name: einfuehrung-vo-261 description: "Einfuehrung VO (EG) 261/2004: Anwendungsbereich (Abflug aus EU, Ankunft in EU mit EU-Carrier), Annullierung, Verspaetung ab 3 Stunden (EuGH-Sturgeon), Nichtbefoerderung. Ausgleichsstufen 250 Euro / 400 Euro / 600 Euro. Betreuungsleistungen Art. 9. Erstattungs- vs. Umbuchungswahlrecht."
Fluggastrechte VO 261: Einfuehrung
Spezialwissen: Fluggastrechte VO 261: Einfuehrung
- Normen-/Quellenanker: VO, EG, EU, Art. 9.
Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
- Rolle und Ziel: Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
- Sachverhalt: Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
- Fristen: Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
- Unterlagen: Welche Dokumente, Bescheide, Verträge, Auszuege liegen vor?
- Format: Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
Prüfraster
Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
- Sachverhalt fixieren - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
- Rechtliche Einordnung - einschlaegige Normen, zuständige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
- Prüfung im Gutachtenstil - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
- Handlungsempfehlung - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
Plugin-Kontext
Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.
Normen & Rechtsprechung
Konkret zu prüfen:
- VO (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte)
- Art. 5 VO 261/2004 (Annullierung)
- Art. 6 VO 261/2004 (Verspätung)
- Art. 7 VO 261/2004 (Ausgleichszahlung 250/400/600 EUR)
- EuGH C-402/07 (Sturgeon)
Output-Module
- Strukturierter Prüfvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
- Tabellen und Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei prüfbarem Link.
Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.