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Leitfaden Stundenaufzeichnung FZulG: zuwendungsfaehige Personalkosten, eigene Beschaeftigte, Auftragsforschung, Dokumentationspflichten. Pruefraster für Personalcontrolling im Forschungszulage: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/7/2026

name: forsch-stundenaufzeichnung-fz-ablehnung description: "Leitfaden Stundenaufzeichnung FZulG: zuwendungsfaehige Personalkosten, eigene Beschäftigte, Auftragsforschung, Dokumentationspflichten. Prüfraster für Personalcontrolling im Forschungszulage."

Forsch: Stundenaufzeichnung

Normenanker

Arbeitsfokus: Forsch: Stundenaufzeichnung. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:

  • § 3 FZulG — förderfähige Aufwendungen und Bemessungsgrundlage.
  • § 4 FZulG — Höhe der Forschungszulage.
  • § 5 FZulG — Antragstellung beim Finanzamt.
  • § 90 Abs. 1 AO — Mitwirkungspflichten und Belegvorlage.
  • § 147 Abs. 1 AO — Aufbewahrung von Buchführungs- und sonstigen Unterlagen.
  • § 162 Abs. 1 AO — Schätzung bei lückenhafter Dokumentation.
  • § 370 AO — Grenze zur Steuerhinterziehung bei falschen Angaben.
  • Art. 25 AGVO — Beihilferahmen für Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen.

Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: FZulG § 5 Antrag nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, 4-jährige Festsetzungsverjährung, BSFZ-Bescheinigung Voraussetzung, Anrechnung beim FA.
  • Tragende Normen verifizieren: FZulG §§ 1-12, BsGav Forschungszulagen-Verordnung, EStG, KStG, GewStG (Anrechnung), EU-AGVO (VO 651/2014), Frascati-Handbuch, BSFZ-Richtlinien — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Anspruchsberechtigtes Unternehmen, Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), Finanzamt (Festsetzung/Verrechnung), Wirtschaftsprüfer/Steuerberater.
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: BSFZ-Antrag, FuE-Projektbeschreibung, Personalstundenaufzeichnung, Auftragsforschungsvertrag, FA-Antrag auf Forschungszulage, BSFZ-Bescheinigung, FA-Bescheid — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Spezialwissen: Forsch: Stundenaufzeichnung

  • Normen-/Quellenanker: FZulG.

Fallweichen

Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.

  1. Rolle und Ziel: Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
  2. Sachverhalt: Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
  3. Fristen: Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
  4. Unterlagen: Welche Dokumente, Bescheide, Verträge, Auszuege liegen vor?
  5. Format: Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?

Prüfraster

Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:

  1. Sachverhalt fixieren - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
  2. Rechtliche Einordnung - einschlaegige Normen, Rechtsprechung BGH/BVerfG/EuGH, Literatur.
  3. Prüfung im Gutachtenstil - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
  4. Handlungsempfehlung - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.

Plugin-Kontext

Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.

Output-Module

  • Strukturierter Prüfvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
  • Tabellen und Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
  • Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
  • Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei prüfbarem Link.

Was dieser Arbeitsgang nicht macht

  • Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
  • Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
  • Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
  • Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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