4. Ausgeschlossene Beschränkungen nach Art. 5 Vertikal-GVO prüfen: Nettingverbote über 5 Jahre, nachvertragliche Wettbewerbsverbote über 1 Jahr.
  5. Online-Vertriebsregeln nach Art. 3 Abs. 2 und Art. 5 Vertikal-GVO 2022 (neu gegenüber 2010): Dritthändler-Sperren, Plattformverbote.
  6. Übergangszeitraum beachten: Verträge vor 1. Juni 2022 hatten bis 31. Mai 2023 Anpassungsfrist.

Rechtsrahmen

  • Vertikal-GVO EU 2022/720: Gruppenfreistellung für vertikale Vereinbarungen
  • Art. 3 Vertikal-GVO: Marktanteilsschwelle 30 % für Franchisegeber und Franchisenehmer
  • Art. 4 Vertikal-GVO: Kernbeschränkungen (schwarze Liste) ohne Freistellungsmöglichkeit
  • Art. 5 Vertikal-GVO: Ausgeschlossene Beschränkungen (graue Liste) ohne Freistellungsschutz
  • Art. 101 AEUV: Kartellverbot auf EU-Ebene
  • § 1 GWB: Nationales Kartellverbot; § 2 GWB: Freistellung

Prüfraster

  • Liegen beide Marktanteile (Franchisegeber und Franchisenehmer) unter 30 % auf den relevanten Märkten?
  • Enthält der Franchisevertrag eine Kernbeschränkung nach Art. 4 Vertikal-GVO (Preisbindung, absolute Gebietsteilung, passive Verkaufsbeschränkung)?
  • Sind Bezugsbindungen zeitlich auf unter 5 Jahre beschränkt oder enthält der Vertrag eine Jahres-Verlängerungsklausel?
  • Ist das nachvertragliche Wettbewerbsverbot auf maximal 1 Jahr und den spezifischen Know-how-Bereich beschränkt?
  • Werden Dual-Pricing-Strategien (unterschiedliche Preise für Online- und Offline-Vertrieb) korrekt nach Vertikal-GVO 2022 beurteilt?
  • Enthält der Vertrag unzulässige Plattformverbote, die über qualitative Selektivvertriebskriterien hinausgehen?
  • Wurden Vertragsklauseln aus der alten Vertikal-GVO 2010 auf die neue Rechtslage 2022 angepasst?

Fallstricke

  • Marktanteil des Franchisegebers überschreitet 30 %; Gruppenfreistellung gilt nicht mehr; Einzelfreistellung nach Art. 101 Abs. 3 AEUV erforderlich.
  • Kernbeschränkung in einer Klausel infiziert den gesamten Vertrag mit Nichtigkeit (§ 134 BGB i.V.m. Art. 101 Abs. 2 AEUV).
  • Neue Online-Regeln der Vertikal-GVO 2022 (Dual-Pricing, Plattformverbote) wurden nicht in Vertragsüberarbeitung einbezogen.
  • Übergangsfrist bis Mai 2023 wurde versäumt; alte GVO-konforme Klauseln sind jetzt nichtig.

Quellen

Vertiefung

Die Vertikal-GVO EU 2022/720, die am 1. Juni 2022 in Kraft trat und die Vorgänger-Verordnung 330/2010 ersetzte, hat das europäische Vertriebsrecht erheblich modernisiert. Neu sind insbesondere Regelungen zu dualen Vertriebssystemen, Online-Plattform-Diensten und die klarere Abgrenzung zwischen zulässigen Selektivvertriebsklauseln und Kernbeschränkungen.

Für Franchisesysteme besonders relevant sind die aktualisierten Regelungen zu Onlinevertriebsbeschränkungen: Während absolut verbotene Plattformsperren gegen Art. 4 lit. e Vertikal-GVO 2022 verstossen können, sind qualitative Plattformbeschränkungen im Rahmen eines Selektivvertriebssystems weiterhin möglich (EuGH Coty-Nachfolge).

Praxishinweise

  • Franchiseverträge, die noch nach der alten GVO 2010 konzipiert wurden, auf Kompatibilität mit der neuen Vertikal-GVO 2022 prüfen.
  • Dual-Pricing (unterschiedliche Preise Online/Offline) ist unter neuer GVO unter bestimmten Bedingungen zulässig; Implementierung sorgfältig dokumentieren.
  • Übergangsfrist bis 31. Mai 2023 war einmalig; danach gelten neue Regeln uneingeschränkt.
  • Bei Marktanteilen über 30 % keine Gruppenfreistellung mehr; individuelle Effizienzabwägung nach Art. 101 Abs. 3 AEUV.
  • Bundeskartellamt-Merkblätter zur Vertikal-GVO 2022 beachten; Behörde hat eigene Praxis-Hinweise veröffentlicht.

Abgrenzung und Einordnung

Franchiserecht ist in Deutschland kein eigener gesetzlich geregelter Vertragstyp. Die Rechtsordnung wendet typenverwandte Normen an: BGB-Schuldrecht für Vertragspflichten und Haftung, HGB für handelsrechtliche Besonderheiten, MarkenG für Schutzrechte, GWB und Vertikal-GVO EU 2022/720 für kartellrechtliche Grenzen sowie GeschGehG für Know-how-Schutz. Der BGH hat mit NJW 2003 S. 743 die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers grundlegend geprägt. Der Code of Ethics des Deutschen Franchiseverbands (DFV) setzt branchenübliche Mindeststandards, ist aber kein Gesetz.

Abgrenzung und Einordnung

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