name: unterhaltsberechnung description: "Familienrechtlicher Skill zu Kindes- und Ehegattenunterhalt vollständig berechnen: Mandant trennt sich oder wurde getrennt und will Unterhaltshoehe festlegen: ordnet Anspruch, Auskunft, Belege, Fristen, Rechenweg, Risiko und Arbeitsprodukt."
Kindes- und Ehegattenunterhalt vollständig berechnen: Mandant trennt sich oder wurde getrennt und will Unterhaltshoehe festlegen
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: FamFG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Kindes- und Ehegattenunterhalt vollständig berechnen: Mandant trennt sich oder wurde getrennt und will Unterhaltshoehe festlegen. Normen: Paragrafen 1601 ff. BGB (Kindesunterhalt), Paragraf 1361 BGB (Trennungsunterhalt), Paragrafen 1569 ff. BGB (nachehelicher Unterhalt), Paragraf 1574 BGB (Erwerbsobliegenheit). Prüfraster: Bereinigtes Nettoeinkommen, Halbteilungsgrundsatz, Selbstbehalt, Mangelfall, fiktives Einkommen bei Obliegenheitsverletzung. Output Unterhalts-Berechnung mit Rechenschritten. Abgrenzung: Duesseldorfer-Tabelle Übersicht siehe unterhalt-duesseldorfer-tabelle; Versorgungsausgleich siehe fachanwalt-familienrecht-versorgungsausgleich.
Unterhaltsberechnung
Fachlicher Kern — Familienrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Unterhaltsberechnungund löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - Normenradar: BGB Paragrafen 1360a, 1361, 1565 ff., 1570 ff., 1601 ff., 1626 ff., 1684, 1687, 1687a; FamFG Paragrafen 49 ff., 76, 86 ff., 112 ff.; VersAusglG Paragrafen 1, 2, 5, 10 ff., 27, 51; GewSchG.
- Verifizierte Anker: BGH, Beschluss vom 02.04.2025 - XII ZB 576/24 (Abänderung Versorgungsausgleich nach Tod, Paragraf 51 VersAusglG, Paragraf 88 Abs. 2 SGB VI); BGH, Beschluss vom 18.10.2023 - XII ZB 197/23 (Abänderung nur bei Veränderung, nicht Fehlerkorrektur der Ausgangsentscheidung).
- Arbeitsmodus: Zuerst Verfahrenstyp und Eilbedarf klären: Sorge/Umgang, Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Gewaltschutz; danach Kindesschutz, Titel, Fristen, Auskünfte, Beleglage und Vollstreckbarkeit.
- Outputpflicht: Eilvermerk, Unterhalts-/Zugewinntabelle, Antragsentwurf, Jugendamts-/Gegnerbrief, Vergleichsvorschlag oder Mandantenfahrplan.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Fachkern: Unterhaltsberechnung
- Normen-/Quellenanker: BGB Familienrecht, FamFG, VersAusglG, Unterhaltsrecht, Zugewinn, Gewaltschutz, Kindschaft, internationale Verordnungen und Vollstreckung.
- Entscheidende Weiche: Beteiligte, Kind/Unterhalt/Vermögen/Versorgung, Frist, Auskunft, Beleg, Eilbedarf und familiengerichtliche Verfahrensart trennen.
- Arbeitsprodukt: Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.
Aktuelle Rechtsprechung (verifiziert, Stand 05/2026)
- BGH, Beschluss vom 22.01.2025 - XII ZB 148/24: Bemessung des angemessenen Selbstbehalts des unterhaltspflichtigen Kindes beim Elternunterhalt; Familienselbstbehalt bei verheirateten Unterhaltspflichtigen (Paragraf 1603 Abs. 1 BGB, Paragraf 94 Abs. 1a SGB XII). Quelle: bundesgerichtshof.de bzw. dejure.org vor Verwendung verifizieren.
- Düsseldorfer Tabelle 2026 in Kraft seit 01.01.2026 (Pressemitteilung OLG Düsseldorf vom 01.12.2025); Mindestunterhalt Paragraf 1612a BGB: EUR 486 / EUR 558 / EUR 653 (Altersstufen 1-3).
- Weitere Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle (bundesgerichtshof.de, dejure.org, openjur.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Kaltstart-Rückfragen
- Welche Art von Unterhalt — Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt (Paragraf 1361 BGB) oder Nachehelicher Unterhalt (Paragrafen 1569 ff. BGB)?
