name: zusammenfuehren description: "Führt alle Bausteine zusammen — bilanzieller Status Annahmen Plausibilisierung 12-Monats-Liquiditaet Sensitivitaetsszenarien — und bewertet ob die Fortbestehensprognose nach § 19 Abs. 2 InsO positiv ist. Maßstab ueberwiegende Wahrscheinlichkeit dass das Unternehmen im Prognosezeitraum zahlungsfä..."
Fortbestehensprognose zusammenführen
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: IDW S 11 12-Monats-Prognose ab Stichtag, § 15a InsO 6 Wochen bei Überschuldung, Drei-Wochen-Liquiditätsstockungs-Test, jährliche Aktualisierung.
- Tragende Normen verifizieren: InsO § 19 Abs. 2 (zweistufige Prüfung), IDW S 11 (Anforderungen), IDW PS 800, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 2 (Going Concern), BGH II ZR 296/05 (Drei-Wochen-Lücke), StaRUG §§ 1, 102 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Geschäftsführer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Restrukturierungsberater, IV (falls beauftragt), Bank, Gesellschafter.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Fortbestehensprognose-Bericht, Integrierte Planung (P&L, BS, CF) 12+ Monate, Stresstest-Szenarien, Sanierungskonzept IDW S 6, Sanierungsgutachten, GF-Erklärung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Maßstab
§ 19 Abs. 2 InsO seit SanInsFoG 2021: "Die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich" — Prognosezeitraum zwölf Monate.
Überwiegend wahrscheinlich bedeutet mehr als 50 Prozent Wahrscheinlichkeit (klassische BGH-Rspr. zur Vorhersage; bestätigt durch IDW S 11).
Operativ — was bedeutet das?
Die abstrakte Wahrscheinlichkeitsformel ist methodisch durch die Zahlungsfähigkeitsprognose zu fuellen. Die Fortbestehensprognose ist genau dann positiv wenn das Unternehmen über den Zwölf-Monats-Horizont mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht in die Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO gerät. Das bedeutet konkret:
- In jedem Zeitabschnitt der zwölf Monate müssen mindestens 90 Prozent der dann fälligen Verbindlichkeiten aus den verfügbaren Mitteln (Liquiditätsbestand plus Kreditlinie plus rechtzeitig erzielbare Zufluesse) gedeckt werden können.
- Maßstab: BGH-Linie zum 10-%-/3-Wochen-Schema (Zahlungsstockung vs. Zahlungsunfähigkeit). Konkrete Aktenzeichen vor Ausgabe über dejure.org / openjur.de mit Datum und Randnummer verifizieren.
Wenn die Liquiditätsplanung in jedem Zeitabschnitt diese Schwelle einhaelt — auch im plausibilisierten Negativ-Szenario — ist die Fortbestehensprognose positiv. Wenn die Schwelle in einem oder mehreren Zeitabschnitten oder über laengere Phasen reisst und auch durch Sanierungsbausteine nicht verbindlich geschlossen werden kann ist die Prognose negativ.
Die "mehr als 50 Prozent Wahrscheinlichkeit" der Prognose ist also nicht abstrakt zu vermuten sondern aus dem Liquiditätsplan und seiner Sensitivitaet abzuleiten: über das Basis-Szenario hinaus muss auch das plausible Negativ-Szenario die Schwelle einhalten — andernfalls reicht die Wahrscheinlichkeit nicht aus.
Abgrenzung zur Sanierungsfähigkeit
Die positive Fortbestehensprognose ist nicht automatisch ein tragfähiges Sanierungskonzept. Sie beantwortet primär die insolvenzrechtliche Zahlungsfähigkeitsfrage. Sanierungsfähigkeit geht weiter:
- Fortbestehensprognose: Kann das Unternehmen im Prognosezeitraum überwiegend wahrscheinlich zahlungsfähig bleiben?
- Sanierungsfähigkeit: Ist das Unternehmen nach Maßnahmen wieder dauerhaft wettbewerbs-, rendite- und finanzierungsfähig?
- Sanierungskonzept: Verbindet Ausgangslage, Krisenursachen, Leitbild, Maßnahmen, integrierte GuV-/Bilanz-/Liquiditätsplanung, Szenarien und Dokumentation.
