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Planung und Umsetzung von Dual-Sourcing-Strategien und China-Plus-One-Modellen: Alternativstandorte (Vietnam/Indien/Mexiko), Make-or-Buy-Analyse, LkSG-Konformität neuer Lieferanten, Kostenmodell, Vertragsstruktur Parallellieferanten, BAFA-Freigabe für Technologietransfer. Output: Dual-Sourcing-Businessplan und Lieferantenvertragsgerüst im Festlandchina Wirtschaftsverkehr: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/6/2026

name: dual-sourcing-und-china-plus-one description: "Planung und Umsetzung von Dual-Sourcing-Strategien und China-Plus-One-Modellen: Alternativstandorte (Vietnam/Indien/Mexiko), Make-or-Buy-Analyse, LkSG-Konformität neuer Lieferanten, Kostenmodell, Vertragsstruktur Parallellieferanten, BAFA-Freigabe für Technologietransfer. Output: Dual-Sourcing-Bu..."

Dual-Sourcing und China-Plus-One: Planung und Umsetzung

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachkern: Dual-Sourcing und China-Plus-One: Planung und Umsetzung

  • Normen-/Quellenanker: AWG/AWV, EU-Dual-Use, Sanktionen, Zoll/USt, Incoterms, Lieferkette/LkSG/CSDDD, IP-/Know-how-Schutz, Datenschutz/Cybersecurity und lokale China-Compliance live prüfen.
  • Entscheidende Weiche: Ordne Lieferant, Werk, Datenfluss, Zahlungsweg, Exportgut, politisches Risiko, IP-Leck und Exit-Szenario getrennt.

Begleitet Mandanten und Berater im Wirtschaftsverkehr mit der Volksrepublik China. Ausgangspunkt ist der konkrete Mandantenfall; Ergebnis ist stets ein verwertbares Arbeitsprodukt.

Mandantenfall

Fall 1: Ein Elektronikhersteller will Vietnam als Alternativstandort zu Shenzhen aufbauen und benötigt rechtliche Strukturierung.

Fall 2: Ein Automobilzulieferer prüft, ob er seine China-Produktion zu 30 Prozent nach Indien verlagern kann.

Fall 3: Eine Beschaffungsabteilung sucht einen Mustervertrag für Parallellieferanten mit technischen Spezifikationen.

Erste Schritte

  1. Alternativstandorte evaluieren: Vietnam, Indien, Mexiko, Thailand, Malaysia nach Kosten/Qualität/Risiko.
  2. Make-or-Buy-Analyse: Eigenfertigung vs. neuer Lieferant im Zielland.
  3. LkSG-Due-Diligence für neue Lieferanten im Alternativland.
  4. BAFA prüfen: Erfordert Technologietransfer an Alternativlieferant eine Exportgenehmigung?
  5. Vertragsstruktur festlegen: Technologie-Lizenzvertrag, Qualitätssicherungsvertrag, Abnahmeverpflichtung.
  6. Kostenmodell erstellen: Anlaufkosten, Zertifizierungskosten, Logistikveränderungen.

Rechtsrahmen

Verbindliches Recht und anerkannte Soft-Law-Quellen für diesen Skill:

  • §§ 5-6 LkSG: Risikoanalyse und Präventionsmaßnahmen auch für neue Lieferanten.
  • §§ 55-62a AWV: Technologietransfer an Nicht-EU-Lieferant kann AWV-Prüfpflicht auslösen.
  • BAFA AL-Liste: Überprüfung ob Technologie zu Alternativlieferant genehmigungspflichtig.
  • EU-VO 2021/821 (Dual-Use-VO): Neue Abnehmerstruktur muss auf Endverbleib geprüft werden.
  • § 307 BGB: AGB-Kontrolle bei Lieferantenverträgen (Qualitäts- und Haftungsklauseln).

Quellen sind getrennt nach deutschem Recht, EU-Recht und chinesischem Recht zu handhaben. Bei Widersprüchen gilt: Verbindliches Recht geht Soft Law vor; aktueller Stand ist zu prüfen.

Prüfraster

Schritt für Schritt abzuarbeiten, Ergebnisse dokumentieren:

  • Erfüllen Alternativlieferanten technische Mindestanforderungen (Qualität, Kapazität, Zertifizierung)?
  • Sind LkSG-Risikoindikatoren für Alternativstandorte geprüft?
  • Erfordert Technologietransfer BAFA-Exportgenehmigung?
  • Gibt es Produkthaftungsrisiken durch Qualitätsschwankungen beim Lieferantenwechsel?
  • Sind Abnahmeverpflichtungen gegenüber altem China-Lieferant vertraglich geregelt?

Typische Fallstricke

Aus der Beratungspraxis: Diese Fehler sollten aktiv vermieden werden.

  • China-Plus-One als Alibi: Lieferant in Vietnam bezieht Vorprodukte weiterhin aus China.
  • Technologietransfer ohne BAFA-Prüfung: Rüge und ggf. Bußgeld.
  • Qualitätsprobleme bei neuem Lieferant: Produktrückruf und Kundenhaftung.

Gegenposition

Folgende Gegenargumente sind im Mandantengespräch zu adressieren:

  • Behörde (BMWK/BAFA): Behältst du den Ermessensspielraum der Behörde im Blick?
  • Vertragspartner China: Welche Interessen und Risikobewertungen hat die chinesische Seite?
  • Investoren/Aufsichtsrat: Sind ESG- und Menschenrechts-Anforderungen berücksichtigt?
  • Compliance: Wurde auf Exportkontroll- und Sanktions-Risiken geprüft?

Quellen

Nur frei prüfbare Quellen aus erlaubten Domains. Rechtsprechung nur mit Gericht und Datum.

Install via CLI
npx skills add https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill dual-sourcing-und-china-plus-one
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