- Wie ist die Einkommenssituation beider Beteiligter — Arbeitnehmer, Selbständig, Arbeitslos? Letzte 12 Monate Einkommen erforderlich, bei Selbständigen drei Jahre.
- Wie viele Unterhaltsberechtigte und in welcher Rangfolge (Paragraf 1609 BGB) — minderjährige Kinder, Mutter eines nichtehelichen Kindes, Ehegatte?
- Trennungszeitpunkt, Rechtshängigkeit Scheidungsantrag, Rechtskraft Scheidung — Stichtage für Trennungs- bzw. Nachehelichen Unterhalt?
- Liegt eine Ehe von kurzer Dauer (Paragraf 1579 Nr. 1 BGB) oder Verwirkungstatbestand (Paragraf 1579 BGB) vor?
Anspruchsgrundlagen
| Unterhaltsart | Anspruchsgrundlage | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Kindesunterhalt minderjährig | Paragrafen 1601, 1612a BGB Düsseldorfer Tabelle | Privilegierter Mindestunterhalt Paragraf 1612a BGB |
| Volljährigenunterhalt | Paragrafen 1601, 1610 BGB | Bedürftigkeitsprüfung Ausbildung |
| Trennungsunterhalt | Paragraf 1361 BGB | Bis Rechtskraft Scheidung |
| Betreuungsunterhalt nach Scheidung | Paragraf 1570 BGB | Mindestens bis 3. Lebensjahr Kind |
| Aufstockungsunterhalt | Paragraf 1573 Abs. 2 BGB | Differenz zum eheangepassten Lebensbedarf |
| Krankheitsunterhalt | Paragraf 1572 BGB | Krankheitsbedingt erwerbsunfähig |
Bereinigtes Nettoeinkommen: Brutto − Steuern − Sozialabgaben − berufsbedingte Aufwendungen (5 % pauschal, mindestens 50 EUR höchstens 150 EUR — st. Rspr.) − Vorsorgeaufwendungen (bis 4 % Bruttoeinkommen Altersvorsorge).
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Erwerbsobliegenheit Paragraf 1574 BGB — fiktives Einkommen bei vorwerfbarer Untätigkeit.
Selbstbehalt nach Duesseldorfer Tabelle Anmerkung A — die konkreten Sätze (notwendiger Selbstbehalt gegenüber minderjaehrigen Kindern, angemessener Selbstbehalt gegenüber Ehegatten und volljaehrigen Kindern) werden in der Duesseldorfer Tabelle jaehrlich neu festgelegt; immer aktuelle Fassung des laufenden Jahres heranziehen, z.B. über OLG Duesseldorf Pressestelle oder unterhalt.net.
Rangfolge Paragraf 1609 BGB: 1. minderjährige unverheiratete Kinder + privilegierte Volljährige, 2. Elternteile betreuender Kinder, 3. Ehegatten ab Ehe über kurze Zeit, 4. nicht privilegierte Volljährige, 5. andere Verwandte.
Bei Mangelfall (Einkommen reicht nicht für alle Berechtigten): Mangelverteilung nach Quoten innerhalb desselben Rangs.
Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
Beweislast
- Unterhaltsberechtigter trägt Beweislast für Bedürftigkeit und Anspruchsvoraussetzungen.
- Unterhaltspflichtiger trägt Beweislast für Leistungsfähigkeit und für negative Anspruchsvoraussetzungen (Verwirkung Paragraf 1579 BGB).
- Auskunftsanspruch nach Paragraf 1605 BGB — wechselseitig alle zwei Jahre, mit Belegen Steuerbescheid Gehaltsnachweise.