Wenn der Nutzer Bankgespräch, StaRUG, Schutzschirm, Eigenverwaltung, Insolvenzplan oder Sanierungskonzept nennt, nach der Fortbestehensprognose ausdrücklich den Sanierungsfähigkeits-Check empfehlen. Eine einmalige Finanzierungszusage kann die Fortbestehensprognose tragen, aber trotzdem kein nachhaltig saniertes Geschäftsmodell ergeben.
Prüfablauf
Schritt 1 — Bilanzielle Überschuldung gegeben?
Aus Skill bilanzieller-status-aufnehmen:
- Bilanzielle Überschuldung gegeben? Wenn nein: § 19 InsO nicht erfüllt — Fortbestehensprognose nicht erforderlich (aber häufig sinnvoll als Krisendokumentation).
- Wenn ja: weiter zu Schritt 2.
Schritt 2 — Annahmen plausibilisiert?
Aus Skill annahmen-belastbarkeit-plausibilisieren:
- Annahmen überwiegend realistisch oder konservativ?
- Maximal eine oder zwei ambitionierte Annahmen die nicht tragend sind?
- Nicht-belastbare Annahmen ausgeschlossen?
Wenn die Annahmen die das Ergebnis tragen ambitioniert oder nicht-belastbar sind: Prognose nicht positiv.
Schritt 3 — Liquidität über 12 Monate positiv
Aus Skill liquiditaet-12-monate:
- Basis-Szenario positiv über alle zwölf Monate?
- Negativ-Szenario mit zumutbaren Maßnahmen abdeckbar?
- Stress-Szenario zumindest mit zusätzlichen Maßnahmen (Patronatserklärung Gesellschafterdarlehen) abdeckbar?
Schritt 4 — Gesamtbewertung
Drei mögliche Ergebnisse:
A. Prognose positiv
- Bilanzbild trotz Überschuldung positiv (stille Reserven Rangrücktritt).
- Liquidität über zwölf Monate positiv im Basis-Szenario und im Negativ-Szenario.
- Annahmen plausibel und überwiegend belegt.
- Sanierungsmaßnahmen falls noch erforderlich umgesetzt oder vertraglich gesichert.
Folge: Keine insolvenzrechtliche Überschuldung nach § 19 Abs. 2 InsO. Antragspflicht entfaellt insoweit. Aber: Zahlungsfähigkeit § 17 InsO und drohende Zahlungsunfähigkeit § 18 InsO bleiben eigene Prüfungspunkte — siehe Plugin insolvenzrecht.
B. Prognose positiv mit Sanierungsmaßnahmen
- Ohne Maßnahmen waere die Prognose negativ.
- Mit konkreten umsetzbaren Maßnahmen ist die Prognose positiv.
Folge: Maßnahmen müssen tatsächlich umgesetzt werden. Skill sanierungsbausteine-vorschlagen mit konkreten Vorschlägen.
Wichtig: Maßnahmen müssen rechtzeitig umgesetzt und verbindlich sein:
- Patronatserklärung schriftlich unterzeichnet und vom Patron einsehbar.
- Gesellschafterdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt notariell.
- Stundungsvereinbarungen schriftlich mit Gläubigern.
- Forderungsverzichte schriftlich ggf. mit Besserungsschein.
C. Prognose negativ
- Liquidität über zwölf Monate nicht sicherstellbar.
- Sanierungsmaßnahmen reichen nicht.
- Keine ausreichende Patronage- / Gesellschafterstuetzung.
Folge:
- Insolvenzrechtliche Überschuldung gegeben (§ 19 InsO).
- Antragspflicht sechs Wochen nach Eintritt § 15a Abs. 1 S. 2 InsO.
- Sofort Insolvenzanwalt einschalten — Skill
wenn-prognose-negativ-naechste-schritte. - Prüfung drohende Zahlungsunfähigkeit § 18 InsO mit StaRUG-Option (Prognosezeitraum 24 Monate).
