name: tatbestand-beweis-belege
description: "Schluessige Tatbestandsdarstellung in einer Klage oder einem Schriftsatz mit Verknuepfung zu Beweisen und Belegen. Verlangt zeitliche Reihenfolge konkrete Tatsachen mit Beweismitteln Anlagenverweis. Pinpoints ZPO 138 Wahrheitspflicht ZPO 137 Verhandlungsgrundsatz ZPO 138 Abs. 2 substantiiertes Be..."
Tatbestand Beweis Belege
Der Tatbestand muss konkret datiert beweisangebotenen Tatsachen enthalten. Pauschalsaetze fallen durch.
Tatbestand-Muster
I. Sachverhalt
1. Am [Datum] schlossen die Parteien einen
[Vertragstyp] ueber [Leistungsgegenstand]
zum Preis von [Hauptsumme] Euro. Beweis
Anlage K 1 Vertragsurkunde.
2. Die Klaegerin lieferte die geschuldete
Leistung am [Datum] vollstaendig. Beweis
Anlage K 2 Lieferschein gezeichnet von
[Empfaenger]. Zeuge [Name Anschrift].
3. Die Klaegerin stellte unter dem [Datum]
Rechnung Nr [Rechnungsnummer]. Beweis Anlage
K 3.
4. Die Beklagte erhielt die Rechnung
spaetestens am [Datum]. Beweis Anlage K 4
Sendungsverlauf.
5. Mit Schreiben vom [Datum] mahnte die
Klaegerin die Zahlung mit Fristsetzung bis
[Datum]. Beweis Anlage K 5.
6. Eine Zahlung erfolgte bis heute nicht.
Beweis Kontoauszug Anlage K 6.
Substantiierungsanforderungen
| Anforderung |
Inhalt |
| Vollstaendigkeit |
jeder anspruchsbegruendende Punkt |
| Zeitliche Reihenfolge |
Datum bei jedem Schritt |
| Beweismittel |
je Tatsache mindestens eines |
| Bezugnahme Anlage |
im Text mit Anlagen-Nummer |
| Tatsachen nicht Wertungen |
wer was wann wo |
Bestreiten durch Beklagte
| Form |
Wirkung |
| Substantiiertes Bestreiten |
Kläger trifft Beweislast voll |
| Pauschales Bestreiten unzulaessig |
gilt als zugestanden ZPO 138 Abs. 3 |
| Nichtwissen ZPO 138 Abs. 4 |
nur bei Tatsachen ausserhalb eigener Wahrnehmung |
Norm-Pinpoints
- ZPO 137 Verhandlungsgrundsatz
- ZPO 138 Wahrheitspflicht Substantiierung
- ZPO 286 freie Beweiswuerdigung
Quellen