Berechnungsschema Kindesunterhalt
1. Bruttoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen letzte 12 Monate
2. - Steuern - SV-Beitraege - berufsbedingte Aufwendungen 5 %
3. = bereinigtes Nettoeinkommen
4. Einkommensgruppe aus Duesseldorfer Tabelle ablesen
5. Tabellenwert nach Altersstufe (0-5 / 6-11 / 12-17 / volljaehrig)
6. - haelftiges Kindergeld bei minderjaehrigen Paragraf 1612b BGB
7. = Zahlbetrag
Schreibvorlage Auskunftsanforderung Paragraf 1605 BGB
Sehr geehrte Frau Kollegin sehr geehrter Herr Kollege
namens und in Vollmacht unseres Mandanten fordern wir Ihren Mandanten
auf binnen vier Wochen Auskunft nach Paragraf 1605 BGB ueber seine
Einkommens- und Vermoegensverhaeltnisse zu erteilen mit Belegen
1. Einkommensteuerbescheide letzte drei Jahre
2. Gehaltsabrechnungen letzte 12 Monate
3. bei Selbstaendigkeit BWA der letzten drei Jahre
4. Aufstellung der Vermoegenswerte und Verbindlichkeiten
Andernfalls werden wir Stufenklage Paragraf 254 ZPO erheben.
Mit kollegialen Gruessen
Übergabe
- Bei Verweigerung Auskunft: Stufenklage Familiengericht; Unterhaltssache Paragraf 231 FamFG; oertliche Zuständigkeit Paragraf 232 FamFG; sachliche Zuständigkeit Paragrafen 23a Abs. 1 Nr. 1, 23b GVG.
- Bei einstweiligem Regelungsbedarf einstweilige Anordnung Paragraf 246 FamFG (Trennungsunterhalt).
- Bei Verfahrenskostenhilfe Anlage Paragraf 117 ZPO ausfüllen.
- Anschluss bei Trennung: Skill
fachanwalt-familienrecht-scheidungsantrag-stellen.
Unterhalts-Schärfung: Rechenweg, Auskunft, Abänderung
- Anspruchsart festlegen.
- Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Mehrbedarf, Sonderbedarf, Elternunterhalt oder Anpassung im Versorgungsausgleich dürfen nicht vermischt werden.
- Auskunftsstufe vorbereiten.
- Vor jeder Berechnung werden Auskunft, Belege und eidesstattliche Versicherung geprüft. Pflichtanker sind Paragraf 1605 BGB, Paragraf 1580 BGB, Paragraf 235 FamFG und bei Stufenklage Paragraf 113 FamFG in Verbindung mit Paragraf 254 ZPO.
- Einkommen bereinigen.
- Bei Arbeitnehmern: Brutto, Netto, Steuer, Sozialabgaben, berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge, Schulden und Wohnvorteil. Bei Selbstständigen: regelmäßig Drei-Jahres-Bild, Steuerbescheide, Gewinnermittlungen, BWA, Privatentnahmen, Darlehen, Investitionen und Liquidität plausibilisieren.
- Bedarf und Leistungsfähigkeit rechnen.
- Düsseldorfer Tabelle stets live nachziehen; Selbstbehalt, Rang, Kindergeldanrechnung, Erwerbstätigenbonus, Mangelfall und Verteilungsmasse offenlegen.
- Antrag oder Schreiben ausformulieren.
- Ergebnis ist eine Stufenklage, ein Auskunftsverlangen, ein Zahlungsantrag, ein Abänderungsantrag oder ein Vergleichsvorschlag mit konkretem Rechenweg.
Unterhalts-Anker
- BGH, Beschluss vom 16.09.2020 - XII ZB 499/19: Auskunft kann nicht pauschal mit behaupteter unbegrenzter Leistungsfähigkeit verweigert werden.
- BGH, Beschluss vom 15.04.2026 - XII ZB 415/25: Vertretung und Verfahrensbefugnis in Kindesunterhaltssachen getrennt lebender Eltern sind vor jedem Antrag live zu prüfen.
- BGH, Urteil vom 20.12.2023 - XII ZR 181/22: Ehegattenunterhalt verlangt eine konkrete Bedarfs-, Einkommens- und Begrenzungsprüfung.
- Paragrafen 1601, 1602, 1603, 1605, 1610, 1612a, 1612b, 1361, 1569, 1570 bis 1578b, 1580 BGB und Paragrafen 235, 243 FamFG bilden den Kernbestand.
Unterhalts-Stop
Wenn aktuelle Tabelle, vollständige Belege, Steuerlast, Wohnvorteil, Selbstständigenunterlagen oder Betreuungsmodell fehlen, wird nicht gerechnet, sondern ein Auskunfts- und Belegplan erstellt. Jede Zahl braucht eine Aktenfundstelle oder den Hinweis, dass sie nur Platzhalter bis zur Belegprüfung ist.