Stichtag und Dokumentation
Die Prognose ist immer auf den Stichtag des Tages zu beziehen an dem sie erstellt wird. Das Verhältnis Stichtag → 12 Monate ist rollierend.
prognose-zusammenfassung:
prognose-id: FP-2026-0001
stichtag: 2026-05-20
geschaeftsleiter: Mueller, Hans (GF GmbH XYZ)
prognose-horizont: 2026-06 bis 2027-05
bilanzbild:
bilanzielle-ueberschuldung: ja (Höhe 82000 EUR)
insolvenzrechtliche-bilanzbasis: positiv (133000 EUR)
rangruecktritt: Gesellschafterdarlehen 120000 EUR
stille-reserven: 175000 EUR
liquiditaet:
basis-szenario: positiv
negativ-szenario: positiv knapp (Endbestand Monat 11 bei 8000 EUR)
stress-szenario: negativ ohne Patronatserklärung positiv mit
annahmen-belastbarkeit:
realistisch: 7
konservativ: 2
ambitioniert: 1 (Kostensenkung Standortschliessung)
nicht-belastbar: 0
sanierungsmassnahmen-erforderlich: ja
konkret-belegt:
- Patronatserklärung Hauptgesellschafter 200000 EUR (unterzeichnet)
- Gesellschafterdarlehen 120000 EUR mit Rangrücktritt (notariell)
- Stundungsvereinbarungen Lieferanten (schriftlich von 5 Lieferanten)
noch-offen:
- Stundung Bank Tilgung (in Verhandlung — noch nicht schriftlich)
ergebnis: positiv-mit-maßnahmen
bewertung-wahrscheinlichkeit: überwiegend (mehr als 50 Prozent)
pflicht-ueberpruefung: vierteljaehrlich oder bei wesentlicher Änderung
Sonderfall — der konkrete Tag der Erstellung zählt
- Die Prognose ist stichtagsbezogen.
- Bei einer wesentlichen Änderung der Annahmen (Wegfall Hauptkunde Verlust Kreditlinie) muss die Prognose neu erstellt werden.
- Bei vierteljaehrlicher Routineprüfung — Dokumentation der laufenden Prüfung als Beweis für aktive Pflichterfüllung des Geschäftsleiters.
Ausgabe
prognose-zusammenfassung.mdmit Stichtag Bewertung Beleg-Status.- Weiterleitung an:
sanierungsbausteine-vorschlagenwenn Maßnahmen erforderlich.wenn-prognose-negativ-naechste-schrittewenn Ergebnis negativ.prognose-dokumentation-stichtagzur abschließenden Dokumentation.
Aktuelle Leitentscheidungen — Zusammenfuehren der Prognose (Stand Mai 2026)
- BGH IX ZR 285/14 vom 26.01.2017 — Steuerberater haftet bei verfehlter Fortbestehensprognose auf Insolvenzvertiefungsschaden. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=26.01.2017&Aktenzeichen=IX+ZR+285/14
- BGH IX ZR 56/22 vom 29.06.2023 — Drittschutzwirkung der Hinweis- und Warnpflicht des Beraters zugunsten des (faktischen) GF. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=29.06.2023&Aktenzeichen=IX+ZR+56/22
- BGH II ZR 206/22 vom 23.07.2024 — Fortwirkende Haftung des ausgeschiedenen GF; bei negativer Prognose nach Amtsniederlegung weiterhin Haftungsexposition. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=23.07.2024&Aktenzeichen=II+ZR+206/22
- Konkrete BGH-Linie zu IDW S 11-konformer Prognose-Plausibilität und qualifiziertem Rangrücktritt vor Ausgabe über dejure.org / openjur.de verifizieren.
Paragrafenkette Prognose-Zusammenfuehren
§ 19 Abs. 2 InsO (Fortbestehensprognose als zweite Stufe Ueberschuldung) → IDW S 11 Rn. 60-90 (Ergebnis und Dokumentation) → § 15a InsO (Antragspflicht bei negativer Prognose) → § 15b InsO (Haftungsrisiko)
Triage — Prognose-Ergebnis
- Positiv (Prognose grueen)? → Dokumentieren (IDW S 11 Vorlage), Wiedervorlage in 3 Monaten, Sanierungsbausteine weiterverfolgen.
- Knapp positiv (mit Maßnahmen)? → Maßnahmen konkretisieren und terminieren; Sicherheitsmarge prüfen.
- Negativ? → Sofort
wenn-prognose-negativ-naechste-schritteausfuehren; Anwalt einschalten; Antragspflicht prüfen.